Medizinische Reha- Wunsch-und Wahlrecht Klinik abgelehnt

  • Guten Abend,


    ich habe eine medizinische Reha durch die DRV Bund bewilligt bekommen. Im Antrag hatte ich 4 Wunschkliniken angegeben. Im Bescheid wurden mir dann 4 Kliniken vorgeschlagen, die aber nicht dem Wunsch- und Wahlrecht entsprochen haben. Daraufhin habe ich mich bei allen Kliniken nach den Aufnahmefristen erkundigt, die alle ca. 4-5 Monate betragen. Dies habe ich dann auch im Widerspruch aufgeführt. Daraufhin erhalte ich ein Schreiben der DRV mit der Begründung „die von Ihnen gewünschten Kliniken können nicht gewählt werden, da aufgrund zu hoher Auslastung keine Aufnahme innerhalb der Gültigkeit des Bescheids erfolgen kann. Wir bitten Sie, die Einladung der Rehabilitationseinrichtung- auch im Interesse einer baldigen Aufnahme-anzunehmen.“ Habe ich überhaupt noch eine Chance, dass eine der Wunschkliniken oder eventl. eine andere Klinik noch genehmigt werden? Was sollte ich dazu tun? Mit der Sachbearbeitung telefonieren oder das Ganze nochmal schriftlich erläutern? Ich habe keine OP hinter mir, hatte im Widerspruch auch erwähnt, dass ich eine längere Wartezeit in Anspruch nehmen würde. Freue mich auf Tipps.

    • Hilfreichste Antwort

    Hallo.


    Telefonischen Kontakt mit Berlin zu suchen ist sinnfrei. Man bekommt ohnehin nicht die zuständinge Sachbearbeitung ans Telefon.


    Wenn das Schreiben kein Bescheid ist, dann ist der Widerspruch ja noch nicht abschliessend bearbeitet.


    Daher kann man noch einmal schriftlich erläutern, warum es Klinik XY sein sollte.

    Die Reha-Bewilligung ist 6 Monate gültig und kann verlängert werden. Daher besteht da grundsätzlich Spielraum.


    Antrag zurückziehen und eneut stellen würde der Sachbearbeitung ja auch nur das Leben schwer machen.

  • Guten Tag,

    vielen Dank. Das Schreiben ist hat den Betreff " Leistungen zur medizinischen Rehabilitation- Ihr Änderungswunsch" . Darin wird die hohe Auslastung der Wunschkliniken erwähnt. Ob das ein Bescheid ist, kann ich leider nicht beurteilen.

    Ich werde nochmal eine Begründung schreiben, und um eine Verlängerung über die 6 Monate hinaus bitten, obwohl das alles schon in meinem Widerspruch stand. Muss ich zwecks Verlängerung dazu meinen behandelnden Arzt involvieren? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • Guten Tag,

    vielen Dank. Das Schreiben ist hat den Betreff " Leistungen zur medizinischen Rehabilitation- Ihr Änderungswunsch" . Darin wird die hohe Auslastung der Wunschkliniken erwähnt. Ob das ein Bescheid ist, kann ich leider nicht beurteilen.

    Ich werde nochmal eine Begründung schreiben, und um eine Verlängerung über die 6 Monate hinaus bitten, obwohl das alles schon in meinem Widerspruch stand. Muss ich zwecks Verlängerung dazu meinen behandelnden Arzt involvieren? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Ein Bescheid hat (regulär) eine Rechtsbehelfsbelehrung am Ende.


    Die Beschreibung klingt eher nach dem Versuch den Widerspruch anders zu lösen.


    Der Arzt muss erstmal nicht involviert werden.