Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Es gibt kein Testament oder Absprachen zum Erbe. Es geht um das Erbe von Person A.
Person A hat 2 Kinder: K1 und K2
K1 ist verheiratet und hat 3 Kinder. EK1, EK2 und EK3.
K2 hat 1 Kind EK4.
Die Kinder von Person A sind bereits verstorben. Das Erbe von K2 wird ausgeschlagen.
Ist EK4 nun noch erbberechtigt und hat Anspruch auf das Erbe von Person A?