Was ist ein Erlassantrag gemäss Art. 8 BayGrStG in Bayern?

  • es geht um die Möglichkeit bzgl. des Grundsteuerbescheids in Bayern bei der Gemeinde einen Erlassantrag stellen zu können.

    Das habe ich bereits gefunden dazu.

    Landesgrundsteuergesetz Bayern / VIII. Art. 8 BayGrStG – Erweiterter Erlass | Haufe Steuer ...
    1. Gesetzestext Art. 8 Erweiterter Erlass (1) 1 Ansprüche aus dem Grundsteuerschuldverhältnis können erlassen werden, soweit nach dem durch dieses Gesetz…
    www.haufe.de

    Hat jemand schon sowas gemacht? Was gelten für Fristen und welche Form muss eingehalten werden? Muss auch ein Einspruch gegen den Bescheid erfolgen?

    Bitte nur fachlich relevante Beiträge hier schreiben die Bezug zum Bayern haben. Danke!

  • Ich habe innerhalb von 4 Wochen bei meiner Gemeinde in Bayern Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt. Eine Ermäßigung ist meiner Meinung nach angebracht, da die Grundsteuer jetzt 10 mal höher ausfallen soll als bisher. Die im Art. 8 BayGrStG erweiterter Erlass angeführten Gründe treffen allesamt auf meinen Fall zu.


    Die Gemeinde drückt sich um eine Entscheidung auf der Grundlage des Art. 8 und wartet auf eine Entscheidung des Bayerischen Gemeindetags zur Handhabung und konkreten Ausgestaltung dieses Artikels 8. Offensichtlich wollen die Gemeinden in Bayern in dieser Frage einheitlich vorgehen. Ich habe auch den Eindruck, dass die Gemeinden hier mit dem Gesetzgeber eine sich über längere Zeit hinziehende Auseinandersetzung liefern werden, auf dem Rücken der betroffenen Bürger. Das Ganze kann sich nach Auskunft der Gemeinde bis zu einem Jahr hinziehen. Bis dorthin sind erst mal die geforderten Steuern zu bezahlen.


    Ich fasse auch ins Auge, beim Verwaltungsgericht gegen die Gemeinde zu klagen.