Guten Abend, ich habe ein Haus geerbt. Die Lebensgefährtin meines Vaters hat ständiges Wohnrecht. Das Haus hat 70 m2 und 3 Zimmer, Küche, Bad. Kann ich davon 2 Zimmer untervermieten? Bitte nur die rechtliche Meinung, leider hat es seinen Grund. Danke!
Darf ich mein Haus, trotz ständigem Wohnrecht einer anderen Person, untervermieten?
- Aser61
- Erledigt
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Ich habe ein Haus geerbt. Die Lebensgefährtin meines Vaters hat ständiges Wohnrecht.
Ständiges Wohnrecht ist kein juristischer Begriff.
Was genau ist wo geschrieben?
Das Haus hat 70 m² und 3 Zimmer, Küche, Bad. Kann ich davon 2 Zimmer untervermieten? Bitte nur die rechtliche Meinung.
Gibt es in Deiner Stadt Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Mietrecht? Von einem solchen bekommst Du gegen Bezahlung mit höherer Wahrscheinlichkeit eine rechtssichere Auskunft als von den Laien hier im Forum.
Betrachte das Wohnrecht so ähnlich wie einen unentgeltlichen Mietvertrag. Darfst Du in einer vermieteten Wohnung als Hauseigentümer einfach einen Teil untervermieten? Siehste.
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Guten Abend!
Welchen Umfang das eingeräumte Wohnrecht hat, steht in der entsprechenden Bewilligung, die notariell beurkundet worden ist, und in Abteilung II des Grundbuchs, und auch, unter welchen Bedingungen das Wohnrecht aufgehoben werden kann (durch Ableben des zur Ausübung Berechtigten oder durch dessen Verzicht).
Bei nachgewiesener Erbenstellung können Sie Einsicht ins Grundbuch nehmen.
Auf Basis Ihrer Angaben nehme ich an, dass das Wohnrecht durch Ihren Vater so eingeräumt wurde, damit seine Lebensgefährtin nach seinem Ableben weiter im Haus wohnen kann, auch „aus (wie es scheint, berechtigten) Gründen“. Also nein, eine Untervermietung dürfte hier eher nicht möglich sein.
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Ich habe die Kopie. Wohnrecht nach § 1090-1092BGB. Leider bin ich schon mit der Beerdigung etwas überfordert und kann nicht noch einen Termin beim Anwalt ausmachen. Im Forum waren auch immer sehr hilfreiche Antworten dabei.
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Ich stelle mir das auch in der Praxis schon fast unmöglich vor. 70 qm, 3 Zimmer deutet eher auf ein Badezimmer und eine Küche hin. Welcher reale Untermieter sollte sich das alles mit deiner Stiefmutter teilen wollen?
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Ich habe die Kopie. Wohnrecht nach § 1090-1092BGB. Leider bin ich schon mit der Beerdigung etwas überfordert und kann nicht noch einen Termin beim Anwalt ausmachen. Im Forum waren auch immer sehr hilfreiche Antworten dabei.
Die zitierten §§ können Sie ja selbst (ggf. mit Kommentierungen) im Netz nachlesen. Allerdings sagen diese nichts über die von mir erwähnten Dinge. Klarheit wird nur, auch wenn ich mich wiederhole, die Einsicht ins Grundbuch und in die das Wohnrecht einräumende Bewilligung bringen.
Wenn ich mir die anderen beiden Threads zu den Themen in Verbindung zum Ableben Ihres Vaters (mein Beileid!) in Erinnerung rufe, sollten Sie (wie schon von anderen Foristen empfohlen) wirklich dringend einen Anwalt, der im besten Fall zeitgleich ein Notar ist oder einen Notarkollegen in der Kanzlei hat, konsultieren, anstatt sich Meinungen und / oder Rat in Internet-Foren zu holen. „Meinungen“ werden Ihnen nicht weiterhelfen, detaillierte Infos / Wissen (Grundbucheinsicht, Anwalt, Notar) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon.
Alles Gute!
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Klarheit wird nur, auch wenn ich mich wiederhole, die Einsicht ins Grundbuch und in die das Wohnrecht einräumende Bewilligung bringen.
Du gehst davon aus, dass das Wohnrecht bereits zu Lebzeiten des Vaters im Grundbuch eingetragen wurde. Durchaus möglich aber nicht zwingend notwendig. Stattdessen könnte es auch ein Testament geben, welches erst noch diesbezüglich umgesetzt werden muss. Je nachdem wie konkret die Formulierungen sind, gäbe es hier evt. noch Gestaltungsspielräume. Undebingt Anwalt/Notar zu Rate ziehen!
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Du gehst davon aus, dass das Wohnrecht bereits zu Lebzeiten des Vaters im Grundbuch eingetragen wurde. Durchaus möglich aber nicht zwingend notwendig. Stattdessen könnte es auch ein Testament geben, welches erst noch diesbezüglich umgesetzt werden muss. Je nachdem wie konkret die Formulierungen sind, gäbe es hier evt. noch Gestaltungsspielräume. Undebingt Anwalt/Notar zu Rate ziehen!
Korrekt, ich gehe von einer dinglichen Sicherung des Wohnrechts (= Eintragung im Grundbuch) aus, was indirekt von der TE*in wegen des Verweises auf § 1090 ff. BGB bestätigt wurde, da diese §§ die Belastung von Grundstücken regeln. Damit ist idR. die dingliche Belastung im Grundbuch gemeint, und nicht die von Dir erwähnte vertragliche oder testamentarische Regelung solcher Themen.
Allerdings gebe ich Dir (gern) recht, dass mit den wenig ausreichenden Informationen eine wirklich sinnhafte Beantwortung der Fragen der TE*in nicht möglich ist. Auch aus diesem Grund hatte ich ja auch anwaltliche Beratung empfohlen (wie Du ja nun auch).
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Ich habe die Kopie. Wohnrecht nach § 1090-1092BGB. Leider bin ich schon mit der Beerdigung etwas überfordert und kann nicht noch einen Termin beim Anwalt ausmachen.
Doch, selbstverständlich kannst Du das.
Jetzt organisierst Du erstmal die Beerdigung und hinterher kümmerst Du Dich um Dein Erbe. Das läuft ja nicht weg.
Schon die Anschauung sollte Dir sagen, daß Du Deiner Stiefmutter nicht einfach jemand in die Wohnung setzen kannst. Selbst wenn Du das könntest, wäre das nicht zeitkritisch. Über eine Neuvermietung gehen öfter mal einige Monate hin.
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wirklich dringend einen Anwalt, der im besten Fall zeitgleich ein Notar
Für die vielleicht erstaunten Linksrheinischen: Rechts des Rheins gibt es diese Konstellation, und zwar seit oder wegen Napoleon.
Oder besser umgekehrt: Seit und wegen Napoleon gibt es das linksrheinisch so nicht mehr.
Woher ich das weiß oder zumindest zu wissen glaube: Aus einer vor Jahren gelesenen Seminararbeit eines Jura-Studenten im damals 6. Semester. Die ihm dem Vernehmen nach nicht um die Ohren gehauen wurde. Also nicht unbedingt eine schwache Brücke, über die ich da gegangen bin.
Wer es so oder besser weiß, ist eingeladen, das zu bestätigen
oder zu zertrümmern
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Ergänzung:
Ich lese grad im Parallelthread von der Beschädigung der Terrassentür (ob das tatsächlich ein Einbruch war? ) und daß "sie" (vermutlich Deine Stiefmutter) von Dir nennenswert Geld wolle.
Du bist als Erbe Hauseigentümer, an sich sind Arbeiten am Haus Deine Verantwortung. Allerdings bist Du auch derjenige, der sie beauftragen mußt (wenn nicht Gefahr im Verzug ist, und das war hier eher nicht). Ich habe den Eindruck, daß zwischen Dir und Deiner Stiefmutter mehr im Busch ist, was ein Forum für Dich eher nicht lösen kann.
Vermutlich würde ich in solcher Situation nicht gerade an eine in meinen Augen unrealistische Untervermietung eines Hauses mit Wohnrecht denken.
Das Aufbrechen der Terrassentür konntest Du nicht ahnen, aber mit dem Ableben Deines Vaters rechnen konntest Du schon. Du hättest seit 02/24 vermutlich reichlich Zeit für eine rechtliche Beratung gehabt.
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Vielleicht geht es um eine Pflegeperson für die LG
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Für die vielleicht erstaunten Linksrheinischen: Rechts des Rheins gibt es diese Konstellation, und zwar seit oder wegen Napoleon.
Oder besser umgekehrt: Seit und wegen Napoleon gibt es das linksrheinisch so nicht mehr.
Woher ich das weiß oder zumindest zu wissen glaube: Aus einer vor Jahren gelesenen Seminararbeit eines Jura-Studenten im damals 6. Semester. Die ihm dem Vernehmen nach nicht um die Ohren gehauen wurde. Also nicht unbedingt eine schwache Brücke, über die ich da gegangen bin.
Wer es so oder besser weiß, ist eingeladen, das zu bestätigen
oder zu zertrümmern
bitte, gerne … kommt sofort:
a) aktuelle Karte
b) …. ab Seite 14, viel Spaß
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Ich lese grad im Parallelthread von der Beschädigung der Terrassentür (ob das tatsächlich ein Einbruch war? ) und daß "sie" (vermutlich Deine Stiefmutter) von Dir nennenswert Geld wolle.
Ich habe leider zuerst diesen Parallelthread gelesen und auch bedient. Hätte besser zuerst hier reingeschaut, denn dann hätte ich mir das schenken können.
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Ich habe diesen Thread erst gesehen, der mir komisch vorkommt. Wenn ein Verwandter gestorben ist und man eine Beerdigung zu organisieren hat, hat man normalerweise genügend zu tun, so daß man sich keine Gedanken darüber machen kann, ob man der vermutlich ungeliebten Stiefmutter einen Untermieter in die Wohnung setzen darf.
Die Beschädigung der Terrassentür erscheint mir auch etwas komisch zu sein. Bei einem Einbruch ruft man die Polizei, die Spuren sichert, nicht daß es sich dabei etwa um einen Fake handelt. Und 4700 € für eine beschädigte Terrassentür sind kein Pappenstiel.
Wohnt der Erbe vor Ort oder ganz anderswo? Gab es eine Absprache über die Beauftragung der Reparatur? Der Vater dürfte in der Nähe seines Hauses im Pflegeheim gewesen sein und vermutlich auch dort begraben werden. Also dürfte der Sohn selbst dann, wenn er weiter weg wohnt, angereist sein und sich bei der Gelegenheit auch den Schaden angesehen haben. Ich jedenfalls hätte so gehandelt. Ob der TE uns wohl noch aufklärt?
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bitte, gerne … kommt sofort:
Vielen Dank, elderly.woman
Zwar kann ich nicht garantieren, dass es dieselbe Arbeit war, aber die Semesterzahl passt immerhin wie die Faust aufs ... naja, auf den Handteller natürlich.
Gruß
Alexis
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Ich habe diesen Thread erst gesehen, der mir komisch vorkommt. Wenn ein Verwandter gestorben ist und man eine Beerdigung zu organisieren hat, hat man normalerweise genügend zu tun, so daß man sich keine Gedanken darüber machen kann, ob man der vermutlich ungeliebten Stiefmutter einen Untermieter in die Wohnung setzen darf.
Die Beschädigung der Terrassentür erscheint mir auch etwas komisch zu sein. Bei einem Einbruch ruft man die Polizei, die Spuren sichert, nicht daß es sich dabei etwa um einen Fake handelt. Und 4700 € für eine beschädigte Terrassentür sind kein Pappenstiel.
Wohnt der Erbe vor Ort oder ganz anderswo? Gab es eine Absprache über die Beauftragung der Reparatur? Der Vater dürfte in der Nähe seines Hauses im Pflegeheim gewesen sein und vermutlich auch dort begraben werden. Also dürfte der Sohn selbst dann, wenn er weiter weg wohnt, angereist sein und sich bei der Gelegenheit auch den Schaden angesehen haben. Ich jedenfalls hätte so gehandelt. Ob der TE uns wohl noch aufklärt?
Ja, schon alles latent spooky … aber in (unterstellten) emotionalen Ausnahmezuständen ist Rationalität ggf. auch zu viel erwartet, es reagiert ja jeder etwas anders.
So what, wir werden es vermutlich erleben….
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Wir müssen hier nicht die Watsons spielen.
Komische Geschichten eben.,,