Hallo,
habt ihr Tipps ob es sinnvoll ist eine Eigentumswohnung teils zu verkaufen um die Pflegekosten zu bezahlen und welche Anbieter gut und seriös sind?
Vielen Dank und liebe Grüße
Vincenzo
Hallo,
habt ihr Tipps ob es sinnvoll ist eine Eigentumswohnung teils zu verkaufen um die Pflegekosten zu bezahlen und welche Anbieter gut und seriös sind?
Vielen Dank und liebe Grüße
Vincenzo
habt ihr Tipps ob es sinnvoll ist eine Eigentumswohnung teils zu verkaufen um die Pflegekosten zu bezahlen und welche Anbieter gut und seriös sind?
Gerd Kommer setzt sich in seinem Blog ausführlich mit der Problematik auseinander.
Der Engländer sagt dazu: You can't have the cake and eat it, too.
Eine Hypothek auf die Immobilie aufnehmen könnte funktionieren oder halt der Komplettverkauf, ggf. mit zurückmieten.
Hallo zusammen,
Pflege ist ein umfassendes Thema.
Es gibt eine grosse Anzahl von Leistungen.
Eine kostenlose Pflegeberatung ist einmal jährlich sehr wichtig. Sie können den Berater selber aussuchen. Es dauert, bis man einen wirklich guten findet.
Es lohnt sich.
LG
Hallo cece,
der Teilverkauf ist wohl fast immer die schlechteste Variante, ganz einfach, weil zu viele mitverdienen wollen.
Andere Varianten hängen vom Verhältnis Geldbedarf zu Wert der Immobilie ab. Wenn Sie nur ca. die Hälfte oder Zweidrittel (abhängig vom Alter) des Wertes benötigen wäre ein Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht sinnvoll.
Gruß Pumphut
Hallo zusammen,
das könnte auch noch hilfreich sein:
Viel Erfolg.
LG
adrianberg der Link führt ins Leere
Grundsätzlich kombiniert ein Teilverkauf die Nachteile der Miete mit den Nachteilen des Eigentums. Man zahlt für den verkauften Teil Miete, bleibt aber für die Instandhaltung des ganzen Hauses verantwortlich. Dazu kommen die Pauschalen für Abwicklungskosten und die Miete von z.B. 5% liegt deutlich über dem, was ein typischer Vermieter erwirtschaftet. Beim späteren Verkauf hat man jemand Fremden im Grundbuch stehen, das macht die Sache absolut nicht leichter.
Gibt es für "Teilkäufe" von Eigentumswohnungen überhaupt realistische Anbieter?
Alle seriösen Portale raten davon ab, ob es für Wohnungen Anbieter gibt weiß ich nicht. Kenne nur einen Fall im Bekanntenkreis und die haben nach Prüfung und Beratung, meines Wissens durch die Verbraucherzentrale, schnell davon Abstand genommen. Hier ging es allerdings um ein Einfamilienhaus.
Grundsätzlich kombiniert ein Teilverkauf die Nachteile der Miete mit den Nachteilen des Eigentums.
Das hat man mit einer Eigentumswohnung ohnehin, das wäre also kein Hinderungsgrund.
Man zahlt für den verkauften Teil Miete, bleibt aber für die Instandhaltung des ganzen Hauses verantwortlich. Dazu kommen die Pauschalen für Abwicklungskosten und die Miete von z.B. 5% liegt deutlich über dem, was ein typischer Vermieter erwirtschaftet. Beim späteren Verkauf hat man jemand Fremden im Grundbuch stehen, das macht die Sache absolut nicht leichter.
Meines Erachtens ist Teilverkauf eine Schnapsidee: Man möchte irgendwie aus dem Eigentum Geld herausziehen, aber Eigentümer bleiben. Und das geht halt nicht. Von einer Immobilie kann man nicht herunternagen. Gerd Kommer schreibt das in dem verlinkten Artikel auch ganz eindeutig. Es wird in dieses Zusammenhang auch immer wieder eine Umkehrhypothek ins Spiel gebracht, die angeblich in USA gang und gäbe sei. Wenn man genauer hinschaut, stellt man fest, daß das halt einfach nicht stimmt. In USA ist die Umkehrhypothek eine Randerscheinung geblieben.
Eine Hypothek auf die Immobilie aufnehmen könnte funktionieren oder halt der Komplettverkauf, ggf. mit zurückmieten.
Das Thema „Verkaufen und Rückmieten“ finde ich interessant. Sowas könnte ich mir für meine Frau und mich auch mal vorstellen. (Also für unsere Eigentumswohnung, nicht die Frau).
Gibt es da absolut kündigungssichere Vertragsgestaltungen?
Lesetipps?
Da wirst du um professionelle anwaltliche Hilfe nicht herumkommen.
Das hat man mit einer Eigentumswohnung ohnehin, das wäre also kein Hinderungsgrund.
Der Teilverkauf einer Eigentumswohnung setzt dem noch einen drauf
In USA ist die Umkehrhypothek eine Randerscheinung geblieben.
Was in den USA aber durchaus üblich ist, sind Erhöhungen der Hypothek. Amerikaner finden offenbar nichts dabei, ihr Haus nochmal zu beleihen, um sich ihr 30 Fuß Angelboot zu kaufen...
Das Thema „Verkaufen und Rückmieten“ finde ich interessant. Sowas könnte ich mir für meine Frau und mich auch mal vorstellen. (Also für unsere Eigentumswohnung, nicht die Frau).
Gibt es da absolut kündigungssichere Vertragsgestaltungen?
Lesetipps?
Kündigungssicher geht das per Wohnrecht gegen Entschädigung. Problem an der Sache ist, dass du auch jemanden finden musst, der eine Immobilie kauft und sich auf die Restlebenszeit des Mieters sämtliche Entscheidungsfreiheit verbaut. Da reden wir schnell von 20-40 Jahren. In der Zeit ist ja auch der Weiterverkauf der Immobilie erschwert.
Kündigungssicher geht das per Wohnrecht gegen Entschädigung. Problem an der Sache ist, dass du auch jemanden finden musst, der eine Immobilie kauft und sich auf die Restlebenszeit des Mieters sämtliche Entscheidungsfreiheit verbaut. Da reden wir schnell von 20-40 Jahren. In der Zeit ist ja auch der Weiterverkauf der Immobilie erschwert.
Wohnrecht fände ich irgendwie blöd, da eine Wette, die entweder Käufer oder Verkäufer gewinnt.
Kündigungssicher geht das per Wohnrecht gegen Entschädigung. Problem an der Sache ist, dass du auch jemanden finden musst, der eine Immobilie kauft und sich auf die Restlebenszeit des Mieters sämtliche Entscheidungsfreiheit verbaut. Da reden wir schnell von 20-40 Jahren. In der Zeit ist ja auch der Weiterverkauf der Immobilie erschwert.
1965, zwei Jahre nach dem Tod des Enkels, verkaufte die damals 90-Jährige ihre Wohnung gegen Zahlung einer Leibrente von 2500 Francs pro Monat an den 47-jährigen Rechtsanwalt André-François Raffray. Nach ihrem Tod sollte die Wohnung an Raffray fallen. Raffray erlebte das Ende seiner Zahlungsverpflichtung jedoch nicht. Als er im Dezember 1995 mit 77 Jahren an Krebs starb, musste seine Witwe die Rentenzahlungen fortsetzen. Die rund 900.000 Francs, die er bis dahin gezahlt hatte, entsprachen inzwischen dem doppelten Marktpreis der Wohnung.
Es geht also auch anders herum.
Beste Grüße
Danger92
Wohnrecht fände ich irgendwie blöd, da eine Wette, die entweder Käufer oder Verkäufer gewinnt.
Da hat sich in Frankreich ja mal einer verkalkuliert. Die Bewohnerin der gekauften Wohnung wurde 123 und hat den Käufer überlebt. ...
Achim Weiss , da hatten wir wohl ähnliche Gedanken...
Wohnrecht fände ich irgendwie blöd, da eine Wette, die entweder Käufer oder Verkäufer gewinnt.
Ein Wohnrecht muss ja nicht gratis sein. Aber selbst wenn wir eine marktübliche Miete annehmen (und die wird für die meisten Verkäufer schon schwer zu schlucken sein), schränkt man halt den neuen Besitzer in der Nutzung der Immobilie dadurch ein. Für potentielle Selbstnutzer (auch erst in x Jahren) ohnehin, aber auch viele Kapitalanleger dürften wenig Lust daran haben, sich da viel Einschränkungen machen zu lassen.
Persönlich glaube ich, dass es vollkommen ausreicht, wenn man als Bedingung das Zustandekommen eines regulären Mietverhältnisses vereinbart. Anschließend greift so viel Mieterschutz, dass man nur schwer kündbar ist. Letztlich muss man sich als Verkäufer halt auch damit abfinden, dass man jetzt nicht mehr Besitzer ist und damit nicht mehr den Durchgriff auf die Immobilie hat
Ein Wohnrecht muss ja nicht gratis sein.
Hat auch niemand behauptet.
Aber selbst wenn wir eine marktübliche Miete annehmen (und die wird für die meisten Verkäufer schon schwer zu schlucken sein)
Warum denn das? Wenn ich unsere Wohnung heute halbwegs marktgerecht verkaufen würde, könnte ich problemlos 20 Jahre lang eine absolut marktgerechte Miete davon zahlen. Falls ich den Verkaufserlös mit 5% Rendite anlege, sogar ohne großartigen Kapitalverzehr.
Persönlich glaube ich, dass es vollkommen ausreicht, wenn man als Bedingung das Zustandekommen eines regulären Mietverhältnisses vereinbart. Anschließend greift so viel Mieterschutz, dass man nur schwer kündbar ist.
Aber doch nicht, wenn das Mietverhältnis faktisch mit dem Eigentümerwechsel beginnt!? Dann stünde man doch fast ohne Kündigungsschutz da, oder?
Für mich käme nur ein bedingungsloses, lebenslanges MietRECHT infrage, auch ohne Eigenbedarfskündigung. Dafür müsste man dem Käufer natürlich entgegenkommen, entweder im Verkaufspreis oder der garantierten Monatsmiete.
Für mich käme nur ein bedingungsloses, lebenslanges MietRECHT infrage, auch ohne Eigenbedarfskündigung. Dafür müsste man dem Käufer natürlich entgegenkommen, entweder im Verkaufspreis oder der garantierten Monatsmiete.
Da wäre man dann eben wieder beim Wohnrecht.