Verrechnung Kapitalerträge und -verluste

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    ein paar steuerliche Frage zum Jahresende:


    1. Zinserträge kann ich mit ETF-Verlusten verrechnen, richtig?


    2. Zinserträge kann ich jedoch nicht mit Aktienverlusten verrechnen, richtig?


    3. Eine Verlustrechnung wird vor einer Günstigerprüfung durchgeführt, richtig?


    Danke für die Antworten und schöne Weihnachtszeit,

    ETF_Paul

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  • zu 1:
    Verluste aus Kapitalanlagen, die keine Verluste aus Aktien sind, können mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
    Erträge aus ETFs, Fonds, Dividenden, Zinsen etc. (Steuertopf Sonstige) können nur mit Verlusten aus dem Verlusttopf Sonstige verrechnet werden.


    zu 2:

    das ist nicht möglich

    Es gibt einen „Aktien-Verlustverrechnungstopf“. Hier werden ausschließlich realisierte Gewinne aus Aktien mit realisierten Verlusten aus Aktien verrechnet.


    zu 3:

    Die Günstigerprüfung bei der Einkommensteuererklärung hat nichts mit der Verlustverrechnung zu tun. (... es sei denn ich habe deine Frage nicht richtig verstanden...)


    Zunächst werden Gewinne mit eventuell bestehenden Verlusten verrechnet.
    Sind keine Verluste vorhanden oder sind diese kleiner als der Gewinn, dann wird der gegebene Freistellungsauftrag in Anspruch genommen. Reicht auch der nicht aus, oder ist keiner vorhanden, dann wird für den weiteren Gewinn Kapitalertragsteuer gerechnet.


    Das funktioniert aber nur, solange das alles bei einer Bank (Broker) stattfindet. Gibt es Depots bei verschiedenen Brokern, dann kannst du Gewinne hier und Verluste dort nur über deine Einkommensteuererklärung ausgleichen. Dazu benötigst du von dem Broker, bei dem noch Verluste bestehen eine entsprechende Verlustbescheinigung, die du auch nur auf Anfrage ausgestellt bekommst, anderenfalls werden die dort vorhandenen Verluste automatisch auf das neue Kalenderjahr vorgetragen.

    • Hilfreichste Antwort
    1. Zinserträge kann ich mit ETF-Verlusten verrechnen, richtig?

    2. Zinserträge kann ich jedoch nicht mit Aktienverlusten verrechnen, richtig?

    3. Eine Verlustrechnung wird vor einer Günstigerprüfung durchgeführt, richtig?

    Ja, ja, ja.


    PS: Fragen negativ zu formulieren, führt gern zur Verwirrung.

    zu 3:

    Die Günstigerprüfung bei der Einkommensteuererklärung hat nichts mit der Verlustverrechnung zu tun.

    Durch die Brust ins Auge doch.


    "Günstigerprüfung" heißt: Option auf Regelversteuerung. Normalerweise werden Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer unterworfen und erscheinen dann nicht in der Steuererklärung. Man kann aber auf Antrag die Kapitalerträge regelbesteuern lassen, das ist in bestimmten Konstellationen günstiger als die Abgeltungsteuer.


    Du hast schon ausgeführt, daß die Verlustverrechnung eine Wissenschaft für sich ist. Bereits bei den Kapitalerträgen kann man Gewinne nicht beliebig mit Verlusten verrechnen, man darf auch keine Verluste bei den Kapitalerträgen mit "normalem Einkommen" verrechnen.


    Insoweit kann man schon sagen: Erst werden die Kapitaleinkünfte verrechnet - und wenn dabei dann ein Verlust herauskommt, kann man sie nicht mit normalem Einkommen verrechnen, eine Günstigerprüfung kommt dann also nicht in Betracht.

  • ETF_Paul

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