Hallo,
wenn man ein selbst genutztes Eigenheim saniert, kann man einen Teil der Handwerkerkosten ja von der Einkommensteuer absetzen.
Wie verhält es sich aber in dem folgenden Fall?
Ehepaar X besitzt ein Haus. Im Obergeschoss leben (mietfrei) die (Schwieger-)Eltern. Aufgrund von Kindern wird es in dieser Konstellation zu eng. Ehepaar X erwirbt ein 2. Haus, in das die (Schwieger-)Eltern einziehen und ebenfalls mietfrei leben werden. Das Haus muss vorher umfangreich durch Handwerker renoviert werden.
Kann Ehepaar X auch in diesem Fall die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen? Ehepaar X lebt ja nicht selbst darin, aber überlässt es den Eltern kostenfrei. Ist auch dieser Fall steuerlich begünstigt?
Alternativ: falls stattdessen die Eltern die Rechnungen zahlen würden, könnten diese die Handwerkerleistungen steuerlich abziehen? Sie nutzen die Immobilie ja selbst, aber andererseits sie gehört ihnen nicht?
Danke vorab!