HUK- und HUK 24 Achtung Versicherungsbedingungen

  • HUK und HUK 24 haben offenbar in ihren neueren Versicherungsbedingungen eine Verschlechterung „heimlich“ durchgeführt.

    Andere Versicherungen offenbar nicht.

    Der SWR berichtete gestern in der Sendung Marktcheck (ab Minute 36).


    Marktcheck: Sendung vom 7. Januar 2025 - hier anschauen
    Hendrike Brenninkmeyer moderiert Marktcheck mit den Themen: Temu, Trinkschokolade, Blasenschwäche, Versicherungs-Ärger. Temu: Elektronikprodukte als…
    www.ardmediathek.de

  • Hmm, schade. Ich dachte, ich hätte eine passende und günstige Kfz-Versicherung gefunden. Nach der Info werde ich Ende des Jahres wohl doch wieder die Kfz-Versicherungsvergleiche bemühen. Danke für deine Warnung!

  • Der Marktcheck-Beitrag wirkt schon etwas "reißerisch". Die ca. 700 Euro dürften in keiner Relation zum Image-Schaden der DEKRA stehen, der es gut zu Gesicht gestanden hätte, das komplett zu übernehmen.


    Davon ab, 700 Euro "selbst" zu bezahlen, wäre auf lange Sicht vermutlich günstiger als die "Steigerung der Prozente" über 14 Jahre wieder abzustottern.


    Die HUK hat sich natürlich auch ins Knie geschossen bzw. gleich beide.

  • Die ca. 700 Euro dürften in keiner Relation zum Image-Schaden der DEKRA stehen, der es gut zu Gesicht gestanden hätte, das komplett zu übernehmen.

    Aus dem Beitrag schließe ich, dass die Dekra davon wahrscheinlich gar nichts weiß. Die haben es ihrer Versicherung gemeldet, die sich wiederum die Hälfte von der HUK geholt haben. Was die HUK dann damit gemacht hat, davon haben sie ja sicher gar nichts mitbekommen. Deshalb wundere ich mich ja, dass der Betroffene das Geld nicht von der Dekra gefordert hat.

  • Hallo,

    Naja, in dem geschilderten Fall müsste aber ja ein Anspruch gegen die Dekra bestehen.

    Der besteht auch gegen die DEKRA, nicht gegen deren Betriebshaftpflichtversicherer, wie im Beitrag auch unterstellt wird. Es ist natürlich Aufwand, diesen Anspruch durchzusetzen. Aber ein erstes Forderungsschreiben dürfte dem durchschnittlichen Verbraucher schon zuzumuten sein.


    Klar ist die alte Regelung kundenfreundlicher, aber Geiz ist geil und muss irgendwie trotzdem bezahlt werden.


    Gruß Pumphut

  • Hallo,


    tom70794, Danke für den Link.


    Noch eine Bemerkung zu Prof. Schwintowski. Man muss seine Worte schon sehr genau wägen. Im laufenden Vertrag einfach so die Bedingungen ändern geht nicht. Allerdings hat unser Herr P. einen Vertragswechsel durchgeführt; sicherlich um eine Prämienersparnis zu realisieren.


    Über den Fall hinaus ist es bei solchen Vertragswechseln bei einem Versicherer empfehlenswert, sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass der neue Vertrag keine Schlechterstellungen enthält. Zehn oder mehr Seiten Vertragsbedingungen zu vergleichen, ist dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht zuzumuten. Ich muss bekennen, die hier diskutierte Verschlechterung wäre bei mir wahrscheinlich auch durchgerutscht. (Allerdings hätte ich auch keinen Schmerz, meine Ansprüche gegen die DEKRA durchzusetzen.)


    Gruß Pumphut

  • Allerdings hat unser Herr P. einen Vertragswechsel durchgeführt; sicherlich um eine Prämienersparnis zu realisieren.

    Absolut richtig.
    Im Interview wird er auch gefragt, ob er diesen Bedingungen bewusst zustimmen würde und verneint dies.

    Dabei hat er doch aber genau dies mit dem aktiven Wechsel von der HUK zur HUK24 getan.


    m.E. sollte genau dieser Punkt in den Vergleichsportalen für KFZ Versicherungen aufgenommen werden, damit man das auch direkt sieht und sich bewusst dagegen entscheiden kann.

  • Möchte jemand kurz zusammen fassen worum es geht? Ich finde diese Sendungen meistens sehr reißerisch und rein zum streicheln von Opfergefúhlen tauglich.

    Ja, ich kenne ein paar Berichte von denen oder auch einem anderen Magazin, wo von „leergeräumten Konten“ gesprochen wird. Aber der wahre Grund „Kunde hat seine Zugangsdaten auf Phishing Seite eingetragen“ wird gerne vergessen oder nur ganz beiläufig erwähnt.



    Aber kann mir jemand sagen unter welchem Punkt das in den Versicherungsbedingungen steht? Ich finde nix in meinen von 2024.

  • Aber kann mir jemand sagen unter welchem Punkt das in den Versicherungsbedingungen steht? Ich finde nix in meinen von 2024.

    I.3 Jährliche Neueinstufung

    [...] Ein schadenfreier Verlauf liegt dann vor, wenn wir für kein Schadenereignis zahlen und auch keine Rückstellungen bilden mussten.

    Ein schadenbelasteter Verlauf liegt vor: • Wir mussten für ein Schadenereignis zahlen oder Rückstellungen bilden.

    https://static.c.huk24.de/content/dam/huk24/dokumente/produkte/kfz/versicherungsbedingungen/2025/01_2025/HUK6125P.pdf


    Das ist zumindest die im Beitrag zitierte Stelle.

    Wenn die HUK leisten musste, wird man zurückgestuft.

    Bei anderen Versicherern wird ergänzend trotz Zahlung bei Mehrfachversicherung der Vertrag als schadenfrei eingestuft.

  • Hallo,

    Letztendlich hat man dafür ja die Rechtschutzversicherung (im Idealfall)

    Das müsste eine sehr luxuriöse Rechtsschutzversicherung sein, die die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts zur Anfertigung eines einfachen Forderungsschreibens an die DEKRA, dass man selbst aufsetzen kann, übernimmt. Schließlich ist in dem Fall die Sach- und Rechtslage vollkommen klar. Der Betriebshaftpflichtversicherer der DEKRA hat seine 50% bezahlt. Falls der Versicherer sich wirklich weigern sollte, wäre immer noch Zeit für den Anwalt/Rechtsschutzversicherung.


    Gruß Pumphut

  • Das müsste eine sehr luxuriöse Rechtsschutzversicherung sein, die die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts zur Anfertigung eines einfachen Forderungsschreibens an die DEKRA, dass man selbst aufsetzen kann, übernimmt.

    Ging eher darum falls auf das Anschreiben nicht reagieren.


    Das nächste Problem wiederum ist: die anderen Versicherungen sind meistens noch deutlich teurer wie die HuK24. Da muss man dann wieder abwägen - teils 200-400€/Jahr mehr zahlen damit ein Fall „versichert ist“ der in der Regel kaum vorkommt, oder die 200-400€/Jahr sparen und hoffen das nix passiert. Ich vermute auch mal stark, dass z.B. eine Vertragswerkstatt das einfach intern regelt und notfalls „heimlich richtet“, als den Kunden zu verlieren.

  • m.E. sollte genau dieser Punkt in den Vergleichsportalen für KFZ Versicherungen aufgenommen werden, damit man das auch direkt sieht und sich bewusst dagegen entscheiden kann.

    Die HUK taucht doch in vielen Vergleichsportalen gar nicht auf. Oder hat sich das geändert? Habe diesen Jahreswechsel nicht selbst verglichen.

  • Mit der HUK / HUK 24 habe ich seit Jahren aufgrund von solchen und ähnlichen Nickligkeiten immer wieder Ärger.

    Private Krankenversicherung:

    - Entspiegelung von Brillengläsern werden nicht übernommen, obwohl die Leistungsvereinbarung hier nichts ausschließt.

    - Physiotherapeutische Kosten werden zuerst regelmäßig fadenscheinig beanstandet - und dann nach Intervention doch gezahlt (dazu musste ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen).


    Hausrat:

    - Entstandener Schaden wird erst ersetzt, nachdem ich monatelang auch hier interveniert habe.

    - Bei einem gleich gelagerten Schden einige Jahre vorher, habe ich mich leider abspeisen lassen, eine Zahlung erfolgte nicht.


    Insgesamt ist die HUK, aber auch die HUK24 nur sehr schlecht bis gar nicht erreichbar. Die Mitarbeiter der Hotline empfinde ich häufig als inkompetent, manchmal auch recht „forsch“ in deren Aussagen.


    Mit der privaten Krankenversicherung ist ein Wechsel in eine andere Versicherungsgesellschft nahezu unmöglich, da ein großer Teil der Aktersrückstellungen nicht mitgenommen werden kann. Zusätzlich wird eine neue Gesundheitsprüfung eingefordert bei der aufnehmenden Versicherung.

    Das weiß die HUK und benimmt sich hier wie eine offene Hose.


    Alle anderen Versicherungen werde ich dieses Jahr kündigen und mir, auch wenn es woanders etwas teurer ist, einen neuen Versicherer suchen.


    HUK und HUK24 bekommen von mir das Prädikat „nicht empfehlenswert“.