Gleichzeitige Zinseinkünfte aus Deutschland und dem EU-Ausland, was muss angegeben werden in der Steuererklärung?

  • Zur Situation: Anlage Tagesgeld oder Festgeld in Deutschland und im EU-Ausland. In Deutschland wird der Freibetrag auf die Abgeltungssteuer bei dem jeweiligen Institut per Freistellungsauftrag wahrgenommen (1.000 EUR bei Ledigen und 2.000 EUR bei Paaren).

    Im EU-Ausland kann man ja keinen Freistellungsauftrag erstellen, und die anfallenden Zinsen werden dem deutschen Fiskus gemeldet und müssen logischerweise auch in der Einkommensteuer erklärt und versteuert werden.


    Nun meine eigentliche Frage: müssen nur die ausländischen Zinserträge erklärt werden, oder müssen, wenn ausländische Zinserträge zu versteuern sind, generell auch die in Deutschland erfassten Zinserträge mit erklärt werden, die ja schon jenseits des Freibetrages mit der Abgeltungssteuer versteuert wurden?


    Sollten in dem Fall alle Zinserträge, auch die von Instituten in Deutschland, erklärt werden müssen, würden ja die Zinseinkünfte möglicherweise durch die Progression einen höheren Steuersatz bewirken, der die Zinseinkünfte dann wieder "auffrisst". Da wäre es dann zielführender, nur in Deutschland anzulegen, da ja hier die Abgeltungssteuer schon von den Banken abgeführt wird und nichts erklärt werden muss.

  • Matthias P

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Sollten in dem Fall alle Zinserträge, auch die von Instituten in Deutschland, erklärt werden müssen, würden ja die Zinseinkünfte möglicherweise durch die Progression einen höheren Steuersatz bewirken, der die Zinseinkünfte dann wieder "auffrisst". Da wäre es dann zielführender, nur in Deutschland anzulegen, da ja hier die Abgeltungssteuer schon von den Banken abgeführt wird und nichts erklärt werden muss.

    Kapitalerträge werden grundsätzlich mit maximal 25% Kapitalertragsteuer+Soli+eventueller Kirchensteuer belastet.

    Kapitalerträge, gleich welcher Höhe haben keinen Einfluss auf deinen persönlichen Steuersatz für ändere Einkünfte,


    Es ist ausreichend die ausländischen Kapitalerträge anzugeben. In der Anlage KAP (Zeile 17) gibst du an, wie viele inländische Kapitalerträge du aufgrund deines Freibetrages ohne Steuerabzug erhalten hast.