Zur Situation: Anlage Tagesgeld oder Festgeld in Deutschland und im EU-Ausland. In Deutschland wird der Freibetrag auf die Abgeltungssteuer bei dem jeweiligen Institut per Freistellungsauftrag wahrgenommen (1.000 EUR bei Ledigen und 2.000 EUR bei Paaren).
Im EU-Ausland kann man ja keinen Freistellungsauftrag erstellen, und die anfallenden Zinsen werden dem deutschen Fiskus gemeldet und müssen logischerweise auch in der Einkommensteuer erklärt und versteuert werden.
Nun meine eigentliche Frage: müssen nur die ausländischen Zinserträge erklärt werden, oder müssen, wenn ausländische Zinserträge zu versteuern sind, generell auch die in Deutschland erfassten Zinserträge mit erklärt werden, die ja schon jenseits des Freibetrages mit der Abgeltungssteuer versteuert wurden?
Sollten in dem Fall alle Zinserträge, auch die von Instituten in Deutschland, erklärt werden müssen, würden ja die Zinseinkünfte möglicherweise durch die Progression einen höheren Steuersatz bewirken, der die Zinseinkünfte dann wieder "auffrisst". Da wäre es dann zielführender, nur in Deutschland anzulegen, da ja hier die Abgeltungssteuer schon von den Banken abgeführt wird und nichts erklärt werden muss.