Hallo Team,
wir haben ein Haus geerbt. Erbschaftssteuer war fällig. Dafür haben wir ein Darlehen aufgenommen.
Ansonsten keine weiteren Kosten fällig. Zum Beispiel Beerdigung usw..
Kann ich das Darlehen als Anschaffungskosten geltent machen? Abschreibungen?
Oder nur die Zinsen angeben?
Oder garnichts steuerlich absetzbar. Ich bin Steuerzahler und nicht selbstständig und stehe im Beruf.
Danke und Gruß Wolle