Hallo zusamen,
kann ich meine Arbeitszeit als ehrenamtlicher Helfer ohne Bezahlung bei der Steuererklärung angeben?
Wenn ja wie berechnet man den Wert?
Vielen Dank
Hallo zusamen,
kann ich meine Arbeitszeit als ehrenamtlicher Helfer ohne Bezahlung bei der Steuererklärung angeben?
Wenn ja wie berechnet man den Wert?
Vielen Dank
Gar nicht. Aber du darfst das gerne in deine Steuererklärung reinschreiben. Die Antwort bekommst du dann im Bedcheid.
Das schöne am Ehrenamt ist doch, dass man sich keine Gedanken um die Steuer machen muss
Das schöne am Ehrenamt ist doch, dass man sich keine Gedanken um die Steuer machen muss
Ja, und das nicht einmal als ehrenamtlicher Finanzamtsvorsteher.
Hallo zusamen,
kann ich meine Arbeitszeit als ehrenamtlicher Helfer ohne Bezahlung bei der Steuererklärung angeben?
Wenn ja wie berechnet man den Wert?
Vielen Dank
Hallo.
Die Arbeitszeit kannst Du nicht sinnvoll in der Steuererklärung angeben.
Falls die Institution, für die Du tätig bist, eine Aufwandsentschädigung zahlen würde, auf die Du aber verzichtest, dann könnte die Institution Dir eine Spendenquittung über diesen Verzicht ausstellen.
Kann ich meine Arbeitszeit als ehrenamtlicher Helfer ohne Bezahlung bei der Steuererklärung angeben?
Wenn ja, wie berechnet man den Wert?
Mal angenommen, Du könntest diese Arbeitszeit bei der Steuererklärung angeben: Was versprichst Du Dir davon? Steuererstattung für Spende?
Hallo zusamen,
kann ich meine Arbeitszeit als ehrenamtlicher Helfer ohne Bezahlung bei der Steuererklärung angeben?
Wenn ja wie berechnet man den Wert?
Vielen Dank
Im Ehrenamt kann ein Verein unter Umständen z.B. eine "Ehrenamtspauschale" bis zu einem Betrag in Höhe von € 840,00 (2024) zahlen.
Angenommen du würdest eine solche Pauschale bekommen (können) und du spendest den Betrag zurück an den (gemeinnützigen) Verein, dann bekommst du für diese Spende eine Steuerbescheinigung, die du dann wiederum in deiner persönlichen Einkommensteuererklärung nutzen kannst.
Ergebnis:
Die Zahlung einer Ehrenamtspauschale bis zu einem bestimmten Betrag bleibt für dich in der Einkommensteuer steuerfrei.
Die geleistete Spende kannst du absetzen - das ist zumindest eine "kleine Bezahlung".