Hallo zusammen
Aus meiner Abfindung für den Arbeitsplatzverlust wegen Standortschließung hat der Arbeitgeber auf meine Veranlassung, und nach entsprechender Auskunft durch die Rentenversicherung, einen größeren Betrag als "Arbeitgeberfinanzierte Ausgleichszahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen" an die RV überwiesen. Laut RV Lexikon ist in diesem Fall der volle Betrag steuerfrei.
Der Betrag ist auch im Lohnsteuerbescheid unter Punkt 16 "Steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen" aufgeführt.
Besteht meinerseits noch Handlungsbedarf bei der Steuererklärung? Ich nutze zum erstem Mal ein Steuerprogramm um die Erklärung selbst zu machen. Da gibt es den Punkt "Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug". Evtl. da eintragen?
Der Rest der Abfindung wurde übrigens bereits bei der Auszahlung nach der Fünftel Regelung versteuert.
VG
Andreas