WGV Hausrat - Fragen Fahrrad

  • Hallo allerseits,


    ich habe ein paar Fragen zur WGV Hausratversicherung, Tarif "Optimal". Eine Übersichtsseite findet man hier, die Versicherungsbedingungen (PDF) hier.


    1) Sind Fahrräder, die in Wohnung oder Keller verwahrt werden, im Rahmen der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl versichert?


    2) Beziehen sich die Regelungen unter A.4.4 (Fahrraddiebstahl) auf die "Basis-Hausratversicherung" oder die angebotene Zusatzversicherung?


    3) In A4.4.2 ist vom Ab-/Verschließen in "verkehrsüblicher Weise" die Rede. Wie ist "verkehrsüblich" definieren? Welche Vorgaben gelten hier? Und gilt das für Wohnung/Keller oder nur für draußen (Zusatzversicherung)?


    4) Gibt es Höchstgrenzen, z.B. pro Versicherungsfall, bei Fahrrad-Einbruchsdiebstahl (ohne Zusatzversicherung)?


    Vielen Dank!

  • Ich gehe davon aus die wenigsten werden Lust dazu haben für dich 29 Seiten Versicherungsbedingungen durchzulesen.


    Ich stelle mir auch die Frage: wenn du das schon so schön formuliert hast, warum packst du es nicht einfach in eine E-Mail und schickst es der Versicherung?


    Sowohl 4.4 als auch 4.4.4 lassen ja eindeutig darauf schließen, dass man die meisten deiner Fragen eh mit der Versicherung vereinbaren muss. Insofern du also die Versicherung noch nicht abgeschlossen hast und eine Kopie deiner Versicherungsunterlagen zur Verfügung stellst. lässt sich das imho nicht beantworten.