Ausgezahlten WohnRiester Vertrag kündigen - muss Wohnförderkonto dann versteuert werden?

  • Hallo zusammen!


    Ausgezahlten WohnRiester Vertrag kündigen - muss Wohnförderkonto dann versteuert werden?


    Irgendwie finde ich keine expliziten Informationen dazu, was auf mich zu kommt... folgendes Szenario.


    Wir haben den RiesterVertrag meiner Frau 2018 über die ZfA "auszahlen" lassen, um eine Immobilie zu finanzieren. Es waren gerade einmal um die 10.000 EUR und im Nachhinein ein großer Fehler.


    Der Vertrag "ruht" nun (keine Einzahlungen, keine Förderungen) und das Wohnförderkonto wächst und wächst...


    Aktuell beträgt das Wohnförderkonto 12.045 EUR. Meine Frau hat in den Jahren vor 2018 insgesamt 1.447 EUR Steuerermäßigungen und 1.692 EUR Zulagen erhalten.


    Wir wollen insgesamt von allem was mit Riester zu tun weg, also keine Wohnförderkonten mehr, da die Nachteile bzgl. Tod/Versteuerung/Vererbung für mich nicht passsen.


    Jetzt die große Frage:
    Wenn ich nun den Rieser-Vertrag kündige, müssen dann nur die Steuerermäßigungen und Zulagen (1.447 EUR + 1.692 EUR) zurückgezahlt werden? Oder muss dann in dem Moment auch das Wohnförderkonto in Höhe von 12.045 EUR versteuert werden?

    Ab wann "greift" denn das Wohnförderkonto? Nur wenn Geld entnommen wurde oder generell bei einer Kündigung? Also wenn wir das Geld jetzt nicht entnommen hätten, was wäre dann?


    Wir wurden damals extrem schlecht beraten und ich bin immernoch extrem enttäuscht wie das gelaufen ist.


    Ich wäre echt dankbar, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Moin pepe_86 , willkommen im Forum.


    Das ihr auf den ganze Riester Zirkus keine Lust mehr habt kann ich gut verstehen. Und bei der Besteuerung des WohnförderKontos werden sich auch noch so einige wundern.


    Ärgere dich nicht über deine Vergangenen Entscheidung, sondern freue dich über deinen jetzigen Erkenntnisgewinn.

    Ganz unten auf der Seite der DRV ist eine Telefonnummer, da ruf mal an und frag mal nach wie sich das mit einer Kündigung eures Wohnförderkonto verhält.


    So geht Wohn-Riester
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    riester.deutsche-rentenversicherung.de


    Wäre super für andere Wohnriesterinhaber wenn du deine Erkenntnis hier teilen würdest .


    Vielen Dank und Viel Erfolg beim Entriestern.

  • Ich habe folgende Antwort erhalten:


    Bei einer schädlichen Verwendung bzw. Kündigung des Vertrages werden nur die vorhandenen Zulagen und Steuerermäßigungen berücksichtigt. Die bereits entnommenen geförderten Beiträge bleiben unberücksichtigt.


    Ab Beginn der Auszahlphase wird das Wohnförderkonto nachgelagert besteuert.


    Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellt den Stand Ihres Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase fest

    und ermittelt Ihren sogenannten jährlichen Verminderungsbetrag. Dieser wird Ihnen in einem Bescheid mitgeteilt.


    Eine sofortige Besteuerung tritt bei Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Immobilie ein.

  • Anscheinend kommt man aus der Nummer nicht mehr raus.


    Ich frage mich, ob man die entnommene Summe nicht wieder einzahlen kann und aus dem WohnRiester wieder einen Riester Vertrag machen kann.


    Es kann ja nicht sein, dass man dieses Wohnförderkonto nicht mehr los wird! Bis zur Rente meiner Frau wird das WFK 23.155,05 € betragen. Wenn wir dann die Selbstnutzung aufgeben, wären Worst-Case 40% Steuersatz = 9.262,02 € fällig.


    Damals haben wir knapp 10.000€ entnommen… Damit wäre das ganze Geld verschenkt gewesen?

  • Genau, das ist auch mein Problem. Ich habe knapp 25.000 in meinem Riester Vertrag und ZUSÄTZLICH noch 9300€ auf dem Wohnriesterkonto.

    Hatte vor knapp 10 Jahren mal 9000 Euronen für mein Hypothekendarlehen gebraucht.

    Diesen Betrag würde ich gern los werden und das möglichst vor Rentenbeginn 2029.

    Ich werde zwar schon eine Teilrente ( bin Jahrgang 62) mit Abschlag dieses Jahr beantragen, das dürfte aber doch eigentlich kein Problem sein, da ich keine Vollrente beantrage und noch ein paar Jahre weiterarbeiten möchte.

    Das sind Fragen???

  • Es kann ja nicht sein, dass man dieses Wohnförderkonto nicht mehr los wird

    Haus verkaufen, dann wirst du auch das wohnförderkonto los.

    Bis zur Rente meiner Frau wird das WFK 23.155,05 € betragen. Wenn wir dann die Selbstnutzung aufgeben, wären Worst-Case 40% Steuersatz = 9.262,02 € fällig.

    Wenn ihr auf einmal zahlt gibt's doch Rabatt und es werde "nur" 6483,4 Euro fällig.


    Wenn du die 10.000 Euro nicht ins Riester Konstrukt zahlst (weil es sowieso m.w. nicht geht) sondern anlegst (habt ihr noch lange bis zur Rente, dann geht ja vielleicht ein Aktien-ETF) dann wächst zwar das wohnförderkonto (jährlich mit 2%) aber euer angelegtes Geld wächst (hoffentlich) schneller und ihr könnt dann damit die Steuerschuld begleichen.

  • Wenn du die 10.000 Euro nicht ins Riester Konstrukt zahlst (weil es sowieso m.w. nicht geht) sondern anlegst (habt ihr noch lange bis zur Rente, dann geht ja vielleicht ein Aktien-ETF) dann wächst zwar das wohnförderkonto (jährlich mit 2%) aber euer angelegtes Geld wächst (hoffentlich) schneller und ihr könnt dann damit die Steuerschuld begleichen.

    Falls es keinen anderen weg gibt - so wie es Stand jetzt aussieht - werden wir das genauso machen.

    Wobei ich mich Frage, warum ich von Riester zu WohnRiester kann, aber nicht umgekehrt. Ich müsste doch die Summen wieder einzahlen können, um das fiktive WFK wieder auf 0 zu drehen. Das unterstreicht ja nur, dass das ganze Riester Konstrukt ein riesiger Haufen M*st ist.

    Mich stört daran einfach, dass uns die Aktion empfohlen wurde, um unser Eigenkapital bei der Finanzierung aufzustocken. Wir wurden jedoch nicht explizit auf die ganze Sache mit dem WFK hingewiesen.


    Meiner Meinung nach, müssten solche Dinge, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können auf einer roten DinA4 Seite laienhaft erklärt werden und ohne "3-fache" Unterschrift, nicht umsetzbar sein.


    Der normale Bürger steht mal wieder im Wald und den Berater kann man überhaupt nicht belangen. Wenn mir mein Leben nicht wichtiger wäre, würde ich ein riesen Fass aufmachen und zum Anwalt gehen, auch wenn die Aussichten auf Erfolg sehr schlecht wären.


    Ich werde nochmal versuchen herauszufinden, welche Optionen man genau hat und diese hier posten. Bisher gibt es nur die eine Option:

    (1) WFK hinnehmen und eine Geldanlage, um die Zahlungen abzufangen

  • Wenn ihr auf einmal zahlt gibt's doch Rabatt und es werde "nur" 6483,4 Euro fällig.

    Aber nur, wenn meine Frau für immer und ewig in der Immobile wohnen bleibt bzw. diese auch für immer und ewig meiner Frau (zu teilen!?) gehört.


    Bei schädlicher Verwendung gibt es halt keinen Rabatt - was ja auch i.O. ist. Warum kann ich die schädliche Verwendung nicht freiwillig vorziehen? Ich will das ganze einfach loswerden und nie mehr darüber nachdenken! Dafür bin ich sogar bereit die "Strafen" zu bezahlen.


    Das ist vielleicht ein Ansatz: Haus überschreiben oder meine Frau muss temporär wieder bei Ihren Eltern einziehen und sich ummelden...

  • Ich habe zwar nur noch 4 Jahre zu arbeiten und kann dann mit 30% Abschlag die Wohnriester zurückzahlen. Ist zwar nervig, aber was soll ich sonst machen.

    Jetzt fällt mir nur gerade ein, dass wir unsere Wohnung , die mit diesen 9000 € mitfinanziert wurde, unserem Sohn überschreiben möchten ( allerdings mit lebenslangem Wohnrecht für uns)

    Wäre diese Schenkung auch schon eine schädliche Verwendung?

  • Darf ich diese Fremdfäden verlinken?


    Sinnvoller Umgang mit Wohnförderkonto
    Hallo, zum Erwerb unserer ETW wurde aus einem Riester-Banksparplan das kompletteKapital entnommen. Laut dem Kontoauszug hat das Wohnförderkonto einen Stand…
    www.wertpapier-forum.de


    sowie


    Wohnförderkonto vorzeitig auflösen | Ihre Vorsorge
    Hallo, wenn ich meine riestergeförderte Immobilie vermieten möchte ist dies ja eine förderschädliche Verwendung! Wie erfolgt un...
    www.ihre-vorsorge.de


    Offenbar dreht es sich um das Stichwort "Minderungsbeitrag" sowie die Frage, ob der jeweilige Riester-Anbieter solche Einzahlungen überhaupt annimmt.

  • Vielen Dank für die Links!

    Hier die wichtige Info:

    Zitat
    Minderung des Wohnförderkontos durch Einzahlung in einen Spar-Riestervertrag ist eine gesetzlich vorgesehene Regelung ( in den 90er-§§ des EStG). Ich könnte mir aber vorstellen, dass Sie Probleme haben werden, einen Anbieter zu finden, der Ihr Geld nimmt. Ich spreche aus eigener Erfahrung: ich entnahm zur Immobilienfinanzierung Geld aus meinem Spar-Riester ( sog. AV-Eigenheimbetrag) und wollte dann mein Wohnförderkonto schrittweise wieder mindern durch Einzahlung in meinen weiter bestehenden Spar-Riester. Der Anbieter weigerte sich, das Geld ratenweise wie von mir gewünscht wieder zu nehmen. Auf meine Anfrage teilte mir die ZfA mit, dass die Minderung des Wohnförderkontos vor Beginn der Auszahlungsphase möglich sei, sofern VERTRAGLICHE REGELUNGEN DES ANBIETERS dies zuließen. Auch mein Versuch, das Geld in einen 2. bestehenden Riestervertrag einzuzahlen, um das WFK zu mindern ( in diesem Falle hätte die ZfA das WFK geführt), war leider nicht erfolgreich, weil auch dieser Anbieter mein Geld nicht wollte.


    Auch weitere Personen haben die Erfahrung, dass der Anbieter oder kein anderer Anbieter das mitgemacht hat. Ich werde das bei meinem Anbieter auch einmal in Erfahrung bringen. Mal schauen... viel Hoffnung habe ich nicht...