Darlehen für Erbschaftssteuer als Anschaffungskosten gelten machen?

  • Hallo Team,


    wir haben ein Haus geerbt. Erbschaftssteuer war fällig. Dafür haben wir ein Darlehen aufgenommen.

    Ansonsten keine weiteren Kosten fällig. Zum Beispiel Beerdigung usw..

    Kann ich das Darlehen als Anschaffungskosten geltent machen? Abschreibungen?

    Oder nur die Zinsen angeben?

    Oder garnichts steuerlich absetzbar. Ich bin Steuerzahler und nicht selbstständig und stehe im Beruf.

    Danke und Gruß Wolle

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  • Elena H.

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  • Hallo Team,

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    Wir haben ein Haus geerbt. Erbschaftssteuer war fällig. Dafür haben wir ein Darlehen aufgenommen.

    Selbstbewohnt? Vermietet?

    Kann ich das Darlehen als Anschaffungskosten geltend machen? Abschreibungen?

    Oder nur die Zinsen angeben?

    Selbstbewohnt nein, vermietet ja.


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    • Hilfreichste Antwort

    Hallo Wolle59,


    ich bin kein Steuerfachmann und das ist keine Rechtsberatung, rein aus Neugier habe ich gegoogelt und fand bei Wiso Steuer, das ich selbst nutze und mit dem ich recht zufrieden bin, folgendes:


    "Kurz & knapp

    • Schuldzinsen muss jeder zahlen, der ein Darlehen aufnimmt
    • Unter bestimmten Voraussetzungen können Schuldzinsen Werbungskosten sein
    • Die eigentlichen Ratenzahlungen des Darlehens können nicht abgesetzt werden
    • Selbstständige und Unternehmer können Schuldzinsen als Betriebsausgaben absetzen"

    (https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/schuldzinsen-absetzen/= )


    Danach wären höchstens die Zinsen absetzbar, nicht die Ratenzahlungen.


    Bei Finanzcheck -nicht als Empfehlung gemeint, nur ein Zufallstreffer- steht zu Zinsen, dass diese nur absetzbar sind, wenn sie Betriebs- oder Werbungskosten sind, nicht für Privatausgaben. "Lassen sich Kreditzinsen bei privaten Ausgaben absetzen?

    Bei reiner Eigennutzung einer Immobilie oder anderen rein privaten Ausgaben lassen sich keine Kreditzinsen absetzen. Als private Ausgaben dienen sie nicht der Einnahmensicherung....

    Eine sehr seltene Ausnahme stellen Kredite dar, die für außergewöhnliche Belastungen vorgesehen sind. ...." mit Beispielen (https://www.finanzcheck.de/kre…edit-steuerlich-absetzen/)

    Siehe auch im Beitrag oben, Immobilie vermietet vs. selbstbewohnt


    Bei Eigennutzung könntest Du bei Deinem Darlehen zur Zahlung der Erbschaftssteuer wohl weder die Darlehensraten noch Zinsen absetzen. (Fände ich auch logisch, denn Du bist nicht gezwungen, das Erbe anzunehmen, wenn Du es aber machst, wäre es für mich eher nicht so fair, wenn das steuerlich absetzbar wäre und auf die Allgemeinheit der Steuerzahler abgewälzt würde).


    Vielleicht hat aber ein anderer Forenteilnehmer noch einen Tip zur steuerlichen Absetzbarkeit, der Dir weiterhelfen könnte.


  • Wolle59

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  • Hi!


    Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. In Steuerangelegenheiten geht es oft um Details, deshalb solltest du zu einem Steuerberater gehen.


    Anhand deiner Infos, kannst du es nicht absetzen - meiner Meinung nach. Um eine Absetzbarkeit überhaupt in Erwägung ziehen zu können, sollten dem eigentlich steuerpflichtige Einkünfte gegenüberstehen. Wenn dies nicht der Fall ist, ist es wahrscheinlich ein deutliches "nein".


    Wie gesagt, es geht um Details die hier definitiv fehlen. Lass dich lieber von einem Steuerberater richtig beraten.

  • Kann ich das Darlehen als Anschaffungskosten geltent machen? Abschreibungen?

    Oder nur die Zinsen angeben?

    Selbstbewohnt nein, vermietet ja.

    Es ist auch bei einer vermieteten Immobilie nicht möglich die Zinsen als Anschaffungskosten geltend zu machen, da kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erbschaft und der Vermietertätigkeit besteht.


    Siehe: Schuldzinsen nicht immer Werbungskosten: Erbschaftsteuer für Miethäuser wurde über Darlehen finanziert