Antwort vom Finanzamt auf Einspruch Steuerbescheid unverständlich

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe Anfang Juni 2024 wie seit Jahren per Wiso Steuer Software meine Steuererklärung für das Jahr 2023 eingereicht. Mitte 2023 bin ich von Berlin nach NRW gezogen, so dass ich erwartet hatte, von meinem neuen Finanzamt nach kurzer Zeit eine neue Steuernummer zu erhalten (wie nach anderen Umzügen). Erst Mitte November habe ich einen Brief vom Finanzamt erhalten. Es war das Finanzamt aus meinem bisherigen Wohnort und Bundesland (Berlin), nicht das neue für mich zuständige Finanzamt. Mein altes Finanzamt schrieb im Bescheid vom 24.10.2024, ich hätte die Steuererklärung nicht abgegeben, sie haben geschätzt (und zwar sehr optimistisch) und ich solle bitte einen vierstelligen Betrag innerhalb von 4 Wochen an sie zahlen.


    Dagegen habe ich sofort mithilfe der Formvorlage von finanztip (https://www.finanztip.de/steuerbescheid-aendern/) Einspruch eingelegt und - wie in der Formvolage geschrieben - die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids gemäß § 361 AO gefordert. Außerdem habe ich im Anhang meines Briefs ausgedruckt den ELSTER-Sendebericht für meine Einkommenssteuerklärung beigefügt. Da meine per ELSTER zugesandte Steuererklärung dem Finanzamt offensichtlich verloren ging, habe ich bewusst einen Brief mit Einschreiben Unterschrift verwendet.


    Der Brief kam auch an und wurde am 02.12.2024 mit einem Brief beantwortet, der mich gestern erreichte.


    Jetzt zu meiner Frage:

    In dem Brief meines alten Finanzamts stehen drei Sätze, die ich nicht verstehe:
    Der Vorbehalt der Nachprüfung im Bescheid vom 24.10.2024 [Finanzamts Schätzung meiner Steuer] wird nach § 164 Abs. 3 AO aufgehoben.

    Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.

    Dann kommt eine Überschrift: Erläuterungen.

    Darunter nur ein Satz: Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch oder Ihr Antrag vom 17.11.2024.


    [Im Bescheid vom 24.10.2024 schrieb wenigstens noch ein Mensch "Ich habe Ihre Steuererklärung geschätzt" Ich verkneife mir ausführlich darauf einzugehen, wie schön es wäre, wenn hier noch auf Deutsch stände wie "Der Fehler tut uns Leid. Wir prüfen Ihre Steuererklärung."]


    Der Rest ist die üblichen Sätze zu höherrangingem Recht (§165 Abs 1 Satz 2 Nr 3 AO bzgl. Höhe Grundfreibetrags nach §32a Abs. 1 Satz 2 EStG und bzgl. Verfassungsmäßigkeit des Soli).


    Ich bin ja geneigt die 3 Sätze so zu interpretieren, dass sie mit dem Sendebericht von WISO erkannt haben: upps, da müssen wir suchen und finden gehen.


    Was mich nervös macht ist der erste Satz. Denn in dem finanztip Artikel wird im Abschnitt 6 der Vorbehalt der Nachprüfung so erklärt:

    "Das Finanzamt muss extra mitteilen, wenn es den Vorbehalt aufhebt. Dann wird der Bescheid rechtskräftig. Vor allem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern ergehen Steuerbescheide häufig endgültig und stehen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Deshalb sollten diese Steuerzahler ihren Bescheid umgehend gründlich prüfen." (https://www.finanztip.de/steuerbescheid-aendern/)

    Wenn ich das so lese, teilt mir das Finanzamt mit: hey, die vierstellige Forderung ist rechtskräftig. Zahl mal bitte.


    Dagegen spricht, dass der neue Bescheid keine Zahlungsfrist nennt, keinen Hinweis auf ihre abgedruckten Kontodaten enthält. Im Bescheid vom 24.10.2024 haben sie mir dagegen ganz ausführlich erklärt, was ich wieso bis wann genau in welcher Geldform ("unbar") auf ihr Konto überweisen soll. Jetzt steht außer den drei Sätzen nur die übliche Rechtshelfsbelehrung und der Datenschutzhinweis drin.


    Hat eine oder einer von Euch bereits ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Ich weiß, dass ich wieder nur einen Monat habe, um Einspruch einzulegen. Daher sind baldige Ratschläge sehr willkommen ;) Danke an alle, die bis hierhin gelesen haben. Euch allen einen schönen Tag!

  • Im Digitalisierungswunderland Deutschland gibt es offenbar keinen Abgleich der Daten von Finanzamt und Einwohnermeldeamt, so dass dein altes Finanzamt immer noch glaubte, es sei zuständig.


    Zuständig ist aber das am neuen Wohnort:

    Zuständiges Finanzamt für Einkommensteuer
    Grundsätzlich gilt: Sie müssen sich immer an das Finanzamt wenden, in dessen Bezirk Sie aktuell Ihren festen Wohnsitz haben. Das für Sie zuständige Finanzamt…
    www.finanzamt.nrw.de


    Du kannst beim Finanzamt (also dem in Berlin) anrufen und nachfragen, was sie dir sagen wollten und was das heißt - ob es reicht, dass das Finanzamt in NRW die Steuererklärung hat und ob sie in Berlin noch was von dir brauchen/wollen.

  • Bei einem Umzug informiert man das alte Finanzamt über den Wohnortwechsel. Die schicken dann die Akte an das neue Finanzamt und du bekommst eine neue Steuernummer.


    Alternativ: Steuererklärung beim neuen Finanzamt einreichen, Steuernummer "neu" angeben und das alte Finanzamt im Formular angeben. Dafür gibt es m.W. extra eine Stelle im Formular.


    Ich kann nun nicht erkennen, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat und sich entschuldigen müsste.

  • Frage geklärt - Update s.u.

    Danke für die Antworten. Ich bin schon oft zwischen Bundesländern umgezogen und bisher hat ELSTER immer automatisch die Steuererklärung an das neu zuständige Finanzamt weitergeleitet. Es gibt auch keine Pflicht, dem Finanzamt den neuen Wohnort mitzuteilen. WISO Steuer fordert mich auf, die neue Steuernummer zu beantragen und das mache ich.


    Update zur Fragestellung: Ich habe mich daran erinnert, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe und die deckt auch Steuersachen ab.


    Inzwischen habe ich mit einem Rechtsanwalt telefoniert. Der war sehr verwundert, dass das Finanzamt Berlin sich selbst nach Kenntnisnahme meiner neuen Adresse für zuständig hält.


    Laut ihm bedeutet der Dreizeiler, dass das Finanzamt Berlin die geschätzte Steuererklärung für rechtskräftig erklärt hat. Meine postalisch zugestellten Übermittlungsbelege - die belegten Übermittlung durch ELSTER an das zuständige Finanzamt in NRW mit Transaktionsnummer etc aus WISO STeuer - haben sie ignoriert. Sagt schon viel über die Kompetenz aus, dass weder meine zugesendete Steuererklärung per ELSTER noch der Brief mit seinen beigefügten Übermittlungsnachweisen gelesen wird.


    Den Einspruch gegen die fälschlicherweise geschätzte Steuererklärung trotz Zusendung der Nachweise, dass es beim Finanzamt ankam, lasse ich vom Rechtsanwalt machen. Ich habe kein Vertrauen mehr, dass sie Kommunikation von mir - egal ob elektronisch oder postalisch - lesen.

  • Wenn man die Bescheide in Gänze sehen könnte (Namen, Steuernummern etc. schwärzen), dann könnte man dazu etwas mit Hand und Fuß sagen. So ist das nur Gestocher im Nebel, da du nur Auszüge des neuen Bescheides zitierst.


    "Mein Auto macht so komische Geräusche. Was kostet die Reparatur?"

  • Der Hinweis kam ja schon... Ruf doch einfach mal an. Da sitzen auch nur Menschen hinter ihren Schreibtischen.


    Immer wenn ich Themen hatte, hab ich das kurz mit denen besprochen und dann wenn notwendig eine kurze E-Mail mit den fehlenden Unterlagen geschickt. Ich fand das bisher immer erstaunlich unkompliziert.

  • Im Digitalisierungswunderland Deutschland gibt es offenbar keinen Abgleich der Daten von Finanzamt und Einwohnermeldeamt, so dass dein altes Finanzamt immer noch glaubte, es sei zuständig.

    Nur ein Schelm würde anmerken, daß der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung seine Adresse angibt und man bereits aus dieser erkennen könnte, daß der Mensch umgezogen ist. Gelegentlich gibt auch die Adresse des Arbeitgebers einen Hinweis.


    Der Ausdruck Digitalisierungswunderland gefällt mir, er trifft den Sachverhalt.

    Du kannst beim Finanzamt (also dem in Berlin) anrufen und nachfragen, was sie dir sagen wollten und was das heißt - ob es reicht, dass das Finanzamt in NRW die Steuererklärung hat und ob sie in Berlin noch was von dir brauchen/wollen.

    Das kann man. Ich würde es nicht, weil Telefonate Schall und Rauch sind. Die Reaktion des Finanzamts Berlin zeigt in meinen Augen, daß es den Schuß nicht gehört hat. In solchem Umfeld scheint mir der kleine Dienstweg nicht zielführend.

    Bei einem Umzug informiert man das alte Finanzamt über den Wohnortwechsel. Die schicken dann die Akte an das neue Finanzamt und du bekommst eine neue Steuernummer.

    Mir wäre neu, daß "man" das tut. Wo steht das geschrieben? Als Bürger hat man die Pflicht, sich umzumelden. Ich nehme an, daß der TE das auch getan hat. Davon, daß man separat auch das Finanzamt informieren solle / zu informieren habe, höre ich hier zum ersten Mal.

    Alternativ: Steuererklärung beim neuen Finanzamt einreichen, Steuernummer "neu" angeben und das alte Finanzamt im Formular angeben. Dafür gibt es m.W. extra eine Stelle im Formular.

    Ich weiß nicht, wo das Finanzamt "Elster" sitzt. Wenn die föderalisierten Finanzbehörden wünschen, daß man die Steuererklärung vorzugsweise elektronisch einreicht, sollte sie meines Erachtens dafür Sorge tragen, daß der Steuerbürger unter dieser Föderalisierung nicht leidet. In meinen Augen ist die (lokale) Steuernummer ein alter Hut, jeder Stpfl. ist über seine TIN ja eindeutig identifizierbar. Das Berliner Finanzamt hätte sicherlich problemlos abfragen können, ob unter der ihm bekannten TIN für das fragliche Jahr eine Steuererklärung bereits eingereicht worden ist.


    Digitalisierungswunderland, wie von andiii_98 so treffend geschrieben.

    Ich kann nun nicht erkennen, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat und sich entschuldigen müsste.

    So sind die Leute unterschiedlich! Mir springt der Fehler des Finanzamts in die Augen.


    Daß sich die Obrigkeit beim Untertanen für ihr fehlerhaftes Handeln entschuldigt, kommt selbstverständlich auch bei klarer Sachlage nicht in Betracht.

  • "So sind die Leute unterschiedlich! Mir springt der Fehler des Finanzamts in die Augen."


    Vermutlich, weil du nicht aus dem Steuerrecht kommst und in der AO unterwegs bist. Ich habe auch nicht Medizin studiert und meine trotzdem zu wissen, wie ich mich im Falle einer "normalen" Krankheit am besten behandeln muss. Das befähigt mich aber nicht zum Praktizieren.


    Was deine Frage angeht: Der § 26 AO müsste hier Licht in die Dunkelheit bringen.

  • Nur ein Schelm würde anmerken, daß der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung seine Adresse angibt und man bereits aus dieser erkennen könnte, daß der Mensch umgezogen ist. Gelegentlich gibt auch die Adresse des Arbeitgebers einen Hinweis.


    Der Ausdruck Digitalisierungswunderland gefällt mir, er trifft den Sachverhalt.

    Naja, wenn das alte Finanzamt die Aufforderung verschickt, bevor er beim neuen eine Erklärung eingereicht hat, kann das alte es nicht wissen, dass es nicht mehr zuständig ist, außer es fragt die Meldedaten ab.


    In einem digitalisierten Umfeld würde ich diese Abfrage erwarten, es erspart dem alten Finanzamt nämlich Arbeit, den Bescheid zu erstellen und sich dann mit dem berechtigten Widerspruch befassen zu müssen…

  • "So sind die Leute unterschiedlich! Mir springt der Fehler des Finanzamts in die Augen."


    Vermutlich, weil du nicht aus dem Steuerrecht kommst und in der AO unterwegs bist.

    Ja. Das muß man ja auch nicht.


    Ein wesentlicher Auffassungsunterschied zwischen Dir und mir dürfte sein, daß ich der Auffassung bin, daß Staatsdiener letztlich für den Bürger da sind, wohingegen Du vermutlich der Auffassung bist, daß der Untertan für die Obrigkeit da ist.


    Wenn ein Steuerbürger seine Steuererklärung über das offizielle Elster-Portal einreicht (und das auch belegen kann wie im vorliegenden Fall), dann hat er erstmal seine Pflicht korrekt erledigt. Wenn ein Finanzamt, das sich irrtümlich zuständig wähnt, diese Steuererklärung im System nicht findet, ist das erstmal ein internes Problem und nicht das Problem des Steuerbürgers.


    Man sollte erwarten dürfen, daß das Computersystem bei Abfrage der relevanten (und bekannten) TIN ausspuckt: "Steuererklärung am xx.xx.xx eingereicht und zur Bearbeitung FA Bergisch Gladbach weitergeleitet." Wenn die Software das nicht kann, ist sie untauglich. Auch das ein internes Problem und nicht das Problem des Steuerbürgers.


    Bereits der Schätzbescheid ist erkennbar vergeudete Liebesmüh. Auch die Kommunikation mit dem Steuerbürger ist unterirdisch.


    Ich halte Deine Kommunikation übrigens auch für insuffizient. Du kannst nicht erwarten, daß ein Laie §26 AO kennt. Du hättest Dir keinen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn Du den relevanten Satz im Klartext zitiert hättest:


    Geht die örtliche Zuständigkeit ... von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde über, so tritt der Wechsel der Zuständigkeit in dem Zeitpunkt ein, in dem eine der beiden Finanzbehörden hiervon erfährt.


    Der Steuerbürger hat seine Steuererklärung über ELSTER eingereicht. Sie müßte dann ans zuständige (neue) Finanzamt weitergeleitet worden sein. Damit hat eine der beteiligten Finanzbehörden hiervon erfahren, der Buchstabe des §26 AO ist erfüllt.



    In meiner eigenen Steuererklärung hat der Sachbearbeiter einen erheblichen Posten gestrichen. Die zugehörige Erklärung in den Erläuterungen ist meines Erachtens nicht einschlägig. Ich habe mir sagen lassen, daß eine "Korrektur" dem Finanzbeamten weniger Arbeit macht als ein formaler Einspruch. Also habe ich dem Mann angerufen. Ich dachte: Irren ist menschlich, vielleicht vergucke ich mich ja auch (obwohl ich mir ziemlich sicher bin, daß nicht), laß uns miteinander sprechen, vielleicht ist die Kuh so am schnellsten vom Eis. Der gute Mann hat mich am Telefon ziemlich abgebürstet und in der Sache selbst völlig blockiert. Das ist nicht schön, aber das wirft mich nicht um. Also habe ich halt Einspruch eingelegt. Ich bin mir ziemlich sicher, daß dieser durchgeht wie der Großteil der Einsprüche gegen Steuerbescheide. Wenn nicht, bleibt immer noch die Klage, und ich würde mich nicht scheuen, sie einzureichen.


    Muß nicht sein, macht auf beiden Sachen Arbeit. Mein Zeitaufwand kann dem Staat egal sein, aber der unnötige Zeitaufwand in einer Behörde, der es an Personal mangelt, sollte dem Staat nicht egal sein. Wenn die Verwaltung funktional bleiben soll, wird der Staat von seiner "eh-da"-Mentalität bezüglich der Personalressourcen wegkommen müssen. Obwohl die Bevölkerung schon deutlich murrt, ist dieser Gedanke aber in den Amtsstuben noch nicht angekommen.


    Und da sind wir ja wieder beim Problem des TE. Das Berliner Finanzamt dreht sich im Moment ja auch nur um sich selbst und vergeudet dabei Arbeitszeit.

  • Ich kann nun nicht erkennen, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat und sich entschuldigen müsste.

    Ich betrachte Behörden als Dienstleister für den Bürger. Demnach ist der Bürger weder Bittsteller noch verantwortlich, einer Behörde ihre (Nicht-)Zuständigkeit erklären zu müssen.


    Wenn der Gesetzgeber eine solch unübersichtliche Steuergesetzgebung für erforderlich hält, kann das Finanzamt nicht erwarten, dass der Normalbürger das noch überblickt. Dafür gibt es Experten - im Finanzamt. Und wenn die es auch nicht überblicken, können sie das mit dem Gesetzgeber klären, der Bürger hat damit nichts zu tun.


    (Ok, das wird jetzt sehr theoretisch und berührt mein generelles Verständnis, wie ein Staat funktioniert.)

  • Wenn ein Steuerbürger seine Steuererklärung über das offizielle Elster-Portal einreicht (und das auch belegen kann wie im vorliegenden Fall), dann hat er erstmal seine Pflicht korrekt erledigt.

    Letztlich stammt diese örtliche Zuständigkeit aus einer Zeit, als es nur den Postweg oder den Briefkasten für den Kontakt gab.


    Bei elektronischer Übermittlung ist es völlig egal, ob meine von meinem Wohnort in der Mitte des Landes aus eingereichte Erklärung in Helgoland oder Garmisch-Partenkirchen bearbeitet wird.


    Der Bearbeiter bucht die Zahlung auf Bundesland X, Wohnort Y und fertig.

  • Letztlich stammt diese örtliche Zuständigkeit aus einer Zeit, als es nur den Postweg oder den Briefkasten für den Kontakt gab.


    Bei elektronischer Übermittlung ist es völlig egal, ob meine von meinem Wohnort in der Mitte des Landes aus eingereichte Erklärung in Helgoland oder Garmisch-Partenkirchen bearbeitet wird.


    Der Bearbeiter bucht die Zahlung auf Bundesland X, Wohnort Y und fertig.

    Ich bin in der Sache Deiner Meinung: Es ist typischerweise egal, wo eine Steuererklärung bearbeitet wird. Selbst dann, wenn man mit dem Sachbearbeiter sprechen möchte, gibts schon lang ein Telefon und auch schon ein Weilchen Zoom. Rein technisch wäre es kein Problem, wenn das Finanzamt in Bangalore stünde.


    Ein schweres Hindernis ist allerdings unser Föderalismus: Die Finanzämter sind Ländersache, und die Länder verteidigen ihre Teilautonomie mit Zähnen und Klauen. Das führt zu Problemen, das sehen wir gerade in diesem Thread: Das ELSTER-Portal gibt es nur einmal fürs ganze Land, auch Finanzdatensammelstellen aller Art kann es nur einmal geben. Eben drum wundere ich mich ja, daß die Berliner nicht abgefragt haben, ob über ELSTER eine Steuererklärung eingereicht wurde. Das muß dort ja für alle Bundesländer zentral abfragbar sein.

  • Naja, wenn das alte Finanzamt die Aufforderung verschickt, bevor er beim neuen eine Erklärung eingereicht hat, kann das alte es nicht wissen, dass es nicht mehr zuständig ist, außer es fragt die Meldedaten ab.

    ThomasLaux55 hat leider an entscheidender Stelle die Jahreszahl nicht genannt. Er schreibt:

    Ich habe Anfang Juni 2024 ... meine Steuererklärung für das Jahr 2023 eingereicht.

    Mitte 2023 bin ich von Berlin nach NRW gezogen, so dass ich erwartet hatte, von meinem neuen Finanzamt nach kurzer Zeit eine neue Steuernummer zu erhalten (wie nach anderen Umzügen). Erst Mitte November [hier fehlt das Jahr] habe ich einen Brief vom Finanzamt [Berlin] erhalten. ... Mein altes Finanzamt schrieb im Bescheid vom 24.10.2024, ich hätte die Steuererklärung nicht abgegeben, sie haben geschätzt

    Die Steuererklärung für 2022 hat er wohl in Berlin eingereicht. Mitte 2023 (also wohl nach Einreichung der Steuererklärung 2022) ist er nach NRW umgezogen. Wohin der Steuerbescheid des Vorjahres gegangen ist, verrät er uns nicht.


    Anfang Juni 2024 hat er die Steuererklärung für 2023 eingereicht (also rechtzeitig). Ob und wann ein Steuerbescheid für 2023 ergangen ist, schreibt Thomas nicht. An sich sollte der Bescheid im Sommer 2023 ergangen sein. Bei mir hier hat das in den vergangenen Jahren zwischen vier und acht Wochen gedauert.


    Mitte November (vermutlich 2024) erhielt er dann einen Schätzbescheid mit Datum vom 24.10.2024. An welche Adresse wurde dieser Brief geschickt? Wir wissen es nicht. Sollte der Brief an die NRW-Adresse geschickt worden sein, hätte sich das Finanzamt schon sein Teil dabei denken können.


    Ich hätte dem Finanzamt Berlin vermutlich den Steuerbescheid des NRW-Finanzamtes geschickt und hätte daraufhin erwartet, daß das Finanzamt Berlin den Schätzbescheid umgehend aufhebt. Aber das scheint im vorliegenden Fall wohl nicht so zu sein.


    Vielleicht erleuchtet uns Thomas gelegentlich.

  • "wohingegen Du vermutlich der Auffassung bist, daß der Untertan für die Obrigkeit da ist."


    Damit disqualifiziert du dich selber. Ich steige hier mal aus und lasse dich in deiner Bubble allein.

    Deine Blase dürfte erheblich kleiner sein als die meinige.

  • Deine Blase dürfte erheblich kleiner sein als die meinige.

    Wer von Euch beiden hat nun die Sechstanerblase?* Egal wer - aber 60 Jahre nach der Sechsta* meldet die sich allmählich wieder zurück.

    Und nicht vergessen. Auch auf diesem Gebiet gibts Spätberufene, aber leider auch Frühreife.


    * Nehme mal an, der Zensor hier hat ein humanistisches Gymnasium noch nie von innen gesehen. 8)

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?