DAK: Keinen Brief zur de facto Beitragserhöhung erhalten - trotzdem Sonderkündigungsrecht?

  • Hallo,


    der Titel sagt eigentlich schon alles.

    Ich denke, jetzt lohnt sich ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse zum 1. Mal wirklich.

    Eigentlich hat man ja ein Sonderkündigungsrecht nachdem einen die Krankenkasse über die Beitragserhöhung informiert hat.

    Ich habe aber von der DAK noch keinerlei Information bzgl. der Beitragserhöhung erhalten.

    Wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Sonderkündigungsrecht?

  • Machen wir die Sache doch einfacher: bist du schon 12 Monate oder länger bei der DAK? Denn dann könntest du so oder so mit einer frist von 2 Monaten (= selbe frist wie bei einer Beitragserhöhung) kündigen.


    Daher in beiden Fällen gilt wenn du im Januar kündigst, wäre der früheste Termin der 01.04.2025

  • Habe das direkt im Dezember gemacht, als meine bisherige KK den Zusatzbeitrag für 2025 massiv erhöhte. Somit kann ich bereits zum 01.03. in die neue KK wechseln. Da ich meist an oder über der Beitragsbemessungsgrenze liege (die ja ebenfalls deutlich angehoben wurde), macht sich das mit mehr als 400 Euro (netto) im Jahr bemerkbar. Zudem zahlt die neue Kasse einmalig im Jahr 80 EUR Zuschuss zur PZR, die alte nur 50 EUR. Das war für mich die einzige "Zusatzleistung" die ich sinnvoll nutzen kann.

  • Kommt sowas nicht digital im Kundenportal?


    Und allgemeiner Tipp: Wenn ihr in einer größeren Firma arbeitet; schickt nicht alle eure „Beitragserhöhungen-Schreiben“ an die Lohnbuchhaltung. Oft nutzen die SAP und da wird das automatisch und maschinell von der Technik angepasst.

  • meine versicherung hat die erhöhung auch direkt an mich adressiert.

    die jetzt 2,45% beim zusatzbeitrag ist immernoch eine der günstigeren...


    im endefekt bin ich ja auch vertragsnehmer, auch bei geisetzlichen kassen und nicht mein arbeitgeber. geg. ist die post auch elektronisch statt postalisch zugestellt worden

  • meine versicherung hat die erhöhung auch direkt an mich adressiert.

    denn im endefekt bin ich ja auch vertragsnehmer, auch bei geisetzlichen kassen und nicht mein arbeitgeber.

    Es geht darum wenn du über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst und damit „freiwillig gesetzlich versichert“ unter Umständen bist. Da meinen viele sie müssen das dem Arbeitgeber schicken, damit der den Zuschuss anpassen kann. Das mag bei einer „kleinen Klitsche“ so passen, aber nicht bei „größeren Arbeitgebern“.

  • meine versicherung hat die erhöhung auch direkt an mich adressiert.

    denn im endefekt bin ich ja auch vertragsnehmer, auch bei geisetzlichen kassen und nicht mein arbeitgeber.

    In Deutschland erhält der Arbeitgeber von den gesetzlichen Krankenkassen elektronisch alle nötigen Daten übermittelt.

  • Da kommt es dann natürlich auf die Differenz zwischen der jetzigen Krankenkasse beim Zusatzbeitrag an.

    HKK ??

    Ja genau HKK. Hab nochmal durchgerechnet, wären doch "nur" 15€ Unterschied pro Monat, also 180€ im Jahr. Überlege daher noch, ob es mir das wert ist.