Vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte - Anrechnungszeit

  • Hallo an das Forum,


    ich nutze die etwas ruhigere arbeitsfreie Zeit, um mich mit meinen Finanzen zu beschäftigen.


    Aufgrund eines GDB von 50 könnte ich mit 10,2% Abschlag in 2026 drei Jahre früher in vorgezogene Rente gehen. Soweit ich es verstanden habe, gelten diese 3 Jahre als Anrechnungszeit, Somit würde ich bis 66 Jahre und 2 Monate weiterhin Entgeltpunkte erlangen. Die Höhe der Punkte ergibt sich wohl aus bisher angesammelten Punkten geteilt durch Beitragsjahre. Ist das so richtig?


    Ab wann würden diese Punkte rentenwirksam werden? Mit 65 (Altersrente) oder erst mit 66 Jahren und 2 Monate?


    Guten Rutsch ins Neue Jahr.

  • Matthias P

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo,


    also ganz direkt, ich glaube Du schmeisst da Begriffe durcheinander.

    Anrechnungszeiten sind lt. Homepage der DRV "Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium."


    Wenn Du die vorgezogene Rente aufgrund der Schwerbehinderung in Anspruch nimmst, dann bist Du salopp ausgedrückt "einfach in Rente". Der errechnete Betrag aus der Regelrente wird um jeden "nicht erfüllten Monat" (so heißt es wirklich" um 0,3% gekürzt.

    Hier ist ein guter Rechner der DRV, man sieht daraus den möglichen Renteneintritt und die sich ergebenden Kürzungen. https://www.deutsche-rentenver…enbeginnrechner_node.html


    Aber an Deiner Stelle würde ich einen Beratungstermin bei der DRV machen. Die beraten da sehr gut und können Dir auch gleich entsprechende Zahlen ausrechnen, sodass Du weißt was finanziell auf Dich zukommt.

    Beratung suchen
    www.deutsche-rentenversicherung.de

  • Hallo.


    Da scheinen tatsächlich Begriffe durcheinander geraten zu sein.


    Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann ab 62 (Jahrgang 1964 und jünger) beansprucht werden (sofern die 35-jährige Wartezeit erfüllt ist) und hätte dann 10,8% Abschlag.


    Bei einer Altersrente werden Entgeltpunkte bis zum Vormonat des Rentenbeginns berücksichtigt.


    Eine Zurechnungszeit wird bei einer Rente wegen Erwerbsminderung ermittelt, dort würden die oben aufgeführten Überlegungen zur Anwendung kommen.


    Eine Beratung bei der Rentenversicherung sollte klare Antworten liefern.

  • Ich bedanke mich für die Informationen. In der Tat gibt es Anrechnungszeiten nur z.B. für Erwerbsminderungsrenten. Bei Sb-Renten erhält man, außer durch begleitende Arbeit, keine weiteren Entgeltpunkte.