Verluste machen Freistellungsauftrag wieder frei

  • Hallo zusammen,


    ich glaube ich habe einen dummen Fehler gemacht, wenn ich mich nicht irre.

    Folgendes:


    Ich habe im Laufe des Jahres meinen Freistellungsauftrag von 1000€ ausgeschöpft.

    Jetzt habe ich letzte Woche meine schlecht laufende Aktienposition mit 1100€ Verlust verkauft mit dem Hintergedanken, dass ich diese 1100€ Minus in die Folgejahre mitnehmen kann, um sie mit meinen künftigen Gewinnen auszugleichen.


    Heute morgen habe ich festgestellt, dass mein Verlusttopf allerdings nicht mehr 1100€ beträgt, wie direkt nach dem Verkauf, sondern nur noch 100€ und der Freistellungsauftrag hat wieder die volle Höhe von 1000€.

    Das Ding ist, der Freistellungsauftrag wird ja eh in 2 Wochen wieder auf die volle Höhe eigentlich gesetzt.


    Heißt das, ich habe diese 1100€ Verlust-Aktie umsonst verkauft und kann mir diese Verluste nur noch in diesem Jahr zugutekommen lassen, indem ich einen Gewinn von 1100€ irgendwo realisiere? Dann hätte ich im Nachhinein lieber 2 Wochen warten sollen bis Neujahr, um die Verluste zu realisieren...

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich denke, es ist grundsätzlich so, wie du schreibst.


    Um den Freistellungsauftrag wieder auszuschöpfen und den Aktienverlusttopf unangetastet und ins nächste Jahr übertragen zu lassen, müsstest du 1000 Euro Fondsgewinne realisieren.


    Andernfalls, bei reinen Aktiengewinnen, wird sicherlich erst der Aktienverlusttopf und anschließend der Freistellungsauftrag angetastet. Du müsstest also 1100 Euro Gewinn realisieren.


    Aktiengewinne können flexibler auch mit Verlusten aus Fonds u. a. (Verlusttopf "Sonstige") verrechnet werden.

    Sollte hier aus verlustbehafteten Fondsverkäufen noch Geld liegen, solltest du dich nochmal genauer mit der Reihenfolge befassen.


    Bin selbst noch etwas unsicher in der Materie und vielleicht greift ein alter Hase hier noch korrigierend ein. Leider sind die Handelstage in 2024 ja gezählt.