Verpflegungsmehraufwand

  • Hallo,


    folgende Situation, ich bin jeden Montag beruflich von ca. 7 Uhr bis 16 Uhr unterwegs. Diese Zeit teilt sich in 1 Stunde Hinfahrt, 7 Stunden Besprechung, 1 Stunde Rückfahrt auf. Mir wird von meinem Arbeitgeber keine Verpflegung vor Ort angeboten. Ich bekomme allerdings die Reisekosten erstattet.


    Wie verhält sich das nun mit der Beantragung der Verpflegungspauschale, steht mir diese in beschriebenen Fall zu ?


    Falls ja, ich habe diese in keiner meiner Steuererklärungen der letzten Jahre angegeben. Darf man diese noch nachreichen ?


    Vielen Dank vorab

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Mein Laienverständnis sagt:


    Die Pauschale steht Dir zu.

    Wenn die in der Vergangenheit nicht gezahlt wurde, es also keinen Kapitalstrom an Dich gegeben hat, dann sind die Steuererklärungen soweit korrekt. Das Steuerrecht funktioniert ja anhand Zufluss bzw. Abfluss des Kapitals.

  • Ich bin jeden Montag beruflich von ca. 7 Uhr bis 16 Uhr unterwegs. Diese Zeit teilt sich in 1 Stunde Hinfahrt, 7 Stunden Besprechung, 1 Stunde Rückfahrt auf. Mir wird von meinem Arbeitgeber keine Verpflegung vor Ort angeboten. Ich bekomme allerdings die Reisekosten erstattet.

    7 Stunden Besprechung am Stück widersprechen dem Arbeitszeitgesetz. Spätestens nach 6 Stunden sind 30 Min Pause fällig.


    Ansonsten ist der Fall unklar. Für mich klingt das so, als ob Du 4 Tage in der Woche im Homeoffice arbeitest und einmal in der Woche in der Firma bist. Eine Verpflegungspauschale kannst Du für eine Dienstreise ansetzen. Nach meinem Eindruck handelt es sich bei Deinen Fahrten allerdings nicht um Dienstreisen.

    Wie verhält sich das nun mit der Beantragung der Verpflegungspauschale, steht mir diese in beschriebenen Fall zu?

    Aus Deinen spärlichen Informationen habe ich nicht den Eindruck. Aber ich bin nicht Dein Finanzbeamter. Probiers doch einfach!


    Beantragen ohnehin nicht, ansetzen vielleicht.

    Falls ja, ich habe diese in keiner meiner Steuererklärungen der letzten Jahre angegeben. Darf man diese noch nachreichen?

    Für die Vergangenheit kannst Du das nicht nachreichen.

    Mein Laienverständnis sagt:

    Die Pauschale steht Dir zu.

    Wenn die in der Vergangenheit nicht gezahlt wurde, es also keinen Kapitalstrom an Dich gegeben hat, dann sind die Steuererklärungen soweit korrekt.

    Die Verpflegungspauschale ist ein steuerrechtlicher Begriff (präziser: Verpflegungsmehraufwand). Der Mitarbeiter kann sie in der Steuererklärung für Dienstreisen ab einer bestimmten Abwesenheit vom Firmensitz ansetzen. Der Arbeitgeber kann sie dem Mitarbeiter auch erstatten, dann darf dieser die Pauschale natürlich nicht mehr in seiner Steuererklärung ansetzen.


    Mal davon ausgehend, daß es sich bei den genannten Fahrten um Dienstreisen handelte (Ich habe nicht den Eindruck), hätte der Mitarbeiter durchaus die Verpflegungspauschalen in seiner Steuererklärung ansetzen können. Wenn er das nicht getan hätte, hätte er Werbungskosten (und somit Steuerminderung) verschenkt.

  • Das könnte durchaus etwas kniffelig sein. Ab einer Arbeitszeit von 6 Std, sind 30 min Pause zu machen. Somit würde die Arbeitszeit vor Ort nur 6,5 Std betragen.


    Die Frage ist nun wie die Firma die Reisezeit "wertet". Es gibt Firmen, da wird nur die Zeit, die über die Zeit, die normalerweise für die Fahrt zur eigentlichen Arbeitsstätte benötigt wird, als Arbeitszeit gewertet. Würdest du z.B. zur eigentlichen Arbeitsstätte 30 min benötigen, wäre deine Abwesenheit "nur" 6,5 Std. + 2 x 0,5 Std = 7,5 Std. Einen Verpflegungsmehraufwand kann man erst ab 8 Std. Abwesenheit geltend machen.


    Auch die Wahl des Verkehrsmittels spielt da mit rein. Fährt man mit dem Zug und geht während dieser Zeit keinen dienstlichen Tätigkeiten nach, gilt Zug fahren nicht als Arbeitszeit.

  • Die Frage ist aber auch wie Achim schon festgestellt hat, ob es überhaupt eine Dienstreise ist.

    Ist es ein Vertrag für mobiles arbeiten in dem die Firma (ich verstehe dass so, dass er Montags in eine Niederlassung seines AG fährt) ein regulärer Arbeitsplatz ist, könnte der TE auch 3 Stunden einfach fahren, es wäre dennoch normaler Arbeitsweg und keine Dienstreise.

  • Die Angaben des TE sind spärlich. Nicht nur bei ChatGPT, sondern auch bei Menschen werden Antworten besser (oder vielleicht auch nur: richtig), wenn mehr Information bereitgestellt wird. Ob der TE wohl noch nachlegt? Er hat vor 4 Wochen schon einmal eine Anfrage mit spärlicher Information gestellt (und nicht nachgelegt). Möglicherweise betrachtet er das Forum hier als Antwortmaschine.

  • Das Thema Reisekosten ist komplex. Hier wird teilweise Arbeitsrecht mit Steuerrecht vermischt.


    Wenn es keine Dienstreise ist, sondern 1x in der Woche ins Büro, dann gibt es auch keine Pauschale.


    Rückwirkend lassen sich Bescheide nur korrigieren, wenn sie noch nicht rechtskräftig sind


    Das in Kurzfassung. Ohne nähere Informationen belasse ich hierbei.

  • Hallo,


    folgende Situation, ich bin jeden Montag beruflich von ca. 7 Uhr bis 16 Uhr unterwegs. Diese Zeit teilt sich in 1 Stunde Hinfahrt, 7 Stunden Besprechung, 1 Stunde Rückfahrt auf. Mir wird von meinem Arbeitgeber keine Verpflegung vor Ort angeboten. Ich bekomme allerdings die Reisekosten erstattet.

    Was enthält denn diese Reisekostenerstattung konkret?


    Kosten für den Weg? Verpflegungsmehraufwand?