Gehaltsabrechnungen aufheben?

  • Hi!

    Wie lange muss man Gehaltsabrechnungen aufheben? Mittlerweile haben sich bei mir Abrechnungen aus 25 Jahren von diversen Arbeitgebern meiner beruflichen Laufbahn, die teilweise gar nicht mehr existieren, angesammelt. Brauche ich die irgendwann nochmal?

    Ich glaube, das letzte Mal, dass ich Gehaltsabrechnungen vorlegen musste, war bei meiner Scheidung und da auch nur von den letzten 12 Monaten.


    Und hebt ihr eure Abrechnungen in Papierform auf? Ich kann meine Abrechnungen immer bei DATEV runter laden. Reicht es, wenn ich sie z.B. in meinem Google Drive speichere?


    Wie macht ihr es und warum?

  • Ich habe meine Abrechnungen von über 30 Jahren Berufsleben ohne Unterbrechung in einem Leitz-Ordner und zwei drei Jahre passen da sicher noch rein. Hast Du ein Platzproblem? Bei 25 Jahren ist das von der Dicke her noch nicht mal ein Paket Kopierpapier.


    Wenn die Abrechnungen mit den Sozialversicherungsmeldungen der Arbeitgeber übereinstimmen und bei der DRV auch im Zuge einer Kontenklärung festgestellt wurden, könnte man die ältesten Januar bis November Abrechnungen (nicht Dezember wegen den Jahressalden) als erstes digitalisieren und entsorgen.


    Ich für mich entsorge erst in ein paar Jahren, wenn die Rente beantragt ist ... aber ich bin da, insbesondere für die Jüngeren, kein Maßstab.

  • Hast Du ein Platzproblem? Bei 25 Jahren ist das von der Dicke her noch nicht mal ein Paket Kopierpapier.

    Ne, Platzproblem nicht. Aber ich hab gern leichtes Gepäck in meinem Leben. Bei mir sind es mittlerweile 2 Ordner, weil ich über längere Zeiträume auch mal 2 Anstellungsverhältnisse parallel hatte (bzw. auch noch habe).

    Ich überlege mir jetzt, ob die neuen Abrechnungen überhaupt noch ausdrucke, oder ob ich sie rein digital ablege. In dem Zuge kam mir nur der Gedanke, ob die alten Abrechnungen nicht eigentlich auch weg könnten.

    Eine Kontenklärung gab es im Rahmen meiner Scheidung 2021.

  • 1.

    Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten für Arbeitgeber, nicht für Arbeitnehmer.


    2.

    Wenn die Summen aus den Abrechnungen mit der Meldung zur Sozialversicherung und der Steuerbescheinigung übereinstimmen, dann ist schon einmal viel gewonnen.


    3.

    Wenn die Meldung zur Sozialversicherung im Versicherungsverlauf auftaucht, dann sind wir noch einmal ein Stück weiter.


    4.

    Wenn ein Feststellungsbescheid über die entsprechende Jahre erstellt wurde, dann gibt es rententechnisch keinen Grund mehr, die Abrechnungen aufzubewahren.


    5.

    Nostalgie ist eine ganz andere Nummer...

  • Nirgendwo steht, dass man sie aufheben muss. Wenn der Nutzername deinem echten Alter entspricht, könnte man schon mal an eine Rentenkontoklärung denken. Wenn die dann erledigt ist, kannst du die Abrechnungen entsorgen. Die der letzten 3 Jahre würde ich aber trotzdem noch aufheben. Wenn schon digitalisiert, dann immer an wiederkehrende Sicherungskopien denken.

    PS: Da haben sich unsere Beiträge überschnitten.. :thumbup:

  • Nostalgie ist eine ganz andere Nummer...

    so wahr😏


    ich hätte so gerne noch meine erste Lohntüte plus Abrechnung. Die gab es damals tatsächlich noch, als ich in den 80ern in England gearbeitet habe - wöchentlich ein Umschlag mit dem Cash.


    Ansonsten dachte ich auch immer das die #3 "Versicherungsverlauf" der entscheidende Punkt sei. Danach fühlte ich mich sicher.

  • Ich hatte die Situation, dass die DRV vom ersten Halbjahr 2006 angeblich keine Beiträge hatte.

    Arbeitgeber gab's längst nicht mehr, also was tun? Anruf bei der DRV ergab: Gehaltsabrechnungen 2006 rübersenden und dann werden die Beiträge angerechnet.

    Seither bewahre ich die Dinger im Original (und Scan) auf - ist mir lieber als am Ende keine Rente zu haben ;)

  • Ich überlege mir jetzt, ob die neuen Abrechnungen überhaupt noch ausdrucke, oder ob ich sie rein digital ablege.

    Wer druckt denn die digital erhaltenen Abrechnungen noch aus? Das relevante Original muss das PDF sein.


    Wenn die Steuer für das Jahr durch ist, dann bleibt neben der Nostalgie (dafür reicht der Scan) vermutlich nur noch die gesetzliche Rente. Ggf noch irgendwelche anderen Verträge, die aus dem Brutto gezahlt werden, bis deren Jahresabrechnung vorhanden und geprüft ist (z.B. Jobrad, BAV und was einem noch so einfallen kann).


    Für die Kontenklärung der DRV gilt dann:

    Ab dem 43. Geburtstag bekommen Sie alle sechs Jahre automatisch per Post ein Schreiben zur Kontenklärung zugeschickt, ab dem 55. Geburtstag passiert das alle drei Jahre.


    Darin werden alle mind. 7-8 Jahre zurück liegenden Zeiten verbindlich festgestellt.


    Alternativ kann man auch die Kontenklärung selber veranlassen oder eine Rentenauskunft anfordern. Darin sind die neuesten Zeiten zwar noch nicht verbindlich festgestellt, aber davon, dass die DRV diese Zeiten wieder löschen würde, habe ich noch nie gelesen.


    Schwierig wird es nur, aus der jährlichen Renteninformation selber berechnen zu wollen, ob alle gemäß Gehaltsabrechnung (oder Lohnsteuerjahresbescheinigung) abgeführten Beiträge auch in Rentenpunkte umgewandelt wurden. Außer, man erhält diese Renteninformation erst zum Jahreende des Folgejahres.


    Seitdem ich die Gehaltsabrechnungen digital bekomme, werden die auch nur digital abgelegt. Zusätzlich gibt es die Scans seit meinem Berufseintritt. Ältere Abrechnungen habe ich leider genauso wenig aufgehoben wie meine alten Kontoauszüge (bzw. Buchungen in digitaler Form).

  • Wie lange muss man Gehaltsabrechnungen aufheben?

    Überhaupt nicht.


    Ich habe meine von Anfang an. Allerdings - ich gebe es zu - bin ich aktuell zu faul dazu, sie alle auf den Scanner zu legen, wie ich es seit vielen Jahren mit allen Unterlagen mache, die ich in der Version "toter Baum" bekomme.

    Mittlerweile haben sich bei mir Abrechnungen aus 25 Jahren von diversen Arbeitgebern meiner beruflichen Laufbahn, die teilweise gar nicht mehr existieren, angesammelt. Brauche ich die irgendwann nochmal?

    Keine Ahnung. Ich wollte neulich mal was wissen, was lang zurückliegt, also habe ich in den alten Abrechnungen gestöbert. Aber ich bin diesbezüglich sicherlich kein Maßstab.


    Ich traue mir allerdings zu, daß mich irgendwann doch mal der Rappel packt, ich dann die Dinger scanne oder gar die darin enthaltenen Daten in ein Excel-Blatt übertrage.

    Ich glaube, das letzte Mal, dass ich Gehaltsabrechnungen vorlegen musste, war bei meiner Scheidung und da auch nur von den letzten 12 Monaten.

    Und hebt ihr eure Abrechnungen in Papierform auf? Ich kann meine Abrechnungen immer bei DATEV runter laden. Reicht es, wenn ich sie z.B. in meinem Google Drive speichere?


    Wie macht ihr es und warum?

    Statistische Zwecke. Neulich mal wollte ich wissen, wieviel ich an Krankenversicherungsbeitrag hätte bezahlen müssen, wenn ich in der GKV versichert wäre.

  • Ich hab noch alle Gehaltsabrechnungen meines Arbeitslebens. Ob man die wirklich benötigt? Ich glaube nicht. Es sei denn man hat bei der Rentenversicherung eine Rentenlücke/unklarheit und möchte eine nicht erfasste Beschäftigung nachträglich beweisen können.

    Ich hebe sie nur auf um mal im nachhinein zu sehen wie sich das Gehalt so entwickelt hat. Also nur aus Nostalgie und Statistikgründen.

  • Wir haben noch alle Abrechnungen. Wenn wir in Rente gehen, werden wir sie zügig entsorgen.

    Man könnte einen Raum damit tapezieren.

    Sich reinstellen und es mal wirken lassen.

    Und dann ohne schlechtes Gewissen die Rente geniessen - aber vorher dem Raum erst mal wieder eine angenehmere Atmosphäre verschaffen.

    ;)

  • Bei meinem Arbeitgeber kann ich alle Gehaltsabrechnungen seit 2004 einsehen.

    Nur die ersten Jahre fehlen.

    Ich druck mir nur noch die Dezember Abrechnung aus. Da ist dann auch das gesamte Jahresbrutto usw. angegeben.