Hallo,
mal angenommen, ich hätte einen Bruder und zwei getrennt lebende, geschiedene Eltern. Beide Eltern verfügten über eine eigene abbezahlte Immobilie. Nun wird ein Elternteil morgen plötzlich und unerwartet so stark pflegebedürftig (bspw. durch einen Schlaganfall), dass eine 24/7 Pflegebetreuung erforderlich ist. Dieser Elternteil verfügt also nun (alleine) über eine eigene Immobilie (Marktwert ca. 850.000€) und maximal 10.000€ Eigenkapital (Angespartes Kontoguthaben).
Beide Brüder sind verheiratet. Ein Bruder hat ca. 60.000€ Jahresbrutto, zusammen mit seiner Frau 90.000€ Haushaltseinkommen. Der andere Bruder hat ca. 70.000€ Jahresbrutto, zusammen mit seiner Frau 110.000€ Haushaltseinkommen.
Nun würden mich eure Erfahrungen bzw. eurer Wissen hierzu interessieren:
Im Falle der Pflegebedürftigkeit:
1.Wenn ich richtig recherchiert habe, kann ein Kind nur zur Begleichung von Pflegekosten seiner Eltern herangezogen werden, wenn es selbst über 100.000 Jahresbrutto verdient. Das wäre hier nicht der Fall. Könnte der Staat jedoch die Immobilie einziehen (verkaufen), um die Pflegekosten zu bezahlen?
2. Könnte der Elternteil diesem Szenario nur entgehen, indem er vor seiner Pflegebedürftigkeit den beiden Kindern ihren Freibetrag iHv 400.000€ (auf einen Schlag) schenkt? So würden 800.000€ nicht mehr im Besitz des später pflegebedürftigen Elternteils sein. Die verbliebenen 50.000€ könnte dann der Staat vermutlich zur Begleichung der Pflegekosten nutzen.
Im Falle der Versterbens:
3. Wenn der Elternteil nun eine Woche nach dem Schlaganfall verstirbt und es kein Testament gibt: Die Kindern hätten 400.000€ Freibetrag. Demnach würden 50.000€ zu versteuerndes Erbe verbleiben. Wenn der Elternteil die 50.000€ vor dem Ableben an die Kinder zahlt (25.000€ je Kind als Schenkung), dann würde doch gar keine Erbschaftssteuer mehr anfallen oder?
4. Würdet ihr weitere Vorkehrungen treffen? Wenn ja, welche?