Mietschulden der Ex - wer zahlt?

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte eine Einschätzung, wie ich Mietschulden meiner Ex eintreiben kann, die sich dauerhaft in Südafrika aufhält. Wo ist Gerichtsstand bei deutschen Mietschulden, wie kann ich ihrer habhaft werden?

    Zum Sachverhalt:

    wir hatten den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, ich bin `nach der Trennung ausgezogen, sie blieb in der Wohnung wohnen und der Mietvertrag unverändert (da sie sonst aus der Whg. geflogen wäre). Nette Geste von mir, die mir jetzt um die Ohren fliegt, weil sie unangekündigt in ihr Heimatland Südafrika abgehauen ist, ohne die Wohnung zu kündigen oder die letzten 3 Monate nach der Kündigung zu zahlen. Der Vermieter wendet sich natürlich an mich bzgl. Miete&NK, da wir beide im Mietvertrag stehen.

    Frage nun: was muss ich tun, um von meiner Ex die Nachzahlung einzufordern ? Kann/muss/soll ich das in Südafrika geltend machen oder muss das über Deutschland geschehen; dann wird s sicherlich im Sand verlaufen.

    Mir ist ihre Adresse&Aufenthaltsort bekannt; somit könnte man ihr Post vom Anwalt zukommen lassen. Ich selber besitze auch eine Aufenthaltsgenehmigung für Südafrika was u.U. hilft, um vor Ort juristisch gegen sie vorzugehen.


    Was ist euere Einschätzung/Rat?

  • Frage nun: was muss ich tun, um von meiner Ex die Nachzahlung einzufordern ? Kann/muss/soll ich das in Südafrika geltend machen oder muss das über Deutschland geschehen; dann wird s sicherlich im Sand verlaufen.

    du kannst jedenfalls einen titel erwirken der wenn sie irgendwann deutschen boden betritt und vor ablauf der verkährung ist vollzogen werden kann, geg. gibt es ja noch deutsche konten von denen auch pfändungen möglich sind.


    ansonsten halt geg. über ein inkasso... es gibt ein paar die dort tätig sind und forderungen geg. durchsetzen

  • Was ist euere Einschätzung/Rat?

    Mowbray wie das Viertel in Kapstadt?! :/ Würde mir Inkasso-Eintreibungen genau dort jetzt nicht unbedingt zutrauen, ansonsten sehr schöne Gegend und spannende Stadt!


    Frage: Um wie viel Euro geht es denn überhaupt?


    Mein Verständnis von gemeinsam unterschriebenen Mietverträgen: Haftung solidarisch, also jeder muss auch für den/die jeweils anderen für die Mietzahlungen haften bzw. aufkommen…

  • Ihr habt gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben.

    Du bist später ausgezogen.

    Hast du mit ihr einen Vertrag, dass sie nach deinem Auszug die Mietkosten allein zahlen will/muss?

  • wirf nicht gutes Geld schlechtem Geld hinterher. Den Vermieter wirst du erst mal zahlen müssen. Ob wirklich die Chance besteht, einen Teil von der Ex wieder zu bekommen dürfte fraglich sein.

    Ich würde das Geld (zähneknirschend) als Lehrgeld verbuchen.

  • Hallo mowbray,


    ich verstehe Sie so, Sie haben bereits erkannt und akzeptiert, dass Sie gegenüber dem Vermieter zahlen müssen.


    Hier im Forum dürften Sie wohl der „Spezialist“ für südafrikanisches Recht sein. Demzufolge sollten Sie einschätzen, ob Rechtsverfolgung und erfolgreiche Eintreibung in Südafrika Chancen haben.


    Sie können vermutlich in Deutschland einen vollstreckbaren Titel erreichen. Alle dafür notwendigen Kosten tragen aber erst einmal Sie. Wie schätzen Sie es ein, kommt Ihre Ex in den nächsten 30 Jahren noch einmal nach Deutschland und ist dann auch noch zahlungsfähig?


    M.E. hat es @ Mittvierziger schon auf den Punkt gebracht. Werfen Sie schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher.


    Gruß Pumphut

  • Der Mietvertrag ist eindeutig. Du bist einer der Mieter und haftest gesamtschuldnerisch. Also musst Du alle Deine Schulden beim Vermieter zahlen.


    Jetzt glaubst Du, dass Du einen Anspruch gegen Deine Mitmieterin hast. Auf welcher Grundlage? Was für Verträge gibt es zwischen Euch? Liegt eine schriftliche Vereinbarung vor? Unterliegt diese dem deutschen Recht?


    Vergiss es einfach..

    Das erscheint mir eine vernünftige Alternative zu sein.

  • hallo,

    danke für die zahlreichen Antworten. Mir ist durchaus bewusst, dass die Chancen gering sind, von meiner Ex die Kohle zurückzubekommen und ich zunächst zahlungspflichtig bin. Nach meinem Auszug gab es zw. uns keine Vereinbarung aber da sie nach meinem Auszug noch 9 Monate dort gelebt hat, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ich wenigstens 50% von ihr verlangen kann. (Mietvertrag unterliegt deutschen Recht)

    Ihrer Rückkehrnach D ist in naher Zukunft ausgeschlossen; es läuft ein HKÜ Verfahren über das Bundesamt für Justiz/Central Authority in Südafrika gegen sie wg. Rückführung der gemeinsamen Kinder.

    Es geht um 4.500€, die ich ihr ungern "schenken" will. In Anbetracht der geringen Erfolgschancen, würde ich das lieber ohne Anwalt/Kosten machen, da noch weitere Verfahren gegen Sie Kosten verursachen (Kindesunterhalt, Umgang).

  • Nach meinem Auszug gab es zw. uns keine Vereinbarung aber da sie nach meinem Auszug noch 9 Monate dort gelebt hat, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ich wenigstens 50% von ihr verlangen kann.

    Hast Du denn über diese 9 Monate weiterhin Deinen hälftigen Anteil bezahlt?


    Falls nicht, könnte es durchaus sein, dass Deine Ex mit Gegenforderungen aufrechnet. Denn für Deinen Anteil an der Mietschuld ist es - wenn es keine Vereinbarungen zwischen Euch gab - im Zweifel völlig irrelevant, ob oder wann Du freiwillig weggezogen bist.


    Wenn Du von den neun Monaten am Ende nur an dreien hängen bleibst (statt an viereinhalb), kommst Du also evtl. noch günstig davon...