Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit vollzeit (40 Stunden/Woche) und studiere gleichzeitig vollzeit (40 Stunden/Woche). Mein Studium ist auch meine erste Ausbildung. (Zur Erklärung: Ich besuche keine Vorlesungen, sondern lerne ausschließlich mit den Skripten und nehme mir Urlaub für die Prüfungsphasen, wodurch es mir möglich ist, beides parallel zu machen)
Da ich jedoch häufiger zur Arbeit fahre als zur Universität, gilt meine Arbeit offiziell als meine erste Tätigkeitstelle. Soweit ich weiß, kann man ja nicht zwei „erste Tätigkeitsstellen“ haben.
Meine Frage ist nun: Kann ich trotzdem Fahrtkosten/Verpflegungspauschalen für mein Studium absetzen, auch wenn es nicht meine erste Tätigkeitstelle ist?
Ich habe bereits versucht, Antworten zu finden (z.B. mit Hilfe von ChatGPT und dem WISO GPT-Tool), aber leider hat mir das nicht weitergeholfen. Habt ihr vielleicht Tipps, was ich in diesem Fall noch rausholen könnte, wenn das Absetzen nicht möglich ist?
Ein Gedanke, den ich hatte: Kann ich mein Studium während der Prüfungsphase als meine erste Tätigkeitsstelle angeben, indem ich angebe, dass meine Vollzeitbeschäftigung zu dieser Phase endet und nach der Prüfungsphase wieder startet?
Ich würde mich über hilfreiche Antworten und Erfahrungen freuen!
Danke im Voraus!