Hallo liebes Forum,
Ich habe seit 2011 eine Zahnzusatzversicherung von Central, heute Generali.
Jetzt musste ich diese Versicherung in Anspruch nehmen, da zwei nebeneinanderliegende Backenzähne massiv beschädigt waren, sprich gebrochen....
Das Zahnfleisch war ebenfalls entzündet.
Es wurden zwei Vollkronen gemacht und das Zahnfleisch entsprechend behandelt.
Zuvor hatte mir der Zahnarzt schon gesagt, dass es vermutlich einige Kosten gäbe, die nicht von der Versicherung übernommen würden, weil es nicht im "GOZ" stehen würde.
Nun, das war mir klar und eigentlich kein Problem, denn ich sehe die Versicherung eigentlich als genau das, eine Versicherung um wenigsten die dicksten Brocken zu übernehmen.
Nur kommt jetzt der Schock.
Die Versicherung übernimmt fast gar nichts.
Weil der Zahnarzt, bzw die Abrechnungsgesellschaft lauter Leistungsnummern verwendet hat, die angeblich nicht von den Versicherungsunternehmen anerkannt werden.
Und ja, ich gebe zu, ich war blauäugig, denn in meinen ganzen Unterlagen finde ich nichts, was mir als Laien sagt, dass man vor der Behandlung alles einreichen muss, oder dass es irgendwo Vertragsbestandteil sei, dass nur Behandlungen versichert sind, deren "Nummern" in diesem GOZ Katalog von der Versicherung anerkannt werden.
Bei mir steht nur: "Erstattungsfähig sind nur Gebühren, die den jeweils geltenden Gebührenordnungen entsprechen"
Das würde aber eben alles ausschließen, was nicht ausdrücklich in den GOZ auch als "normale und notwendige Behandlung" anerkannt sei. (Ich weiß nicht, ob ich das so richtig wiedergebe, so habe ich das zumindest verstanden."
Der Zahnarzt habe eine "analoge Abrechnungsmethode" verwendet, die nicht von der Versicherung anerkannt wird, unabhängig, ob die Behandlung medizinisch in Ordnung war, oder nicht.....??
Jetzt stehe ich also da, mit einer Rechnung im kleinen, vierstelligen Bereich und frage mich, wofür ich überhaupt so eine Zusatzversicherung brauche und ich besser gefahren wäre, wenn ich die Beiträge angelegt und gleich alles selber gezahlt hätte.
Ein paar Recherchen im Netz klärten mich darüber auf, dass das Problem der "Analogen Abrechnung" inzwischen ein weit bekanntes Problem ist. Die ganzen Unternehmen, die für die Zahnärzte die Abrechnungen machen, raten den Zahnärzten, alle Patienten einen Zettel unterschreiben zu lassen, dass man sie aufgeklärt hat, das alles was laut Versicherungen nicht in der GOZ enthalten ist, privat zu zahlen ist, weil die Versicherungen das nicht übernehmen.
Die Versicherungen würden mehr oder weniger bewusst verschweigen, was dieser kleine Satz mit den "in der Gebührenordnung enthaltenen Leistungen" in Wahrheit bedeutet.
Da sich die Zahnmedizin ständig weiterentwickelt und das was seit Jahren in den Praxen "Normal" ist, in der Gebührenordnung aber noch nicht aufgenommen wurde, bleiben die Versicherten auf der Strecke, es sei denn, der Zahnarzt "besch...t" bei der Abrechnung.
Jetzt meine Fragen:
Das was ich geschrieben habe ist meine persönliche Meinung und klar bin ich aktuell angep.....
Übertreibe ich da?
Klar, einen Fehler habe ich gemacht, weil ich den KV nicht bei der Versicherung eingereicht und abgewartet habe, aber mit Provisorium und ständigen Schmerzen ist halt nicht so toll.
Aber geht es nur mir so, dass ich das mit der "Analogen Abrechnung" nicht wusste?
Und lohnt es sich, jetzt mit dem Zahnarzt und der Versicherung zu streiten....
Ich war so froh endlich einen Zahnarzt zu finden, bei dem ich mich halbwegs wohl fühle.....
Gibt es Zahnzusatzversicherungen die auch dann bezahlen, wenn die Behandlung nicht im GOZ Katalog steht?
Vielen Dank für´s Lesen und für die kommenden Kommentare
Mikel