BAV-Unterstützungskasse: Auszahlung 1/5-Regelung wählen oder monatliche Auszahlung?

  • Hallo liebes Forum,

    Ende 2025 kann ich meine BAV (Unterstützungskasse) in Anspruch nehmen und habe die Option entweder monatlich eine Rente in Höhe von etwa 518 Euro zu erhalten (mein monatlicher Einzahlungsbetrag ohne AG-Beteiligung sind 400 Euro) oder rund 119.000 Euro ausgezahlt zu bekommen, die jedoch noch zu versteuern sind (über die sogenannte 1/5 Regelung) und für die ich Sozialversicherungsbeiträge (KV u. PV) zu entrichten habe. Da ich noch etwa 2 Jahre bis zu meiner staatlichen Altersrente weiterhin arbeiten werde mit einem ca. 100.000 Euro Bruttoeinkommen, käme ich so aus meiner Sicht in einen steuerlich äußerst hohen Bereich. Was raten Sie mir? Leider verfüge ich bei Steuern und Sozialabgaben keine großen Kenntnisse. Ich könnte die BAV bis zum Eintritt in die staatliche Rente beitragsfrei stellen lassen. Bei einer dann geschätzten monatlichen Rente von etwa 36.000 Euro p.a., wäre es somit sinnvoller für mich die Gesamtsumme mit der 1/5 Regelung zu wählen oder eine monatliche Rente zu nehmen. Da die Rente lebenslang gezahlt werden würde und mir aufgrund meiner Vorfahren und der steigenden Tendenz grundsätzlich älter zu werden, könnte ich anscheinend ein Alter von etwa 90 Jahren erreichen.

    Freue mich auf Ihre Beiträge. Gibt es für diese Fragestellungen Profis wie Steuerberater etc., die so etwas seriös ermitteln könnten? Hätten Sie da ggf. sogar empfehlende Adressen? Vielen Dank im Voraus, ich weiß, es sind viele komplexe Fragen auf einmal! :thumbup: :)

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Moin Bald Rentner , willkommen im Forum.


    Eine Grobe Abschätzung kannst du mittels Rechner von BMF machen.


    Lohn- und Einkommensteuerrechner:Einkommensteuer - Berechnung


    Deine Rentenversicherung hat einen Rentenfaktor von gut 43. Damit dürftest du nach ca.19 Jahren dein Kapital bei Rentenzahlung zurück bekommen haben. Allerdings ist darin nicht die Steuer und Inflation eingerechnet.


    Die Steuer bei Rentenzahlung dürfte ca. 2000€ von den ca. 6200€ Rente ( 12x518€) betragen.

    Bei 19 Jahren Rentenbezug wären das ca. 38000€ Steuern bei ca. 350€ Nettorente.

    Bei der Fünftel Regelung wären ca. 50000€ Steuern zu zahlen und du hättest 70000€ um dir einen eigenen Auszahlplan zu machen.

    Um mit diesen 70000€ eine Auszahlung von ca. 350€ monatlich für 40 Jahre zu erhalten müsste eine Rendite von über 7% erzielt werden.


    Entnahmeplan online berechnen


    Das ist jetzt alles ganz schnell über den Daumen für eine Alleinstehende Person ohne Sozialversicherungsbeiträge berechnet.


    Die Erste Peilung würde so ergeben das eine Einmalauszahlung für ein kurzes Leben sinnvoller wäre da dann mehr freies Vermögen zur Verfügung wäre.

    Das Langlebigkeitsrisiko würde mit der Rentenzahlung besser abgedeckt.


    Aber alles unter Vorbehalt....

    Rentenberater oder Steuerbüros können dir da sicherlich verlässlichere Zahlen präsentieren.


    Viel Erfolg mit deinen Finanzentscheidungen.

  • Ende 2025 kann ich meine bAV (Unterstützungskasse) in Anspruch nehmen und habe die Option, entweder monatlich eine Rente in Höhe von etwa 518 Euro zu erhalten ... oder rund 119.000 Euro ausgezahlt zu bekommen, die jedoch noch zu versteuern sind (über die sogenannte 1/5 Regelung) und für die ich Sozialversicherungsbeiträge (KV u. PV) zu entrichten habe.

    Das ist bei der monatlichen Auszahlung nicht groß anders.


    Bist Du gesetzlich oder privat krankenversichert?


    Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, werden Dir Krankenversicherungsbeiträge so berechnet, als ob Du 120 Monate eine Rente bekommen hättest. Bei einer Einmalauszahlung Deiner bAV wird der Krankenversicherungsbeitrag aber in einem Betrag fällig.


    Wie die Fünftelregelung berechnet wird, ist klar?

    Da ich noch etwa 2 Jahre bis zu meiner staatlichen Altersrente weiterhin arbeiten werde mit einem ca. 100.000 Euro Bruttoeinkommen, käme ich so aus meiner Sicht in einen steuerlich äußerst hohen Bereich.

    Wunderbar! Wer hohe Steuern zahlt, verdient viel, und diesen hohen Verdienst gönne ich Dir. :)


    Man muß es sich individuell ausrechnen.


    Generell gilt sogar: Es lohnt sich, die gesetzliche Rente maximal vorzuziehen, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind, ggf. als Teilrente zu 99,99%.


    Du dürftest wissen, welche Einkünfte Du im Ruhestand hast. Du kannst mit einem aktuellen Steuerprogramm mal peilen, was Du dann an Steuern zahlen wirst. In zwei Jahren wird der Grundfreibetrag höher sein und die Steuerformel etwas anders, somit bekommst Du mit einem aktuellen Steuerprogramm keine hundertprozentige Extrapolation. Aber eine Peilung bekommst Du damit doch.

    Leider verfüge ich bei Steuern und Sozialabgaben keine großen Kenntnisse.

    Aber Du hast Zeit genug, Dich einzulesen. :)

    Ich könnte die BAV bis zum Eintritt in die staatliche Rente beitragsfrei stellen lassen. Bei einer dann geschätzten monatlichen Rente von etwa 36.000 Euro p.a., wäre es somit sinnvoller für mich, die Gesamtsumme mit der 1/5 Regelung zu wählen oder eine monatliche Rente zu nehmen. Da die Rente lebenslang gezahlt werden würde und mir aufgrund meiner Vorfahren und der steigenden Tendenz grundsätzlich älter zu werden, könnte ich anscheinend ein Alter von etwa 90 Jahren erreichen.

    Man weiß es nicht :) Und das ist auch gut so.

    Freue mich auf Ihre Beiträge. Gibt es für diese Fragestellungen Profis wie Steuerberater etc., die so etwas seriös ermitteln könnten? Hätten Sie da ggf. sogar empfehlende Adressen?

    1. Klar. Jeder ordentliche Honorarfinanzberater kann das.

    2. Ich kann keinen empfehlen.


    Lies und such mal da.


    Wir hier sind die Finanzselbermacher, daher kennen wir keine Finanzberater, die Deine Fragen gegen Entgelt sicher beantworten können. Wenn Dich das Thema interessiert, kannst Du Dich einlesen. In einem Vierteljahr oder so bist Du garantiert fit.

  • Hallo.


    Wenn die ersten zwei Jahre ab Auszahlung der bAV (sei es als Rente oder auch als Einmalbetrag) ohnehin die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung erreicht ist, dann ist die bAV in der Zeit quasi beitragsfrei.


    Wenn die Fünftel-Regelung angewendet wird, dann wird es interessant sein, im Jahr der Auszahlung sehr viel an steuersenkenden Massnahmen durchzuführen. Zu dem Thema gab es hier schon diverse Beiträge.

  • Korrektur:

    Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, werden Dir Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge so berechnet, als ob Du 120 Monate eine Rente bekommen hättest. Bei einer Einmalauszahlung Deiner bAV wird der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag aber in einem Betrag fällig maximal in 120 Monatsraten berechnet.

    Rentner zahlen den Pflegeversicherungsbeitrag immer voll. Bei gesetzlichen Renten bekommen sie quasi einen "Arbeitgeberzuschuß", so daß sie (wie in der aktiven Zeit) nur den halben Krankenversicherungsbeitrag zahlen.


    Bei Betriebsrenten (also hier) gibt es eine Grenze von aktuell 187,25 € (wird jährlich angepaßt).


    Für die Pflegeversicherung ist das eine Freigrenze.


    Das heißt:

    Bei Betriebsrenten unter diesem Betrag wird kein Pflegeversicherungsbeitrag fällig.

    Bei Betriebsrenten über diesem Betrag wird Pflegeversicherungsbeitrag ab dem 1. Euro fällig.


    Für die Krankenversicherung ist das ein Freibetrag.


    Das heißt:

    Bei Betriebsrenten unter diesem Betrag wird kein Krankenversicherungsbeitrag fällig.

    Bei Betriebsrenten über diesem Betrag wird Krankenversicherungsbeitrag ab dem dem Freibetrag fällig, also nur auf den Teil, der über dem Freibetrag liegt.