Hallo zusammen,
wenn ich es richtig verstehe, funktioniert der Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung auch bei Beamten über die Gesetzliche Rentenversicherung.
Zugleich muss man, wenn ich auch das richtig verstanden habe, mindestens fünf Jahre in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, um überhaupt dereinst Rente zu bekommen.
Meine Frage ist nun: Wenn zwei Beamte sich scheiden lassen, von denen einer oder beide keine fünf Jahre in die Gesetzlichen Rente einbezahlt und deshalb keine Ansprüche erworben haben - wird dann ausgeglichen, und der Ausgleich läuft ins Leere bzw. fällt halt in die GRV, ohne dass die beiden etwas davon haben?
Vielen Dank und viele Grüße!