es geht um die Möglichkeit bzgl. des Grundsteuerbescheids in Bayern bei der Gemeinde einen Erlassantrag stellen zu können.
Das habe ich bereits gefunden dazu.
Landesgrundsteuergesetz Bayern / VIII. Art. 8 BayGrStG – Erweiterter Erlass | Haufe Steuer ...
1. Gesetzestext Art. 8 Erweiterter Erlass (1) 1 Ansprüche aus dem Grundsteuerschuldverhältnis können erlassen werden, soweit nach dem durch dieses Gesetz…
www.haufe.de
Hat jemand schon sowas gemacht? Was gelten für Fristen und welche Form muss eingehalten werden? Muss auch ein Einspruch gegen den Bescheid erfolgen?
Bitte nur fachlich relevante Beiträge hier schreiben die Bezug zum Bayern haben. Danke!