Bei aller aktuellen Information über die Krankenkassenbeiträge werden Rentner/innen nicht gesondert erwähnt. Wenn jemand - zugegeben auf hohem Niveau -, nämlich in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze abführen muss, fällt die Erhöhung dramatisch aus. Mit gesetzlicher Rente und Einkünften aus (noch) selbstständigen Einkünften, Direktversicherungen oder ähnlich - für letztere müssen 10 Jahre lang SV-Beiträge abgeführt werden - kann man die Grenze erreichen, mit folgenden Wirkungen als Beispiel:
- Gesetzliche Rente fiktiv € 2.000, KV 14,6 %, PV 3,6 % Zusatzbeitrag Beispiel TK 2,45 % = € 413 / Monat, zur Hälfte € 206,50
- Einkünfte bis zur BBG fiktiv € 3.512,50, SV wie vor, allerdings voll zu zahlen = € 725,33
Das macht in der Summe € 931,83 an SV-Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das ist eine Steigerung um € 142,96 pro Monat oder 18,1 % als persönliche Belastung. Zusammen mit dem von der Rentenversicherung abgeführten SV an die Krankenversicherung kommen € 1.138,33 pro Monat zusammen.
Und es schmerzt einmal mehr die 10 Jahre Abführung der SV-Beiträge für die Direktversicherungen bzw. betrieblichen Altersversorgungen. Hinzu kommt ggf. der Entfall des Freibetrages bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze.
Möchte keine Neiddebatte anstoßen, aber in welcher Größenordnung liegt eigentlich ein/e privat versicherte/r Rentner/in oder Pensionär/in?