Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und hoffe, dass meine Frage hier reinpasst bzw. in der richtigen Kategorie gelandet ist.. .
Und zwar habe ich eine Frage zur Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft.
Ich habe im September 2024 ein Gewerbe angemeldet, ein Einzelunternehmen unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung, es gibt außer mir keine Mitarbeiter. Ich betreibe Affiliate Marketing über Social Media, das ist aber nur ein kleiner Nebenverdienst und eine Art "Hobby".
Leider habe ich es versäumt, mich innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anzumelden (ja, ich war nicht gut informiert - bitte kein Bashing ). Ich habe mich nachträglich jetzt einmal darüber informiert, welche Berufsgenossenschaft für meine "Branche" zuständig wäre, es ist die VBG.
Nun zu meiner konkreten Frage: Ich möchte mich natürlich, wie gesetzlich vorgegeben, noch bei der Berufsgenossenschaft melden. Hat jemand Erfahrungen mit den Bußgeldern, die damit einhergehen? Offenbar handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und ich würde gerne wissen, wie die BG mit Meldeverstößen umgeht. Sicherlich ist das auch vom Bearbeiter abhängig, aber vielleicht kann jemand seine Erfahrungen teilen.. .
Schonmal lieben Dank im Voraus!
Jasmin