Hallo zusammen,
wir haben eine Wohnung einer WEG, die vermietet ist. Laut Nebenkostenabrechnung erfolgten im zu veranlagten Jahr ca. TEUR 100 Reparaturkosten für die WEG (auf die Wohnung heruntergerechnet / Anteil: TEUR 1) davon sind ca. TEUR 50 Lohnkosten (auf die Wohnung heruntergrechnet / Anteil: TEUR 0,5).
Als Erhaltungsaufwand kann ich die TEUR 1 ansetzen, den Anteil der Lohnkosten aber nicht nochmals gesondert, oder?
Über die Feiertage meinte jemand zu mir, man könne die Lohnkosten (TEUR 0,5) noch als haushaltnahe Dienstleistungen ansetzen. Geht das oder ist das nicht eher etwas für die Mieter?
Wiedermal danke für Eure Hilfe im Voraus!!
Viele Grüße
B.