Krankenversicherung im Midi-Job + Werkstudent + Einahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • Hallo zusammen, ich habe folgenden Sachverhalt und hoffe ihr könnt mir helfen.



    Aktuell bin ich über 30 Jahre alt, AG1 Empfänger bis Ende Feb. 2025. Nebenher bin ich Teilzeitstudent.



    Ich bin gerade am Prüfen, wie ich mich ab Krankenversichern kann.


    - In die studentische PKV komme ich auf Grund von Vorerkrankungen nicht rein.


    - Freiwillig Gesetzlich wäre sehr teuer auf Grund von Mieteinahmen


    - Mir liegt ab dem 01.03.2025 ein Stellenangebot für eine 560,00 € Midijob vor. Ein Midijob ist wohl alles über Minijob. Also ein Job im Bereich 556,00 € bis 2.000,00 €.



    Fragen:


    1. Bin ich mit einem 560,00 € Midijob sicher Krankenversichert? Oder werden doch noch die Mieteinahmen für die Berechnung der Krankenversicherung mit herangezogen?



    2. Neben dem 560,00 € Midijob würde ich gerne noch Als Werkstudent arbeiten. Geht das?



    Ich habe schon bei meiner Krankenversicherung angerufen, die waren aber wenig hilfsbereit und verweisen auf den evtl. zukünftigen Arbeitgeber. Der ist aber ein Ein-Mann-Betrieb und hat da auch nicht so viel Ahnung.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Eine versicherungspflichtige Beschäftigung (oberhalb der Minijobgrenze) führt zur Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.


    Werkstudenten zahlen nur Beiträge zur Rentenversicherung und sind weiterhin studentisch krankenversichert.


    Da ergibt sich ein gewisses Spannungsfeld würde ich sagen.

  • Hi


    Midi-Job bist auf jeden Fall sozialversichert (KV, PV, RV, ALV).


    Ob du nebenher einen Werksstudentenvertrag machen kannst, kann ich dir nicht sagen, aber ich vermute eher nicht, sollte dir aber der AG vom Werksstudentenvertrag sagen können. Du wirst aber auf jeden Fall mit beiden Jobs zusammen nicht mehr als 2000 Euro verdienen dürfen, sonst ist der Midi-Job hinfällig.


    Edit:

    Studenten als Minijobber, Werkstudent oder Arbeitnehmer beschäftigen?
    Bei der Beschäftigung von Studierenden fallen je nach Beschäftigungsart unterschiedlich hohe Abgaben in der Sozialversicherung an. Ein Überblick.
    www.haufe.de

  • Sorry…aber Werkstudentenprivileg geht vor..

  • Sorry…aber Werkstudentenprivileg geht vor..

    Wen dem tatsächlich so wäre - was ich wie geschrieben nicht beurteilen kann - so wäre das natürlich für @derlinkmm nicht zielführend. In dem Fall würde ich dann - um günstig an eine Krankenversicherung zu kommen, statt des Werksstudentenvertrags lieber einen Mini-Job zusätzlich zum Midi-Job machen, dann hast 560 Midi-Job + 556 vom Mini-Job, vielleicht reicht das ja vielleicht auch, immerhin zahlst du dann nicht mal einen Euro für KV, PV, ALV + RV zusammen, könnte günstiger sein, als freiwillig versichert. Vielleicht ist der Midi-Job-Anbieter ja auch bereit, dir einen größeren Vertrag zu geben - für ihn ist ja ein Midi-job in der Höhe nicht sonderlich attraktiv, das macht er vermutlich nur, um dir einen Gefallen zu tun.