Verbeitragung KV für Rentner ab 03/2025

  • Bei aller aktuellen Information über die Krankenkassenbeiträge werden Rentner/innen nicht gesondert erwähnt. Wenn jemand - zugegeben auf hohem Niveau -, nämlich in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze abführen muss, fällt die Erhöhung dramatisch aus. Mit gesetzlicher Rente und Einkünften aus (noch) selbstständigen Einkünften, Direktversicherungen oder ähnlich - für letztere müssen 10 Jahre lang SV-Beiträge abgeführt werden - kann man die Grenze erreichen, mit folgenden Wirkungen als Beispiel:

    - Gesetzliche Rente fiktiv € 2.000, KV 14,6 %, PV 3,6 % Zusatzbeitrag Beispiel TK 2,45 % = € 413 / Monat, zur Hälfte € 206,50

    - Einkünfte bis zur BBG fiktiv € 3.512,50, SV wie vor, allerdings voll zu zahlen = € 725,33

    Das macht in der Summe € 931,83 an SV-Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das ist eine Steigerung um € 142,96 pro Monat oder 18,1 % als persönliche Belastung. Zusammen mit dem von der Rentenversicherung abgeführten SV an die Krankenversicherung kommen € 1.138,33 pro Monat zusammen.

    Und es schmerzt einmal mehr die 10 Jahre Abführung der SV-Beiträge für die Direktversicherungen bzw. betrieblichen Altersversorgungen. Hinzu kommt ggf. der Entfall des Freibetrages bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze.

    Möchte keine Neiddebatte anstoßen, aber in welcher Größenordnung liegt eigentlich ein/e privat versicherte/r Rentner/in oder Pensionär/in?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Dubbist , hier ein konkretes Beispiel eines 75-jährigen privat krankenversicherten Rentners, der erst mit 66 in die PKV gewechselt ist: RE: Nichtvermögender Rentner in der PKV.


    Wie man sieht ist eine private Krankenversicherung für Rentner mit Einkünften um die BBG häufig nicht nur leistungsstärker sondern auch preislich günstiger. Zusätzlich ist die verzinste jahrzehntelange Ersparnis vs. GKV zu berücksichtigen. Auch wenn man davon Zeiten abzieht, in denen die PKV mit X Kindern ggf. teurer ist als die GKV mit kostenloser Familienversicherung, bleibt unter dem Strich häufig ein großes Plus übrig.

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  • Bei aller aktuellen Information über die Krankenkassenbeiträge werden Rentner nicht gesondert erwähnt. Wenn jemand - zugegeben auf hohem Niveau -, nämlich in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze abführen muss, fällt die Erhöhung dramatisch aus.

    Je nachdem. Die privaten Kassen erhöhen zum Jahreswechsel um bis zu 20% - was in der Presse als drastisch bezeichnet wird - ein GKV-Versicherter über der Beitragsbemessungsgrenze ist mit um die 12% Erhöhung auch nicht gerade zärtlich dabei.


    Allerdings dürften nur wenige Rentner über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Du bist diesbezüglich wohl eine Ausnahme.

    Zusammen mit dem von der Rentenversicherung abgeführten SV an die Krankenversicherung kommen € 1.138,33 pro Monat zusammen.

    Und es schmerzt einmal mehr die 10 Jahre Abführung der SV-Beiträge für die Direktversicherungen bzw. betrieblichen Altersversorgungen.

    Ich finde es völlig in Ordnung, daß Auszahlungen verbeitragt werden, wenn Einzahlungen sozialversicherungsfrei waren.


    Und ja: Der Maximalbeitrag der GKV (mit "Pflege") kann 1150 € erreichen. Das ist freilich eine ganze Menge, allerdings steht diesem Krankenkassenbeitrag auch ein nicht unerhebliches Einkommen gegenüber.

    Möchte keine Neiddebatte anstoßen, aber in welcher Größenordnung liegt eigentlich ein privat versicherter Rentner oder Pensionär?

    Das ist sehr unterschiedlich, wie wir gerade in der letzten Zeit umfangreich diskutiert haben. 800 € dürfte eine gute Hausnummer sein. Ein Rentner bekommt bekanntlich einen "Arbeitgeberzuschuß" zu seinem Krankenversicherungsbeitrag - und viele Rentner haben ja nur ihre Rente. Sehr hohe Renten stoßen an 3000 €, sind also noch weit von der Bemessungsgrenze entfernt - und die Verbeitragung zusätzlicher Einkommen trägt der Rentner dann cum grano salis in voller Höhe selbst.


    Pensionäre bekommen Beihilfe, das heißt: Der staatliche (Ex-)Arbeitgeber zahlt 70% der Krankheitskosten, so daß Beamte und Pensionäre nur die restlichen 50% bzw. 30% versichern. Meist sinkt der Krankenkassenbeitrag mit der Pensionierung erst einmal.