Erbberechtigte bei Ausschlagung eines Erbes

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt:

    Es gibt kein Testament oder Absprachen zum Erbe. Es geht um das Erbe von Person A.


    Person A hat 2 Kinder: K1 und K2


    K1 ist verheiratet und hat 3 Kinder. EK1, EK2 und EK3.

    K2 hat 1 Kind EK4.


    Die Kinder von Person A sind bereits verstorben. Das Erbe von K2 wird ausgeschlagen.


    Ist EK4 nun noch erbberechtigt und hat Anspruch auf das Erbe von Person A?

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  • Die gesetzliche Erbfolge sagt: Beide Kinder erben zu gleichen Teilen (also je zur Hälfte).

    Die Kinder sind aber selber bereits tot, also treten deren Kinder (die es ja gibt) an ihre Stelle. Nach der gesetzlichen Erbfolge bekommt EK4 die Hälfte (nämlich das Erbteil von K2), EK1, EK2, EK3 je 1/6 (nämlich das Erbteil von K1 zu gleichen Teilen). Nachdem K1 bereits verstorben ist, kann die Person logischerweise nicht verheiratet sein. Der eventuell hinterbliebene, nicht blutsverwandte Ehepartner spielt für den Erbfall nach der gesetzlichen Erbfolge keine Rolle.


    Jetzt hast Du aber einen Trick eingebaut: Obwohl das Kind K2 bereits selber tot ist, hat es das Erbe ausgeschlagen.


    Wie geht das?

  • Ist EK4 nun noch erbberechtigt und hat Anspruch auf das Erbe von Person A?

    Wenn A vor K2 gestorben ist, dann hat ja K2 geerbt und EK4 das Erbe ausgeschlagen. ->nein

    Wenn K2 vor A gestorben ist, ist die erbausschlagung seitens EK4 erledigt. EK4 erbt dann von A. ->ja

  • Also, K1 war verheiratet. K1 und K2 sind vor Person A verstorben.


    EK4 hat das Erbe von K2 ausgeschlagen. Wird EK4 jetzt noch berücksichtigt in der Erbreihenfolge? EK4 hat beim Tod von K2 das Erbe ausgeschlagen.

  • Also, K1 war verheiratet. K1 und K2 sind vor Person A verstorben.


    EK4 hat das Erbe von K2 ausgeschlagen. Wird EK4 jetzt noch berücksichtigt in der Erbreihenfolge? EK4 hat beim Tod von K2 das Erbe ausgeschlagen.

    Es geht jetzt um das Erbe eines Enkels von seiner Oma/Opa. Richtig? Dafür dürfte es nicht relevant sein, was im Todesfall des Elternteil damals angenommen oder ausgeschlagen wurde. Da kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge..

    • Hilfreichste Antwort

    Also, K1 war verheiratet. K1 und K2 sind vor Person A verstorben.


    EK4 hat das Erbe von K2 ausgeschlagen. Wird EK4 jetzt noch berücksichtigt in der Erbreihenfolge? EK4 hat beim Tod von K2 das Erbe ausgeschlagen.

    Exakt diesen Fall hatte ich grad selbst:


    Großvater (also A) verstirbt kürzlich, meine Mutter (K2) war bereits vorverstorben und ich (EK4) hatte seinerzeit das Erbe meiner Mutter (K2) zugunsten meines Vaters ausgeschlagen.


    Ich habe (neben anderen Personen) meinen Großvater (also A) beerbt.

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Also, K1 war verheiratet. K1 und K2 sind vor Person A verstorben.


    EK4 hat beim Tod von K2 das Erbe ausgeschlagen.

    Wird EK4 jetzt noch berücksichtigt in der Erbreihenfolge?

    Mit allem Vorbehalt* ja.


    Daß K1 verheiratet war, spielt keine Rolle. Der Ehepartner spielt in diesem Erbfall keine Rolle, und ob die Kinder (Enkel) ehelich oder nicht ehelich sind, spielt auch keine Rolle.


    *In juristischen Dingen kommt es sehr aufs Detail an. Das "Ach ja, das hatte ich ganz vergessen zu erwähnen!" kann die Antwort ins Gegenteil verkehren.

  • Mischij

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