Erfahrung Scheidungskosten

  • Hallo zusammen,

    mein Mann und ich werden uns scheiden lassen. Immer wieder komisch, diesen Satz auszusprechen bzw. auszuschreiben aber das ist jetzt traurige Gewissheit. Wir wollen die Scheidung so günstig und schnell wie möglich durchziehen und sind uns eigentlich in allen Punkten einig. Jetzt habe ich gelesen, dass die Scheidungskosten eigentlich nur vom Einkommen der Eheleute abhängen, dass aber auch das Vermögen berücksichtigt werden kann. Meine Frage wäre jetzt, ob von euch schon mal jemand eine Scheidung durchmachen musste und mir sagen kann, in welchen Fällen neben dem Einkommen auch das Vermögen bei den Scheidungskosten eine Rolle spielt. Ist das nur der Fall, wenn man sich auch über sein Vermögen streitet? Das wird bei uns ja nicht passieren. Wenn das Gericht das Vermögen berücksichtigt, wie wird denn geprüft, wie viel Vermögen wir haben? Ich bin in ETF und einer Immobilie investiert und habe noch Rücklagen auf zwei Konten. Das Gericht kann doch hier nicht einfach Einsicht nehmen oder? Für die Feststellung des Werts der Immobilie müsste ja erstmal ein Gutachter herangezogen werden, der ja auch wieder bezahlt werden muss. Vielleicht hat ja hier jemand schon mal Erfahrungen mit dem Thema gemacht und kann mir etwas Auskunft geben?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die günstigste Lösung ist es das Ganze mit nur einem Anwalt abzuwickeln.

    Ich verweise mal auf den Beitrag von Finanztip zum Thema:

    Was kostet eine Scheidung? Scheidungskosten im Überblick
    Erfahre, welche Kosten bei einer Scheidung auf Dich zukommen. Gestaltest Du die Trennung einvernehmlich, kannst Du viel Geld sparen.
    www.finanztip.de


    Aber Vorsicht: Der Anwalt kann natürlich nur von einem Partner beauftragt werden und ist auch nur diesem verpflichtet. Also selbst wenn Ihr als Paar zusammen alle Termine wahrnehmt, ist der Anwalt nur dem einem Partner wirklich verpflichtet. Der bekommt dann nachher auch die Rechnung von Anwalt. Teilen der Rechnung ist dann nur als Agreement zwischen den Partnern möglich.

    Da besteht natürlich grundsätzlich die Möglichkeit das der jeweils andere Partner 'unvorteilhaft' behandelt wird.

  • Danke für die Antwort, leider geht diese aber an meiner Frage vorbei und ist daher für mich nicht hilfreich.


    Wir wollen die Scheidung sowieso mit nur einem Anwalt durchführen und darum geht es in meiner Frage ja auch gar nicht.

  • Die Kosten für Anwalt und Gericht hängen am Streitwert.

    Der Streitwert für die Scheidung als solches steht auf jeden Fall auf der Liste. Darüber hinaus kann noch dazu kommen, was man sonst noch benötigt - Versorgungsausgleich, Unterhalt für Ex-Partner, Unterhalt für Kinder, Zugewinnausgleich...


    Hier gibts Anhaltspunkte:

    https://www.ra-knauf.de/online-scheidung-streitwert/

    Wenn man sich um das Vermögen streitet, fordern die Anwälte von der jeweiligen Gegenseite sie Unterlagen an (Kontoauszüge...) und rechnen für den Zugewinnausgleich die finanzielle Forderung an die Gegenseite aus. Wenn sich die Anwälte (und Ex-Partner) einig sind, dann hat das Gericht letztlich nur die Aufgabe, diese Einigung als Scheidungsfolge zu dokumentieren und es wird günstiger als wenn das Gericht selbst rechnen und entscheiden muss.


    Genau, wenn man sich um eine Immobilie streitet, kann man sie entweder verkaufen und den Erlös aufteilen. Wenn einer sie behalten will, stellt ein Gutachter den Wert fest, wobei man sich natürlich hinreißend streiten kann, weil 2 Gutachter zu 5 verschiedenen Werten kommen können.


    Beim Versorgungsausgleich werden die entsprechenden Versicherungen angeschrieben, Start- und Enddatum genannt und die berechnen dann den Ausgleichsanspruch.


    Am Ende wird es billiger, wenn man sich einig ist. Dann kommt man mit einem Anwalt aus, der den Scheidungsantrag stellt (und sonst nichts macht). Sobald man anfängt, Dinge regeln oder gar vom Gericht entscheiden zu lassen, wird es teurer, vermutlich ohne Obergrenze. Dann empfehlen sich auch 2 Anwälte, da der Anwalt nur denjenigen berät, der ihn beauftragt hat.


    Am Ende ist die ganze Vermögensauseinandersetzung und auch die Unterhaltsberechnung keine Rocket Science, abgesehen von der Wertermittlung von Immobilen. Man kann das alles selbst ausrechnen. Das einzige, was dem oft entgegen steht, ist das gegenseitige Misstrauen.

  • Danke schon mal, ich glaube ich habe meine Frage etwas zu kompliziert gestellt ^^


    Als ich mich zu den Kosten einer Scheidung informiert habe, bin ich darauf gestoßen, dass das Gericht einen Verfahrenswert festsetzt und dass dieser Verfahrenswert immer vom Einkommen abhängt und zusätzlich auch vom Vermögen abhängen kann.


    Dieses „kann“ ist für mich der Knackpunkt. Ich würde gerne wissen, wann es denn tatsächlich so ist, dass das Gericht für die Ermittlung des Verfahrenswerts neben dem Einkommen auch das Vermögen berücksichtigt.


    Denn normalerweise scheint es nur um das Einkommen zu gehen: „Die Höhe dieses Wertes ergibt sich aus der Summe des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten zuzüglich eines bestimmten Betrags für die Durchführung des Versorgungsausgleichs. https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten

    Aber hier habe ich dann eben auch die Information her, dass auch das Vermögen eine Rolle spielen kann, selbst wenn darüber gar nicht gestritten wird, sondern man sich einvernehmlich scheiden lässt.


    In unserem Fall wäre es eben schwierig, dem Gericht überhaupt einen konkreten Wert zu benennen, denn gerade unsere Immobilie ist ja nicht mal eben so bewertet. Dafür bräuchte es schon einen Gutachter und der kostet ja auch wieder bestimmt vierstellig. Andererseits würde ich ungern einfach selbst einen Wert schätzen. Ich habe da wirklich Sorge, dass ich mich nach oben oder unten komplett verschätze und in dem Fall, dass ich mich nach unten verschätze, mir nachher vorgeworfen werden kann, ich hätte das absichtlich getan, um die Kosten zu senken (was ja dann auch von außen betrachtet sehr plausibel klingt).


    Hat jemand vielleicht eine Scheidung durch und kann das aus erster Hand berichten?

  • Nach meiner Kenntnis wird ein Vermögens- bzw. Zugewinnausgleich vom Familiengericht nur auf Antrag durchgeführt. Natürlich erhöht dieser Verfahrenszug die Verfahrenskosten.

    Achtung, Laienmeinung! Der /die Anwalt/in kann das zuverlässig beantworten.

  • Nach meiner Kenntnis wird ein Vermögens- bzw. Zugewinnausgleich vom Familiengericht nur auf Antrag durchgeführt. Natürlich erhöht dieser Verfahrenszug die Verfahrenskosten.

    Achtung, Laienmeinung! Der /die Anwalt/in kann das zuverlässig beantworten.


    Ja, das ist nach meiner bisherigen Recherche auf jeden Fall richtig. Wir werden keinen Antrag auf Vermögensauseinandersetzung oder Zugewinnausgleich stellen, um Kosten zu sparen. Da konnten wir uns zum Glück so drüber einigen.

  • Hallo, ich befürchte, einen Tod muss man sterben.

    Ist die Scheidung bereits eingereicht?

    Falls ja, zählt das gesamte Vermögen zum Streitwert, so die Auskunft meiner Anwältin.


    Falls nein, wird vermutlich im Vorfeld eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, quasi ein Ehevertrag während der Trennungsphase, vereinfacht gesagt.


    Dabei wird üblicherweise der Zugewinnausgleich berechnet. Dazu braucht man natürlich alle Werte zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Trennung. Anschließend erfolgt die Berechnung der Zugewinns, der dann ausgeglichen wird.


    Berücksichtigung findet dabei auch die Inflation seit der Hochzeit. Es ist nicht sehr schwierig, aber auch keine Bagatelle. Nach langen Ehen kommen durch die Inflation bemerkenswerte Veränderungen des ursprünglichen Vermögens heraus. Dazu empfehle ich von Beck Rechtsberater das entsprechende Buch, heißt ungefähr Vermögensausgleich bei Trennung.


    Für die Bewertung der Immobilie empfehle ich, so sich beide Seiten darauf anschließend einigen können, die sogenannten Gutachterausschüsse des jeweiligen Landkreises bzw Bundeslandes.

    In Niedersachsen habe ich dafür 20€ bezahlt, in Hessen war es kostenlos. Er war kein Vorttermin, sondern eine Bewertung, bei der man selber Online die Daten eingibt.


    Das ist keine soo individuelle Bewertung des Objektes, es wurden aber die notariell beurkundeten Verkaufspreise des letzten Quartals abgeglichen, in dieser Stadt, diesem Viertel und dieser Straße unter Berücksichtigung der Größe von Haus und Grundstück, der Haustechnik, wie Fenster, Heizung, Dämmung etc, sowie des Standards.

    In zwei Fällen in meiner Familie hat das ziemlich genau gepasst und führte zu einer Einigung auf den jeweiligen Preis.


    Diese Vereinbarung in der Trennungsphase hat aber natürlich auch seine Kosten bei einem gemeinsamen Notar, niedriger aber als beim Gericht. Werden aber zusätzlich zwei Anwälte engagiert, wird der Unterschied geringer.


    Viel Erfolg und gute Nerven!

  • Super, danke dir!


    Vor allem den Tipp mit dem Gutachterausschuss zur Bewertung der Immobilie finde ich extrem hilfreich. Darauf bin ich bisher nicht gekommen und ich bin dankbar für jede einigermaßen günstige Möglichkeit der Immobilienbewertung. Es ist auch kein Problem, wenn die Bewertung nicht soo exakt erfolgt wie bei einem Gutachter. Die Ergebnisse können schließlich ohnehin auch von Gutachter zu Gutachter abweichen.

  • Nur der Vollständigkeit halber:

    Eine außergerichtliche Einigung über die Vermögensaufteilung erfordert weder eine gesonderte Scheidungsfolgenvereinbarung noch eine gutachterliche Bewertung des vorhandenen Vermögens (Immobilienbesitzes).

  • Denn normalerweise scheint es nur um das Einkommen zu gehen: „Die Höhe dieses Wertes ergibt sich aus der Summe des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten zuzüglich eines bestimmten Betrags für die Durchführung des Versorgungsausgleichs. https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten

    Aber hier habe ich dann eben auch die Information her, dass auch das Vermögen eine Rolle spielen kann, selbst wenn darüber gar nicht gestritten wird, sondern man sich einvernehmlich scheiden lässt.

    Ich hab gerade in die damaligen Rechnungen geschaut.

    Für die Scheidung als solches wurden als Streitwert 3 Monatsgehälter (beide Partner addiert) angesetzt und von diesem Betrag die Gerichtskosten berechnet. In Kürze - wenn man viel verdient, wird es teurer.


    Das Vermögen hat für die Scheidung selbst keine Rolle gespielt.



    Folgendes zum Vermögen:
    Den Zugewinnausgleich könnt ihr so durchführen, wie ihr es selbst wollt (oder es auch lassen). Wenn ihr aber den Anwalt rechnen lasst und das Gericht die Berechnung in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentieren lasst, ist der auszugleichende Betrag der Streitwert und darauf fallen dann Gebühren an.
    Wenn ihr das untereinander "auf einem Zettel am Küchentisch" macht und der eine dem anderen den berechneten Betrag überweist, haben Anwälte und Gericht nichts damit zu tun und es kostet auch nichts.


    Beim Versorgungsausgleich (ich habe vergessen, unter welchen Voraussetzungen der automatisch mit gemacht wird) berechnet sich der Streitwert aus dem Gehalt und den monatlichen Beiträgen in private Altersvorsorgen.



    (Vielleicht haben die Leute, die das mit dem Vermögen ins Spiel gebracht haben, alles als ein Thema gesehen - Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich.)