Hallo,
durch ein Erbe hat mein Kind 200k erhalten, welche ich in drei ETFs (thesaurierend, auf ihren Namen) angelegt habe.
Der Grundfreibetrag 2024 liegt bei 11.784 €.
Diesen möchte ich mittels einer Nichtveranlagungsbescheinigung geltend machen.
Natürlich wurde der Grundfreibetrag bei weitem überschritten.
Ist es richtig, dass wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten die Nichtveranlagungsbescheinigung nicht ausgestellt wird? Wird in diesem Video behauptet:
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Wenn dem so ist, bedeuted dies doch, dass ab dem ersten Euro Steuern bezahlt werden müssen.
Grüße, Detlef