Liebes Forum,
ich habe über MLP noch als Informatik-Studentin eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
(Ja, so ein blödes Kombi-Produkt mit Rürup, aber darum soll es hier nicht gehen)
Mittlerweile arbeite ich als Lehrerin für Mathematik und Informatik und habe mehrfach nachversichert.
Die MLP-Verkäuferin hat allerdings dort als Beruf "Informatikerin" eingetragen.
Ich vermute stark, dass die Versicherung dann nicht leisten würde, denn zum Zeitpunkt der Nachversicherung war ich eben keine Informatikerin, sondern Lehrerin und diesen Beruf würde ich in einer höheren Risikoklasse vermuten.
Ich würde also nur die Leistung aus dem Ursprungsvertrag bekommen, nicht aber aus den Nachversicherungen.
Stimmen diese Vermutungen?
Falls ja: Wie kann ich wieder einen wirksamen und ausreichenden BU-Schutz erlangen?
Einfach der Versicherung mitteilen, dass da Quatsch gemeldet wurde und hoffen, dass sie ein gutes Angebot zur Nachversicherung anbieten? Auch in der Gefahr, dass man "schlafende Hunde weckt"?
Habe ich irgendeinen Anspruch gegenüber der MLP-Verkäuferin? Sie hat den Antrag ja wissentlich falsch ausgefüllt. Am Ende ist aber doch meine Unterschrift auf der Annahmeerklärung. Aber irgendwie sehe ich das schon als arglistige Täuschung seitens der Verkäuferin. "Ich schummel hier ein bisschen, damit ein geringer Beitrag rauskommt und ich den Abschluss bekomme"
Liebe Grüße
BU-Versicherung: Falsche Angabe zum Beruf
- Philipp90
- Erledigt
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Elena H.
Hat das Thema freigeschaltet. -
Machst du dir da nicht etwas zu viele Gedanken?
Teile deiner Versicherung doch einfach freundlich mit, dass du nunmehr als Lehrerin arbeitest.
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Machst du dir da nicht etwas zu viele Gedanken?
Teile deiner Versicherung doch einfach freundlich mit, dass du nunmehr als Lehrerin arbeitest.
Na so einfach sollte sie sich das ganz sicher nicht machen! Wenn dann mitteilen, dass die Angaben im Antrag falsch waren… Falsche Berufsangabe bei BUs zum Kostensparen ist ein typischer Fall, der einem als Arglist ausgelegt wird.
Und zu viele Gedanken sind das an der Stelle auf gar keinen Fall! Im Fall der Fälle wird ihr das nämlich sicher um die Ohren fliegen.
Mein Tipp: Am Besten einen unabhängigen Versicherungsberater (Honorarberater) auf Stundenbasis bezahlt draufschauen lassen auf die Problematik. Alternativ einen Fachanwalt aus den Finanztipempfehlungen. Falls das zu teuer erscheint, zumindest zusammen mit einem Makler draufschauen, der aber natürlich gerne neue Verträge verkauft…
Wärst du noch gesund und jung genug für Alternativabschlüsse? Gerade die juristisch sicher abgeschlossene Komponente als Informatikerin dürfte deutlich günstiger sein als die bei Lehrer/innen. Bist du verbeamtet wg. BU-Klausel?
PS: Ansonsten natürlich den größtmöglichen Bogen um MLP und co. machen und die Finanzen richtig und in Eigenregie organisieren…
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Ich vermute stark, dass die Versicherung dann nicht leisten würde, denn zum Zeitpunkt der Nachversicherung war ich eben keine Informatikerin, sondern Lehrerin und diesen Beruf würde ich in einer höheren Risikoklasse vermuten.
Vermutungen sind immer eine schlechte Entscheidungsgrundlage. Um welchen Tarif bei welcher Gesellschaft handelt es sich denn? Nachversicherungen erfolgen i.d.R. auf Basis des ursprünglichen Berufs, manche Gesellschaften bieten eine Besserstellungsoption an, wenn der aktuelle Beruf risikoärmer als der ursprüngliche Beruf ist. Hier ein Beispiel:
PS: Ansonsten natürlich den größtmöglichen Bogen um MLP und co. machen und die Finanzen richtig und in Eigenregie organisieren…
Manches kann man selbst machen. Manche bzw. komplexere Themen klärt man besser mit einem Profi.
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Falsche Berufsangabe bei BUs zum Kostensparen ist ein typischer Fall, der einem als Arglist ausgelegt wird.
Sie schrieb doch, dass sie die Versicherung während des Studiums abgeschlossen hat. Woher soll sie denn wissen, wie der weitere Lebensweg aussieht?
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Hallo Philipp90,
Habe ich irgendeinen Anspruch gegenüber der MLP-Verkäuferin? Sie hat den Antrag ja wissentlich falsch ausgefüllt. Am Ende ist aber doch meine Unterschrift auf der Annahmeerklärung. Aber irgendwie sehe ich das schon als arglistige Täuschung seitens der Verkäuferin. "Ich schummel hier ein bisschen, damit ein geringer Beitrag rauskommt und ich den Abschluss bekomme"
Theoretisch könnten Sie einen Anspruch gegen MLP haben, aber Sie wissen schon: „Denn ein Haifisch ist kein Haifisch, wenn man's nicht beweisen kann.“ (B.B.)
Haben Sie Beweise, z.B. die Mailmitteilung über Ihren aktuellen Beruf an die nette Verkäuferin?
Außerdem: ich vermute, Sie sind 34, da könnte man schon noch einmal einen Versuch für eine neue BU starten, diesmal in Begleitung eines Profis.
Gruß Pumphut
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Sie schrieb doch, dass sie die Versicherung während des Studiums abgeschlossen hat. Woher soll sie denn wissen, wie der weitere Lebensweg aussieht?
Sie schrieb aber auch:
Mittlerweile arbeite ich als Lehrerin für Mathematik und Informatik und habe mehrfach nachversichert.
Die MLP-Verkäuferin hat allerdings dort als Beruf "Informatikerin" eingetragen.Und dabei ist doch wohl (also zu einem späteren Zeitpunkt) das Problem mit der falschen Berufsangabe entstanden, um das es hier geht!
Ich hab mich mal mit einer BU-Versicherung beim Abschluss gekabbelt wegen meiner Job-Einstufung. Wer mehr als einen Job hat, kommt da oft schon in Graubereiche. Fraglich bei mir war z.B. die Frage, ob die Arbeitszeit oder das Gehalt maßgeblich für die überwiegende Tätigkeit ist.
Wer aber überwiegend als Lehrerin arbeitet, der ist halt keine Informatikerin mehr. Was die Vertragsbedingungen zu den Nachversicherungsoptionen sagen, ist natürlich die spannende Frage…
Manches kann man selbst machen. Manche bzw. komplexere Themen klärt man besser mit einem Profi.
Stimmt! Nur würde ich MLP, DVAG und co. nicht mal ansatzweise oder im Entferntesten mit dem Begriff „Profi“ in Verbindung bringen…
Auch nicht mit ganz viel Phantasie, extrem gutem Willen oder was auch immer man an dieser Stelle bräuchte, um sich solche Läden schönzureden…
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Doch man kann diese Finanzvertriebsorganisationen schon als Profi bezeichnen.
Vertriebsprofis für schlechte Finanzprodukte sind das.
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Stimmt! Nur würde ich MLP, DVAG und co. nicht mal ansatzweise oder im Entferntesten mit dem Begriff „Profi“ in Verbindung bringen…
Auch nicht mit ganz viel Phantasie, extrem gutem Willen oder was auch immer man an dieser Stelle bräuchte, um sich solche Läden schönzureden…
Ich finde es besser wenn andere sich dazu kritisch äußern.
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Doch man kann diese Finanzvertriebsorganisationen schon als Profi bezeichnen.
Vertriebsprofis für schlechte Finanzprodukte sind das.
Profis für den größtmöglichen finanziellen Schaden bei arglosen Verbraucher/innen, auf die sie sich schon an der Uni stürzen, um sie nach Strich und Faden über den Tisch zu ziehen?
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Ich habe über MLP noch als Informatik-Studentin eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen (Ja, so ein blödes Kombi-Produkt mit Rürup, aber darum soll es hier nicht gehen)
Es soll in diesem Thread nicht um dieses Produkt gehen, einige Sätze dazu erlaubst Du mir aber bitte doch:
Rürup ist prinzipiell ein schlechtes Anlageprodukt, immerhin: Du kannst die Beiträge als Altersvorsorge von der Steuer absetzen.
Eine BU ist prinzipiell eine sinnvolle Versicherung, die man haben sollte. Als Versicherung ist die BU schon recht teuer. Prinzipiell kann man die von der Steuer absetzen, faktisch aber in aller Regel nicht, weil der entsprechende, betragsmäßig begrenzte Posten nämlich von den Krankenversicherungsbeiträgen übererfüllt ist.
Wenn ich Dr. Schlemann glauben darf, kann man die Beiträge für eine Kombiversicherung Bu+Rürup aber als Altersvorsorge absetzen. Der Posten hat zwar auch eine Obergrenze, aber bei den meisten Angestellten ist doch noch hinreichend Luft, Das hieße dann: Die Beiträge der Kombiversicherung sind steuerlich wirksam.
Und dann rechnet sich das. Prüf das doch mal!
Mittlerweile arbeite ich als Lehrerin für Mathematik und Informatik und habe mehrfach nachversichert.
Die MLP-Verkäuferin hat allerdings dort als Beruf "Informatikerin" eingetragen.
Bist Du als Lehrerin denn verbeamtet (hoffentlich! Das bringt Dir enormes Geld) oder nur angestellt? In Bezug auf die BU macht das einen entscheidenden Unterschied.
Die Durchschnittsbeamtin braucht keine BU, sondern eine DU, also eine Dienstunfähigkeitversicherung, letztere dann aber nur für wenige Jahre, da der Pensionsanspruch bereits nach 5 Jahren erfreulich hoch ist und danach weiter steigt.
Berufsunfähig bedeutet: Ein Arzt stellt fest, daß Du nicht mehr arbeiten kannst. Dienstunfähig bedeutet, daß Dein öffentlicher Dienstherr Dir sagt, daß er glaubt, daß Du für ihn nicht mehr arbeiten kannst, Ein typischer Mathe-Lehrer hat wenig Berufschance in der freien Wirtschaft, für ihn ist die Dienstunfähigkeit das Aus. Das mag bei Dir besser sein, die Du zumindest noch einige Jahre lang auch als Informatikerin arbeiten könntest.
Ich vermute stark, dass die Versicherung dann nicht leisten würde, denn zum Zeitpunkt der Nachversicherung war ich eben keine Informatikerin, sondern Lehrerin und diesen Beruf würde ich in einer höheren Risikoklasse vermuten.
Ich würde also nur die Leistung aus dem Ursprungsvertrag bekommen, nicht aber aus den Nachversicherungen.
Stimmen diese Vermutungen?
Falls ja: Wie kann ich wieder einen wirksamen und ausreichenden BU-Schutz erlangen?
Einfach der Versicherung mitteilen, dass da Quatsch gemeldet wurde und hoffen, dass sie ein gutes Angebot zur Nachversicherung anbieten? Auch in der Gefahr, dass man "schlafende Hunde weckt"?
Habe ich irgendeinen Anspruch gegenüber der MLP-Verkäuferin?Ein Versicherungsverkäufer bekommt laufend von Deinen Beitägen eine Bestandsprovision. An sich sollte mit diese laufenden Bezahlung auch eine Dienstleistung verbunden sein. Ein guter Makler leistet diese auch, sprich: Ist für seine Kunden ansprechbar und klärt solche Fragen für seine Kunden. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob die MLP-Verkäuferin eine gute Maklerin ist, die für ihre Kunden diese Dienstleistung ordentlich versieht. Man kann allerindings bei laufendem Vertrag auch den Betreuer wechseln. Wenn Deine MLP-Frau das nicht macht, könntest Du es ja mit einem anderen Betreuer versuchen.
Sie hat den Antrag ja wissentlich falsch ausgefüllt. Am Ende ist aber doch meine Unterschrift auf der Annahmeerklärung. Aber irgendwie sehe ich das schon als arglistige Täuschung seitens der Verkäuferin. "Ich schummel hier ein bisschen, damit ein geringer Beitrag rauskommt und ich den Abschluss bekomme."
Ich kann zur Sache selbst nichts sagen, weil ich diesbezüglich einfach keine Ahnung habe. Nur so viel: Die meisten Probleme in der Geschäftswelt werden außerhalb des Rechtlichen gelöst. Du brauchst Deine Auskunft, möglicherweise eine Anpassung Deiner Versicherung. Darum muß man sich kümmern. Ob eine Finanzprodukteverkäuferin in der Vergangenheit möglicherweise einen Fehler begangen hat, dessetwegen möglicherweise ein Schadenersatz in Frage käme, spielt faktisch keine Rolle. Das fängt schon damit an, daß der juristische Nachweis eines Fehlverhaltens schwierig wäre. Ich würde diese Schiene nicht verfolgen.
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Profis für den größtmöglichen finanziellen Schaden bei arglosen Verbraucher/innen, auf die sie sich schon an der Uni stürzen, um sie nach Strich und Faden über den Tisch zu ziehen?
Die Wärmeentwicklung durch die Reibung, die beim Über-den-Tisch-Ziehen entsteht, soll vom "Kunden" als Nestwärme empfunden werden