ZitatHält Dein Chef grundsätzlich nichts von Teilzeit und blockiert erst einmal, musst Du wissen, dass Du rechtlich in einer guten Position bist. Das gilt für alle Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tätigkeiten und leitenden Positionen. Einfach Nein sagen darf der Arbeitgeber nicht. Außerhalb der Elternzeit besteht für ihn die Pflicht, dem Teilzeitwunsch zuzustimmen, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Das Gesetz nennt als Beispiele für betriebliche Gründe (§ 8 Abs. 4 TzBfG
- eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation,
- eine wesentliche Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs,
- eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb oder
- das Entstehen unverhältnismäßig hoher Kosten für den Arbeitgeber.
Und

ZitatDer Arbeitgeber muss grundsätzlich der Verringerung der Arbeitszeit zustimmen und diese entsprechend den Wünschen der Beschäftigten festlegen - soweit betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Solche Gründe können insbesondere dann vorliegen, wenn die Reduzierung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Die Ablehnungsgründe sind nicht abschließend und müssen im Einzelfall geprüft werden. Sie können tarifvertraglich festgelegt werden.
Das klingt nach ähnlichen Hintertürchen für die Arbeitgebern, wie für Abfindungsangebote bei Stellenabbau, bei denen bestimmte Mitarbeiter ausgeschlossen werden, weil sie vom Arbeitgeber für den betrieblichen Ablauf als unabkömmlich angesehen werden (obwohl es sonst immer heisst "Niemand ist unersetzbar").
Hat der eine oder andere im Forum schon Erfahrung damit gemacht, dass sein Arbeitgeber hier gemauert hat?