Hallo Forum,
ich möchte mir als Beimischung Gold in Form eines ETCs in Portfolio nehmen. Finanztip schreibt hierzu, dass Gold-Wertpapiere mit (Aus)liegerungsanspruch nach einem Jahr Haltedauer steuerlich wie physisches Gold behandelt werden, ergo Gewinne von der Abgeltungssteuer befreit sind. Ein Bespiel hierfür wäre der ETC "EUWAX Gold II".
Für Krypto habe ich mir den Broker "Bison" geholt, wo inzwischen auch ETF/ETCs etc handelbar sind und der auch zur Börse Stuttgart gehört. Nun wurde ich etwas stutzig als dort in den FAQ zu finden ist, dass es nicht möglich sei Edelmetalle nach Hause liefern zu lassen:
Dies widerspricht ja nun klar den Informationen im Basisinformationsblatt. Kann der Broker hier seine Mitarbeit einfach so verweigern?
Mir stellt sich nun auch die Frage, ob die oben erwähnte steuerliche Befreiung für EUWAX Gold II trotzdem gilt, wenn ich es bei Bison kaufe?