Hallo,
ich habe im Jahr 2007 Anleihenfonds gekauft und musste diese im gleichen Jahr mit Verlust wieder verkaufen. In der Jahresbescheinigung des Depotverwalters wurde dieser Verlust auch bescheinigt, allerdings als "Private Veräußerungsgeschäfte" und sollte in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
Seitdem schiebe ich den "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer" vor mir her.
Durch den Verkauf eines anderen Anleihefonds wurde in diesem Jahr ein Gewinn erzielt.
Der Ertrag muss ja nun in die Anlage KAP eingetragen werden. Kann mir jemand sagen, ob ich den o.g. Verlust jetzt in KAP gegenrechnen kann, obwohl es im Bescheid "Private Veräußerungsgeschäfte" heißt. Das hört sich so nach An- und Verkauf von Waren an.