Grundsteuer in Bayern um 200% gestiegen

  • Ich habe den Grundsteuerbescheid für 2025 bekommen umd der ist 3 mal so hoch wie 2024. Es handelt sich um ein unbebautes erschlossenes Grundstück in Bayern. Was kann ich gegen die Steuererhöhung in Bayern tun? Hilft ein Erlassantrag art. 8 BayGrStG?

    Ich dachte es gibt keine Steuererhöhungen in Bayern Herr Söder???

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die Grundsteuern für Dein Grundstück (vermutlich alte Bebauung) sind gestiegen, weil sich die Berechnungsgrundlage geändert hat

    Jemand anderes (vermutlich mit einem Neubau) freut sich über geringere Steuern.


    Wenn Du das verstehen willst, musst Du Dich da etwas einlesen. Wenn Du Herrn Söder (oder jemand anderen) beschimpfen willst, ist das hier der falsche Ort.


    Nebenschauplätze (Hebesatz ist Gemeindesache, warum wählt man Populisten, Terry Pratchett zu mehrfachen Satzzeichen), lass ich Mal weg. 😉

  • gleiches Thema hier:


  • Ergänzend: Es gibt hierzu noch einen weiteren Thread mit nahezu identischer Fragestellung.


    Internetrecherche tut auch gut, finde ich.


    Und ich finde es durchaus bedenklich, dass man sich erst mit dem Thema zu beschäftigen scheint, wenn das Kind quasi längst im Brunnen liegt und eigentlich alle Messen gesungen sind.


    Auch wurde doch bei der „Grundsteuerreform“ recht klar kommuniziert, dass die Änderungen aufkommensneutral erfolgen sollen und auch was in diesem Zusammenhang „aufkommensneutral“ bedeutet.

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Auch wurde doch bei der „Grundsteuerreform“ recht klar kommuniziert, dass die Änderungen aufkommensneutral erfolgen sollen und auch was in diesem Zusammenhang „aufkommensneutral“ bedeutet.

    Naja, der Gesetzgeber im Bund hat das gesagt, aber meines Wissens nicht festgeschrieben.

    Wenn die Kommunen die Hebesätze so festlegen, dass noch alle Finanzprobleme damit gelöst werden (wie hier in einigen Nachbarstädten geschehen), zahlen alle mehr.

  • Hallo zusammen,

    aufkommensneutral für die öffentliche Hand

    nicht für den Einzelnen.

    LG

    Auch das ist in den Nachbarstädten nicht gegeben. Die generieren massive Mehreinnahmen (und wundern sich dann wieder, dass die Mieten steigen).


    Edit:

    Hessen hat freundlicherweise eine Tabelle veröffentlicht, wie aufkommensneutrale Hebesätze aussehen müssten.


    Eine Stadt soll laut dieser Tabelle die Grundsteuer B auf 520 setzen. Der Bürgermeister ist mit einer Forderung von 800(!!!) in die Abstimmung gegangen. Beschlossen wurden am Ende 580. Am Ende ist es nicht aufkommensneutral für die Stadt, wenn auch nicht so dreist wie die Forderung des BM.

  • Ich sach' mal so:

    Den Bescheid habe ich noch nicht, aber der neue Hebesatz ist mir bekannt. Ich werde 2025 weniger zahlen als 2024, obwohl die Gemeinde insgesamt etwas mehr einnehmen wird. (Niedersächsisches Outback)

  • Auch das ist in den Nachbarstädten nicht gegeben. Die generieren massive Mehreinnahmen (und wundern sich dann wieder, dass die Mieten steigen).

    In Niedersachsen hiess es, dass der aufkommensneutrale Satz bekanntgegeben werden muss, so dass im Falle einer Erhöhung diese auch klar erkennbar ist.

  • Es hat alles seinen Grund.

    Ich werde für ein Haus in NRW (Dorf) rund 54% mehr an Grundsteuer zahlen, da der Steuermessbetrag 12% höher als vorher ist und die Gemeinde den Hebesatz wegen der Einnahmeneutralität (sonst weniger Einnahmen) im Stadtetat um rund 180 Punkte anhebt. Grund ist die Gebäudesanierung in 1995, welche das Haus (Baujahr 1925) ab dann steuerlich als Neubau einstuft.

    Für mein Haus in Niedersachsen werde ich 30% weniger zahlen, da der Steuermessbetrag 8% niedriger als vorher ist und die Gemeinde den Hebesatz um 100 Punkte senkt (Einnahmeneutralität). Das Haus ist 2010 gebaut worden.

  • Naja, der Gesetzgeber im Bund hat das gesagt, aber meines Wissens nicht festgeschrieben.

    Wenn die Kommunen die Hebesätze so festlegen, dass noch alle Finanzprobleme damit gelöst werden (wie hier in einigen Nachbarstädten geschehen), zahlen alle mehr.

    Also bei uns hier hab ich mir den Beschluß der Kommune zum Thema rausgesucht. Und da ist sehr klar beschrieben, wie sich die (exorbitante) Erhöhung des Hebesatzes (um sagenhafte 250 Punkte!) zusammensetzt und dass diese daraus resultiert, dass das Grundsteueraufkommen in Bezug auf die gesamte Kommune neutral sein muss.


    Auf uns als „Einzelnen“ heruntergebrochen bedeutet das, dass wir aufs Jahr gesehen 20€ mehr zahlen und „irgendwer“ halt weniger, mehr, gleich viel, what ever. Am Ende soll die Kommune nicht mehr einnehmen als vorher (entsprechend der „Empfehlung“ des Landes NDS).

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Es gibt hierzu noch einen weiteren Thread mit nahezu identischer Fragestellung.

    ... vom gleichen Neu-Foristen. Er konnte es wohl nicht erwarten, daß seine Frage freigeschaltet wird und hat sie daher vorsichtshalber gleich zweimal gestellt. Sowas ist immer ungünstig, weil die Diskussion dadurch an zwei verschiedenen Stellen stattfindet.


    Besser man konzentriert sich auf nur einen Thread.


    (Eine aufmerksame Moderation könnte erwägen, einen der beiden Threads dichtzumachen.)

  • Hallo zusammen,

    die öffentliche Hand Vorort kann auch differenzierte Sätze festlegen.

    Häufig wird ein „Ausgleich“ zwischen Gewerbe und Privat versucht oder auch nicht.

    Auch werden die differenzierte Sätze wohl ungern angewendet da sie nicht rechtssicher sind.

    LG

  • Das dürfte die neue Grundsteuer „C“ für bebaubare Grundstücke ab 2025 sein, die in einigen Bundesländern umgesetzt wurde; den Kommunen ist es freigestellt, diese zu erheben. Hintergrund ist, dass solche Grundstücke schneller bebaut werden sollen, insbesondere bei höherer örtlicher Nachfrage - Innenverdichtung vor Aussenbereichsentwicklung.

    Für die aufkommensneutrale Erhebung wurden in den Bundesländern Transparenzregister zu den Hebesteuern veröffentlicht mit entsprechenden Empfehlungen.

    So gibts auch oft Erhöhungen bei wertvolleren Wohnlagen bei der Grundsteuer B, aber auch Entlastungen im Bereich der Grundsteuer A.

  • Und ich finde es durchaus bedenklich, dass man sich erst mit dem Thema zu beschäftigen scheint, wenn das Kind quasi längst im Brunnen liegt und eigentlich alle Messen gesungen sind.

    Und wie soll man sich mit dem Thema sinnvoll beschäftigen, wenn bis zum 28.12.2024 noch keine Hebesätze für 2025 bekannt sind?


    Schön, dass ich diverse Steuermessbeträge (in NRW, R-P und BY) kenne, aber noch von keinem der Bundesländer einen Steuerbescheid für die Grundsteuer 2025 habe. Wenn der Hebesatz ansatzweise gleich bleiben sollte, passt alles. Wenn nicht, dann halt nicht.


    Wobei hier natürlich niemand weiss, warum die Grundsteuer soviel teurer geworden ist. Daten will der Fragesteller ja keine liefern.


    Also bei uns hier hab ich mir den Beschluß der Kommune zum Thema rausgesucht.

    Wäre schön, wenn die sich in einem der drei bei mir betroffenen Städte/Landkreise mal dazu geäußert hätten. Aber da wird lieber der ÖPNV um 200% erhöht (weil man unbedingt dem Verkahrsverbund der weit entfernten Großstadt beitreten muss) wie sich um sowas zu kümmern.

  • Und wie soll man sich mit dem Thema sinnvoll beschäftigen, wenn bis zum 28.12.2024 noch keine Hebesätze für 2025 bekannt sind?

    Über die Hebesätze in der für uns zuständigen Kommune wurde in einer Ratssitzung entschieden, deren Beschlussvorlage als auch Protokoll online abrufbar sind. Und deswegen kann ich mir die Grundsteuer B für das kommende Jahr auch selbst ausrechnen.


    Womöglich geht das bei Euch ja auch.


    EDIT: mein Hinweis zu der womöglich zu späten Auseinandersetzung mit dem Thema bezog sich im übrigen darauf, dass man m. W. zwar gegen den Bescheid zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages hätte vorgehen können, ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid selbst wenig erfolgversprechend sein soll (der mir selbst auch noch nicht vorliegt).

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • ich habe versucht gegen den Grundsteuermessbescheid vorzugehen. War nicht erfolgreich. Der Sachbearbeiter vom Finanzamt meinte: da kann man nichts machen ausser den Grundsteuerbescheid abzuwarten und dagegen vorzugehen. Fragt sich nur wie man das begründet? Mit Wucher? Da gibts doch einen Wucherparagraphen im BGB ? Und das der Thread doppelt besteht liegt daran das er in der falschen Kategorie eingestellt wurde und vermutlich deswegen niemand darauf reagiert hat. Auf den Erlassantrag ist auch bisher niemand eingegangen. Bin so schlau wie vorher...

  • Bzgl noch nicht beschlossener Hebesätze:


    Es gibt doch einen Grundsteuerbescheid, in dem die Eckdaten und der konkret zu zahlende Betrag steht, oder?


    Was steht denn da, wenn die Hebesätze nicht bekannt sind?

    Gibt es überhaupt schon einen neuen Bescheid?


    Ich stehe da zu 100% auf dem Standpunkt, dass der Staat (Finanzamt, Kommune…) sich melden wird, wenn er etwas will. Solange er das nicht tut, will er nichts.