ungewollte Verlängerung des Zinssparkontos

  • Hallo,


    ich hatte bei der Postbank im November 23 ein Zinssparkonto eröffnet (Laufzeit 1 Jahr). Leider habe ich übersehen, dass man dieses 3 Monate vor Fälligkeit kündigen musste, wenn man das Geld ausgezahlt haben wollte. Da ich dies versäumt habe, ist die Laufzeit des Kontos wieder für 1 Jahr verlängert worden (zu einem ziemlich schlechten Zinssatz).


    Nebenbei gesagt: Die Eröffnung war am 21.11.23. Die Fälligkeit aber erst am 30.11.23, also länger als 1 Jahr.

    Die neue Laufzeit begann am 1.12.24. Ich gehe davon aus, dass sie erst am 31.12.25 endet, was eine neue Laufzeit von 13 Monate ergäbe.

    War mir auch nicht klar, aber ich gebe zu, dass ich das Kleingedruckte nicht gelesen habe.


    Ich hatte meinen Fehler noch vor Fälligkeit gemerkt und bei der Bank angerufen. Die Bankmitarbeiterin riet mir, nach Fälligkeit nochmal anzurufen und um Kulanzauflösung zu bitten. Das habe ich am 3.12.24 gemacht. Seither ist nichts passiert.

    Ich würde ja wenigstens eine Antwort erwarten, dass die Kulanzauflösung abgelehnt wird. Wenn die erst nach 4 Monaten reagieren und das Geld "kulanterweise" freigeben, wahrscheinlich komplett unverzinst dann, brauche ich das auch nicht mehr :cursing:


    Beim Stöbern in diesem Forum bin ich über den Begriff Fernabsatzgesetz gestolpert.

    Hätte mir das vielleicht geholfen, die Verlängerung des Zinssparkontos rückgängig zu machen oder könnte es mir jetzt noch helfen? Meine Anfrage bzgl Kulanzauflösung ist ja noch unbeantwortet im System der Postbank verzeichnet.


    Vielleicht kennt sich jemand mit dem Fernabsatzgesetz aus und kann mir Auskunft geben.

    Vielen Dank schon einmal.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Durch das Fernabsatzgesetz hast du einen ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach einem Vertragsabschluss. Du hast aber deine Kündigungsfrist verpasst. Das Fernabsatzgesetz wird dir wohl nicht helfen. Ich würde nochmal wegen der Kulanzauflösung bei der Bank nachhaken.

  • Ich habe bei der Postbank im November '23 ein Zinssparkonto eröffnet (Laufzeit 1 Jahr). Leider habe ich übersehen, dass man dieses 3 Monate vor Fälligkeit kündigen musste, wenn man das Geld ausgezahlt haben wollte. Da ich dies versäumt habe, ist die Laufzeit des Kontos wieder für 1 Jahr verlängert worden (zu einem ziemlich schlechten Zinssatz).

    Ein zweites Mal passiert Dir das nicht, Du hast Dir dieses Mal den Termin aufgeschrieben. Möglicherweise kannst Du bereits jetzt kündigen. Wenn das geht, solltest Du das tun, dann kannst Du es im Spätjahr nicht vergessen.

    Die neue Laufzeit begann am 1.12.24. Ich gehe davon aus, dass sie erst am 31.12.25 endet, was eine neue Laufzeit von 13 Monate ergäbe.

    War mir auch nicht klar, aber ich gebe zu, dass ich das Kleingedruckte nicht gelesen habe.

    Das Kleingedruckte nicht zu lesen ist meistens ein Fehler.

    Ich hatte meinen Fehler noch vor Fälligkeit gemerkt und bei der Bank angerufen. Die Bankmitarbeiterin riet mir, nach Fälligkeit nochmal anzurufen und um Kulanzauflösung zu bitten. Das habe ich am 3.12.24 gemacht. Seither ist nichts passiert.

    Anrufen ist meistens ungünstig. Nicht wenige Hotliner schwindeln, daß sich die Balken biegen. Im Streitfall kannst Du nicht beweisen, was verhandelt worden ist.

    Beim Stöbern in diesem Forum bin ich über den Begriff Fernabsatzgesetz gestolpert.

    Das Fernabsatzgesetz spielt in diesem Fall keine Rolle.


    Um wieviel Lehrgeld geht es?

  • Ein zweites Mal passiert Dir das nicht, Du hast Dir dieses Mal den Termin aufgeschrieben. Möglicherweise kannst Du bereits jetzt kündigen.

    Nein, ich hoffe nicht, dass mir das nochmal passiert. Und ich werde das Zinssparkonto auch in den nächsten Tagen kündigen.


    Das Kleingedruckte nicht zu lesen ist meistens ein Fehler.

    So ist es ;)


    Nicht wenige Hotliner schwindeln, daß sich die Balken biegen.

    Frechheit.


    Um wieviel Lehrgeld geht es?

    Es geht um den entgangenen Zinsertrag für 80k auf einem anderen höherverzinslichen Tagesgeldkonto, das ich extra eröffnet hatte, weil ich damit gerechnet habe, dass ich die 80K ab Ende November 24 wieder anlegen muss.

    Es bringt mich nicht um, aber ich bin verärgert, dass die Postbank auf meine Anfrage überhaupt nicht reagiert.

  • Wenn du dich bitte an das Qualitätsmanagement der Deutschen Bank AG, direkt über Christian Sewing als Adressat.

  • Nein. Hierbei greifen die vorgegebenen Fristen, die man einhalten muss.

    Ja, dass es mir jetzt wohl nicht mehr hilft, verstehe ich.

    Aber hätte ich mich innerhalb von 14 Tagen nach Verlängerung der Laufzeit auf das Fernabsatzgesetz berufen können und so die Verlängerung rückgängig machen können? Ich möchte das nur mal grundsätzlich für die Zukunft wissen.

  • Ja, dass es mir jetzt wohl nicht mehr hilft, verstehe ich.

    Aber hätte ich mich innerhalb von 14 Tagen nach Verlängerung der Laufzeit auf das Fernabsatzgesetz berufen können und so die Verlängerung rückgängig machen können? Ich möchte das nur mal grundsätzlich für die Zukunft wissen.

    Nein. Hierbei greifen die vorgegebenen Fristen, die man einhalten muss.

  • […]

    Was meinst Du denn mit "vorgegebene Fristen"?

    Die Kündigungsfrist, damit das Zinssparkonto nicht verlängert wird oder die 14 Tagefrist, die das Fernabsatzgesetz vorsieht, um einen Vertragsabschluss rückgängig zu machen?

  • dieses


    das fernabsatzgesetz greift nicht weil es kein neuer vertrag ist, sondern eine verlängerung bzw. Fortsetzung die Bestandteil des ursprünglichen Vertrages ist.

    Danke für diese Information.