Endet eine Hausratversicherung automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers?

  • Hallo, folgendes Dilemma. Am 30.12.2024 Vater verstorben. Ich bin voraussichtlich Erbe, laut altem Testament, aber noch nicht ins Grundbuch eingetragen. Er lebte mit einer Lebensgefährtin zusammen, welche Wohnrecht im Einfamilienhaus hat und dies auch nutzt, ich wohne in einer anderen Stadt. Gestern, 31.12.2024 wurde in das Haus eingebrochen, die Terrassentür zerstört usw. Die Polizei wurde verständigt. Die Versicherungen laufen alle auf meinen Vater. Greift der Versicherungsschutz trotzdem?Brauche dringend Ihre Hilfe! Danke!!!

  • Hallo Zeitungsbote, ja, es ist sehr stressig. Danke für den Link. Ich hoffe nur, dass das nicht nur für Sparkassenversicherungen gilt. Da wäre ich schon erleichtert.

  • Personengebundene Versicherungen (Rente, Leben, Unfall, BU, ...) enden normalerweise automatisch mit dem Tod der versicherten Person.


    Sachversicherungen (HAUSRAT, Wohngebäude, KFZ, ...) laufen weiter und werden meines Wissens vererbt. Kündigt der Erbe diese Versicherungen nicht (meist gibt es ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall) muss der Erbe auch für die Beiträge aufkommen.