Wasserschaden, Sondereigentum

  • Hallo,

    Hintergrund: Unter mir ist ein Wasserschaden. Ursache ist noch nicht gefunden (vermutlich ist es direkt IN der Wand), es wurden aber schon kostenpflichtige Maßnahmen ergriffen wie z.B. das Öffnen des Vorbaus, wo sich Spülkasten und Heizungsrohr befinden und in die Wand gehen. Ich bin jedenfalls Eigentümer.


    Es geht jetzt darum, wer die Reparatur bezahlt (Folgeschäden sind durch die Gebäude-Versicherung abgedeckt, hier gibt es keine Probleme). Entscheidend ist jedoch, WO sich das leckende Rohr befindet (Sondereigentum oder nicht?).


    Laut Teilungserklärung gilt folgendes:

    Sondereigentum sind: Heizkörper und Radiatoren und die Vor- und Rücklaufleitungen von der Anschlussstelle an die gemeinsame Steig und Fallleitung, sofern diese sich innerhalb der Räume des Sondereigentums befinden.


    Liege ich hier richtig mit der Annahme: wenn sich das defekte Rohr außerhalb meiner Wohnung befindet, dann ist das Rohr kein Sondereigentum, sondern Gemeinschaftseigentum? Bzw. wo beginnt Gemeinschaftseigentum, wo hört es auf? Oder kann man den Satz auch anders interpretieren?

    Derzeit gehe ich davon aus, dass es sich außerhalb meiner Wohnung befindet, weil bei mir alles trocken ist. Die Hausverwaltung ist nicht sehr kooperativ und behauptet, dass alle Rohre Sondereigentum bis zur Anschlussstelle sind, d.h. sie wollen, dass ich zahle.


    Ich habe sehr unterschiedliche BGH-Urteile auch gelesen; darin steht, dass solche Teilungserklärungen nichtig sind, es kommt darauf an, ob man das Rohr (egal ob Wasser oder Heizung) schließen kann oder nicht (bis dahin ist es dann Sondereigentum, weil man den Durchfluss eigenständig warten und unterbrechen kann).


    Vielleicht hat ja jemand hier eine Idee.

    Danke schonmal!

    LG Oli

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.