Hallo,
ich investiere auf verschiedenen P2P-Plattformen, unter anderem bei Bondora, einer estnischen P2P-Plattform. Dort fallen viele Kredite aus, die dann im Steuerbericht von Bondora unter "Abschreibung - Darlehensbetrag" aufsummiert werden. Zusätzlich habe ich auch noch Käufe und Verkäufe auf dem Zweitmarkt mit Ab- oder Aufschlag getätigt. Im Steuerbericht von Bondora erscheinen die Verluste durch Ausfall von Darlehen, Zweitmarktkäufe mit Aufschlag und Zweitmarktverkäufe mit Abschlag wie folgt:
Abzüge für den Zeitraum
Abschreibung - Darlehensbetrag: x €
Verluste durch Sekundärmarktverkäufe: y €
Verluste durch Sekundärmarktkäufe: z €
--------
Gesamt: (x + y + z) €
Ich habe jetzt in der Steuererklärung für 2023 in der Anlage KAP unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" in Zeile 25 (Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG) die Gesamtsumme (x + y + z) eingetragen. Dies wurde aber vom Finanzamt laut vorläufigem Steuerbescheid nicht anerkannt. Eine Begründung wurde nicht angegeben. Ich werde deswegen dagegen noch Einspruch erheben und um eine detaillierte Begründung bitten.
Aber kann mir hier vielleicht jemand sagen, ob Zeile 25 die falsche Zeile war? Hätte man das woanders eintragen müssen?
Nach meiner Internetrecherche sind die Verluste durch Sekundärmarktkäufe und -verkäufe wohl nicht steuerlich abzugsfähig. Daher hätte ich den Betrag in Zeile 25 vermutlich um (y + z) € kürzen müssen. Aber darf das Finanzamt dann gleich den kompletten Verlustbetrag streichen? x ist sehr viel größer als (y + z).