Wechsel zur Debeka oder Verbleib in der GKV als Beamter

  • Hallo,

    Ich (w, 44 Jahre alt, nicht verheiratet, keine Kinder, 50% Beihilfe) wurde gerade in Berlin verbeamtet und bin am überlegen, ob ein Wechsel zur Debeka oder ein Verbleib in der GKV langfristig sinnvoller wäre.


    Eine anonyme Risikoanfrage hat ergeben, dass ich nur bei der Debeka ohne Risikozuschlag und ohne Öffnungsklausel genommen werden würde. Daher scheiden die anderen PKV bei mir aus.

    Allerdings liest man im Internet ( und vor allem auch bei Finanztip) viel negatives über die Debeka hinsichtlich Leistungsausschlüsse und Beitragserhöhungen.

    Die Debeka bietet mir folgenden Tarif an:

    B30 246,82 Euro

    B20K 113,12 Euro

    BM67/150 54,75 Euro

    BC 26,94 Euro

    KHT80 19,55 Euro

    PVB 46,21 Euro

    Gesamt: 506,39 Euro


    Ich hatte mich beraten lassen und zwei unterschiedliche Empfehlungen bekommen.

    Der eine Makler meinte, dass die Beitragsentwicklungen bei der Debeka zu unsicher sind, die Leistungen im Vergleich zur GKV nicht viel besser wären und ich lieber in der GKV bleiben sollte (mit einem Wechsel von der Barmer zur Techniker Krankenkasse).


    Der andere meinte, dass ich Glück mit dem Angebot der Debeka hätte und dieses unbedingt annehmen sollte. Allerdings die Tarife BM67/150 und KHT80 herausnehmen sollte und durch WL100 ersetzen. Die Gesamtkosten wären dann bei 470 Euro.


    Ich tendiere dazu, zur Debeka zu wechseln, wobei mich die Aussage des einen Maklers über mögliche sehr hohe Beiträge im Alter, bei vielen Leistungsausschlüssen, doch etwas verunsichert...


    Ich muss gestehen, dass mir der Unterschied zwischen KHT80 und WL100 noch nicht so ganz klar ist. Laut Aussage des Maklers der Debeka könnte ich mit den 80 Euro zB die Differenz von Mehrbettzimmer zu 2-Bettzimmer zahlen. Bei der Auswahl der Ärzte wäre es dann nur der Unterschied, dass es keine Chefarztbehandlung wäre. An anderer Stelle hatte ich gelesen, dass zB aber auch eine Behandlung von Spezialisten damit ausgeschlossen wäre. Auf den Chefarzt könnte ich gut verzichten, der Spezialist könnte ja aber vielleicht doch mal sinnvoll sein. Liegt der Unterschied der beiden Tarife wirklich nur bei den Zimmern und der Chefarztbehandlung?


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Kona,


    das wichtigste für deine Entscheidung ist, dass du Kenntnis darüber hast, wie hoch dein Einkommen im Alter ist. Wenn du bisher Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hast, sind die praktisch "hinfällig". Diese werden auf die Pension angerechnet. Du bekommst also nicht Pension und Rente jeweils in voller Höhe.


    Bitte teile uns mal mit, welche Rentenansprüche du bisher gesammelt hast. Einen Rentenbescheid wirst du ja bekommen haben. In welche Besoldungsgruppe wirst du eingestuft? Wie hoch ist dein Einkommen jetzt?


    Dann kann man ermitteln wie viel du später in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen müsstest. So kannst du besser entscheiden ob es die private oder die gesetzliche werden soll.


    BM67/150 bedeutet folgendes: Dein Beitrag in der privaten Krankenversicherung der Debeka wird ab dem 67. Lebensjahr um 150 Euro reduziert. So musst du dir etwas weniger Sorgen machen, dass die Beiträge im Alter zu hoch sind. Eine Versicherung legt das Geld immer schlechter an als du das bspw. mit einem ETF machen kannst. Alternativ könntest du also auch den Tarif BM67/150 streichen und die 55 Euro mtl. selber in einen ETF anlegen.


    WL bedeutet folgendes: Du hast Anspruch auf freie Arztwahl. Das kann ein Chefarzt sein, es kann aber auch ein anderer Spezialist sein. Es wird hier oft fälschlicherweise von Chefarzt gesprochen. Gemeint ist jedoch einfach die freie Arztwahl.


    KHT80 bedeutet: du bekommst für jeden Tag im Krankenhaus bei einem stationären Aufenthalt, also mit Übernachtung, 80 Euro pro Tag. Das reicht in der Regel nicht aus, um bspw. ein Einbettzimmer zu bezahlen. Für Zweibettzimmer könnte der Betrag ausreichen wie es der Vertreter der Debeka auch gesagt hat. Anspruch auf freie Arztwahl (Chefarzt, Spezialist) hast du mit dem Tarif nicht.


    Ich würde bei Wahl der Debeka auch empfehlen, den Tarif WL100 mit dazu zu nehmen. KHT80 bräuchte es dann nicht.


    Die Debeka hat in der Vergangenheit nicht stärker angepasst als andere Versicherer, lass dir da keine unnötige Angst machen.


    Mit den oben geforderten Infos kann man dir besser helfen, eine Entscheidung zu treffen.


    Frohe Weihnachten und liebe Grüße

    Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität meiner Beiträge.


    Liebe Grüße,


    Timo Schmitt (B. Sc.)

    Geschäftsführer Finanzberatung Schmitt GmbH & Fachwirt für Finanzberatung

  • Wenn du bisher Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hast, sind die praktisch "hinfällig". Diese werden auf die Pension angerechnet. Du bekommst also nicht Pension und Rente jeweils in voller Höhe.

    Für ein augenscheinlich gewerbliches Profil eine arg pauschale (und in der Pauschalität falsche) Aussage.


    Einen Rentenbescheid wirst du ja bekommen haben.

    Dass Rentner verbeamtet werden, wäre mir persönlich neu. Wer ausser Rentnern hat einen Rentenbescheid erhalten?

    Einem privaten Profil würde ich diese sprachliche Ungenauigkeit wohl durchgehen lassen, bei einem (augenscheinlich) gewerblichen Profil habe ich eine andere Erwartungshaltung.

  • Hallo,


    vielen Dank schon mal für die Hilfe und die Erklärungen! Es hat mir wirklich schon weitergeholfen.


    Ich bin in A13, Stufe 5 (Aufstieg in Stufe 6 Anfang 2026) eingeteilt. Brutto hatte ich bis jetzt als angestellter Lehrer um die 6282 Euro verdient (netto ca. 4600 Euro). Laut Besoldungstabelle müsste es jetzt bei

    5186 Euro liegen. Was ich genau rausbekomme weiß ich aber noch nicht, da ich für Dezember noch kein Gehalt bekommen habe (Dezember und Januar werden zusammen ausgezahlt).


    Die derzeitige Anwartschaft auf eine Betriebsrente wegen Alters (VBL) liegt bei mir bei 460 Euro.


    Rente wegen Erwerbsminderung wäre jetzt 1634 Euro.

    Meine bislang erreichte Rentenanwartschaft würde 968 Euro betragen, sollte bis zur Rente ähnliche Beiträge geleistet werden, wären es 2757 Euro.


    Vielen Dank für die Hilfe und schöne Weihnachten an alle.

  • Für ein augenscheinlich gewerbliches Profil eine arg pauschale (und in der Pauschalität falsche) Aussage.

    Dann erkläre der Fragestellerin und mir doch bitte, was daran falsch sein soll. Ich bin sehr wissbegierig und lerne gerne dazu. Mehr dazu findet man hier: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html


    Es gibt eine festgelegte Obergrenze: der Wortlaut dazu oben aus dem Gesetz:

    "

    (2) Als Höchstgrenze gelten
    1. für Ruhestandsbeamte der Betrag, der sich als Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 ergeben würde, wenn der Berechnung zugrunde gelegt werden
    a) bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen die Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der
    sich das Ruhegehalt berechnet,
    b) als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum
    Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12 a, zuzüglich der Zeiten, um
    die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten
    Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des
    Versorgungsfalles, Seite 43 von 67
    2. für Witwen der Betrag, der sich als Witwengeld zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach
    § 50 Abs. 1, für Waisen der Betrag, der sich als Waisengeld zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1, wenn dieser neben dem Waisengeld gezahlt wird, aus dem Ruhegehalt nach Nummer 1 ergeben würde.
    Ist bei einem an der Ruhensregelung beteiligten Versorgungsbezug das Ruhegehalt nach § 14
    Abs. 3 gemindert, ist das für die Höchstgrenze maßgebende Ruhegehalt in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschrift festzusetzen. Ist bei einem an der Ruhensregelung beteiligten Versorgungsbezug der Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 1 Halbsatz 2 oder 3 dieses Gesetzes in
    der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung gemindert, ist der für die Höchstgrenze
    maßgebende Ruhegehaltssatz in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschrift festzusetzen."

    Wir haben hierzu auch mal einen Artikel geschrieben. Dazu schreiben viele Kunden insbesondere folgendes:

    "Hallo. Ich bekomme Pension und Rente. Die Rente wird mir zu 100 Prozent von der Pension abgezogen. Ist das richtig?"


    Das ist eine von vielen Fragen, die wir über den Chatbot bekommen haben. Die Frageerstellerin also davor zu warnen, dass sie je nach Konstellation nicht mit den (vollen) bisherigen Rentenansprüchen zu rechnen, ist also mMn nur richtig. Für eine konkrete Empfehlung braucht es halt noch ein paar Infos mehr weshalb ich nach Rentenbescheid und Co gefragt habe.


    Die Mindestpension für Beamte liegt auch nur bei ca. 2.000 Euro. Da du sprachliche Ungenauigkeiten nicht durchgehen lässt, obwohl ein ungefährer Wert einem "Laien" sicher mehr hilft als irgendein Paragraph oder eine Formel, mit der man das ganze selber berechnen muss, für dich ganz konkret: die Mindestversorgung liegt bei 35 Prozent der pensionierungsfähigen Bezüge oder, wenn es günstiger ist, bei 65 Prozent der Bezüge aus der höchsten Stufe der Besoldungsgruppe der Besoldungsgruppe A4 plus einem Erhöhungsbetrag.

    Dass Rentner verbeamtet werden, wäre mir persönlich neu. Wer ausser Rentnern hat einen Rentenbescheid erhalten?

    Einem privaten Profil würde ich diese sprachliche Ungenauigkeit wohl durchgehen lassen, bei einem (augenscheinlich) gewerblichen Profil habe ich eine andere Erwartungshaltung.

    Wenn du nichts konstruktives für den Fragesteller beizutragen hast, halt dich bitte raus. Sie wird mit 44 erst verbeamtet. Das heißt, sie war möglicherweise und sehr wahrscheinlich bis jetzt in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Folglich hat sie sehr wohl schonmal einen Rentenbescheid erhalten und es handelt sich auch nicht um eine sprachliche Ungenauigkeit sondern um einen korrekten Fakt.


    Ergänzend:


    https://www.berlin.de/politik-…iben/download.php/4321286


    Paragraph 55 wäre zu beachten.

    Ihr irgendeinen Paragraphen an den Knopf zu knallen, wird ihr vermutlich auch eher wenig helfen. Mehr dazu weiter oben in meiner Antwort.



    Frohe Weihnachten auch an dich :)

    Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität meiner Beiträge.


    Liebe Grüße,


    Timo Schmitt (B. Sc.)

    Geschäftsführer Finanzberatung Schmitt GmbH & Fachwirt für Finanzberatung

  • Wenn du nichts konstruktives für den Fragesteller beizutragen hast, halt dich bitte raus. Sie wird mit 44 erst verbeamtet. Das heißt, sie war möglicherweise und sehr wahrscheinlich bis jetzt in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Folglich hat sie sehr wohl schonmal einen Rentenbescheid erhalten und es handelt sich auch nicht um eine sprachliche Ungenauigkeit sondern um einen korrekten Fakt.

    Ich vermute, er stört sich an dem Wort Rentenbescheid. Diesen kann sie nicht bekommen haben, denn dann wäre sie nun Rentnerin. Kann es sein, dass du Rentenauskunft oder Renteninformation schreiben wolltest?

  • Ich vermute, er stört sich an dem Wort Rentenbescheid. Diesen kann sie nicht bekommen haben, denn dann wäre sie nun Rentnerin. Kann es sein, dass du Rentenauskunft oder Renteninformation schreiben wolltest?

    Oh wow, ja natürlich, danke für den Hinweis. Gut, dass jeder weiß, was gemeint war und dass Versprecher oder Vertipper menschlich sind.

    Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität meiner Beiträge.


    Liebe Grüße,


    Timo Schmitt (B. Sc.)

    Geschäftsführer Finanzberatung Schmitt GmbH & Fachwirt für Finanzberatung

  • Wenn du nichts konstruktives für den Fragesteller beizutragen hast, halt dich bitte raus.

    Du wurdest doch schon einmal hier gesperrt. Wenn du so weitermachst, erreichst du genau das Gegenteil von dem was du mit deinem Profil hier eigentlich bezweckst.


    Grundsätzlich freuen wir uns aber über das Fachwissen, dass von einem Profi hier eingebracht wird.

  • Du wurdest doch schon einmal hier gesperrt. Wenn du so weitermachst, erreichst du genau das Gegenteil von dem was du mit deinem Profil hier eigentlich bezweckst.


    Grundsätzlich freuen wir uns aber über das Fachwissen, dass von einem Profi hier eingebracht wird.

    Das kann ich so unterschreiben. :thumbup:

  • Hallo Kona,


    um einmal auf Ihre Frage zurückzukommen:

    Der eine Makler meinte, dass die Beitragsentwicklungen bei der Debeka zu unsicher sind, die Leistungen im Vergleich zur GKV nicht viel besser wären und ich lieber in der GKV bleiben sollte

    Wenn Ihnen ein Makler – entgegen seinem Provisionsinteresse – diesen Rat gibt, sollten Sie den sehr sorgfältig prüfen. Zumal unabhängig von Ihrer persönlichen Situation der Fakt hinzukommt, das Land Berlin ist so klamm, dass ich in Zukunft auch für Beamte Überraschungen nicht ausschließen würde.


    Schöne Weihnachtsfeiertage und Gruß


    Pumphut

  • Zuerst muss die Situation ganzheitlich angeschaut werden.

    Solltest du zum Beispiel bis 66 Jahre arbeiten würdest du knapp unter 40 deiner letzten Bruttobesoldung offiziell als Pension erhalten.

    Allerdings gehen hier auch noch Kosten für die Pflegeversicherung direkt ab. Zusätzlich musst du deine eigene Pflegeversicherung auch noch bezahlen.

    Du hast nicht geschrieben, in welcher Besoldungsstufe du verbeamtet wurdest, beziehungsweise welche du wirklich erreichen kannst.

    Die Aussage oben zur Renten und Beamtenpensionen ist natürlich in dieser Form nicht richtig.

    Schau dir mal deine letzte Rentenauskunft an.

    Dann weißt du, was du von dieser Seite theoretisch ungefähr zu erwarten hast.


    https://www.berlin.de/sen/bjf/karriere/wir-verbeamten/entscheidungshilfe-verbeamtung.pdf

  • Hallo,

    Ich hatte die Angaben zu Besoldungsstufe oben angeben. Es hatte durch die Freischaltung allerdings länger gedauert, bis es gepostet wurde.

    Hier noch mal meine Daten.


    Ich bin in A13, Stufe 5 (Aufstieg in Stufe 6 Anfang 2026) eingeteilt. Brutto hatte ich bis jetzt als angestellter Lehrer um die 6282 Euro verdient (netto ca. 4600 Euro). Laut Besoldungstabelle müsste es jetzt bei

    5186 Euro liegen. Was ich genau rausbekomme weiß ich aber noch nicht, da ich für Dezember noch kein Gehalt bekommen habe (Dezember und Januar werden zusammen ausgezahlt).


    Die derzeitige Anwartschaft auf eine Betriebsrente wegen Alters (VBL) liegt bei mir bei 460 Euro.


    Rente wegen Erwerbsminderung wäre jetzt 1634 Euro.

    Meine bislang erreichte Rentenanwartschaft würde 968 Euro betragen, sollte bis zur Rente ähnliche Beiträge geleistet werden, wären es 2757 Euro.



    Mir macht immer noch die mögliche Beitragserhöhungen bei der PKV sorgen. Laut meiner Recherche im Internet müsste ich damit rechnen, dass mein Beitrag bis zur Pension um ca 60% steigt und dann noch weiter steigen wird. Selbst wenn die Beihilfe von 50 auf 70 % steigt, wäre es mit zB 70 Jahren ein sehr viel höherer Beitrag als in der GKV. Aber vielleicht verstehe ich hier auch etwas falsch.


    Hat vielleicht noch jemand Ahnung mit der Leistungsübernahme der Debeka, bzw ob dir Aussage des Maklers, dass diese nicht viel besser als die Leistungen der GKV so stimmen? Bei meinem Vergleich, übernimmt dir Debeka schon einiges mehr als die GKV.


    Vielen Dank noch mal für die Hilfe

  • Ich bin in A13, Stufe 5 (Aufstieg in Stufe 6 Anfang 2026) eingeteilt. Brutto hatte ich bis jetzt als angestellter Lehrer um die 6282 Euro verdient (netto ca. 4600 Euro). Laut Besoldungstabelle müsste es jetzt bei 5186 Euro liegen. Was ich genau rausbekomme weiß ich aber noch nicht, da ich für Dezember noch kein Gehalt bekommen habe (Dezember und Januar werden zusammen ausgezahlt).

    Der Wechsel vom Angestelltenstatus zum Beamtenstatus ist mit einer Menge Konsequenzen verbunden. Du tust wohl daran, Dich darin einzulesen. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, wurden gerade eine Menge Berliner Lehrer neu verbeamtet. Es könnte sinnvoll sein, mal beim Beamtenbund nachzufragen, denn all diese haben nun vermutlich die gleichen Fragen.


    Die bisherigen 6282 € brutto lassen sich leicht nachrechnen, die 4600 € netto allerdings nicht. Bei einem Ledigen ohne Kinder wären es etwa 3600 € netto, allein mit dem Splittingtarif kommt man keine 1000 € höher. Hast Du Dich vertippt?


    Ein lediger Beamter A13 Stufe 5 in Berlin hat etwa 5560 € brutto bzw. 4200 € netto, wobei diese Netto-Angabe nicht mit der Netto-Angabe eines Angestellten vergleichbar ist. Fairerweise müßte man die Krankenversicherung abziehen, die wiederum (teilweise) steuerlich absetzbar ist.


    Ein Beamter hat typischerweise ein etwas geringeres Bruttoeinkommen als ein gleichgestellter Angestellter. Das dreht sich mit den Sozialabgaben aber herum. In Deiner Vergütungsklasse verdient ein Beamter mehr als ein Angestellter. Wenn man das genau wissen will, muß man den Familienstand und die Art der Krankenversicherung kennen.


    Stufe 5 (9 Jahre Berufserfahrung) ist möglicherweise ein Deal zu Deinen Lasten und zu Gunsten der Landeskasse Berlin.


    Typischerweise steigt ein Lehrer mit 24 in den Beruf ein, das heißt, Du hast vermutlich schon 20 Jahre Berufserfahrung auf dem Buckel. Die angegebene Rentenerwartung läßt eine solche Berufserfahrung auch peilen. Wenn Du aber eine solche Berufserfahrung hast, wäre Stufe 8 fair, die ein Berliner Beamter nach 18 Dienstjahren erreicht. Das wären netto 250 € mehr.


    Deine obige Frage war aber eine andere. Du hast gefragt, ob Du in der GKV bleiben sollst oder in die PKV gehen willst.


    Auch in Berlin bekommst Du als Beamtin optional die sog. pauschale Beihilfe. Damit bekommst Du praktisch - wie bisher - einen "Arbeitgeberzuschuß" zur Krankenversicherung. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist endgültig. Kannst Du machen, bleibst Du Mitglied der vielgenannten Solidargemeinschaft. Die GKV-Beiträge werden zwar in den nächsten Jahren vermutlich auch nennenswert steigen, aber Du bleibst halt im System. Deine Alterseinkünfte (aus Rente, VBL und Pension) wird geringer sein als Dein aktives Einkommen, entsprechend dürfte Dein GKV-Beitrag im Ruhestand sinken.


    Oder Du wählst die PKV. Dabei ist es etwas ungünstig, daß Du relativ spät einsteigen würdest, in Deinem Fall besonders, da Du offensichtlich bereits einen Befund eingesammelt hast, den die Versicherung mit einem Zuschlag quittiert. Du hast Dich erkundigt; die Debeka würde Dich ohne Zuschlag nehmen. Finanzberatung Schmitt hat Dir die Tarifbestandteile schon erklärt. Der Tarifbestandteil BM67/150 ist ein sog. "Beitragsentlastungstarif". Es stimmt zwar, daß Du dieses Geld selbst höher rentierlich anlegen könntest (wenn Du keine Sicherheitssparerin bist ...). Man müßte klären, ob Du diesen Teil der Prämie von der Steuer absetzen kannst. Wenn ja, dürfte das den Effekt überkompensieren.


    Du hast in Deinen Angestelltenjahren eine bestimmte Anzahl Rentenpunkte erwirtschaftet. Die bleiben Dir erhalten. Wieviel Rente das gibt, sieht man dann. VBL wird anders gerechnet, aber auch das bleibt Dir erhalten. Die Pension wird höher als die Rente - aber Du hast ja schon Dein halbes Berufsleben hinter Dir. Pro Dienstjahr bekommst Du etwa 1,9% Deiner ruhegehaltsfähige Bezüge. In vermutlich noch 23 Jahren addiert sich das auf 41% Deiner ruhegehaltsfähigen Bezüge. Die maximal 71,75% kannst Du bei Deinem relativ späten Einstieg nicht mehr erreichen.


    Zu klären wäre, was bei einer Dienstunfähigkeit in den nächsten Jahren passiert. Meines Erachtens brauchst Du eine Dienstunfähigkeitsversicherung, mindestens für die nächsten fünf Jahre.