Hallo allerseits,
ich habe ein paar Fragen zur WGV Hausratversicherung, Tarif "Optimal". Eine Übersichtsseite findet man hier, die Versicherungsbedingungen (PDF) hier.
1) Sind Fahrräder, die in Wohnung oder Keller verwahrt werden, im Rahmen der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl versichert?
2) Beziehen sich die Regelungen unter A.4.4 (Fahrraddiebstahl) auf die "Basis-Hausratversicherung" oder die angebotene Zusatzversicherung?
3) In A4.4.2 ist vom Ab-/Verschließen in "verkehrsüblicher Weise" die Rede. Wie ist "verkehrsüblich" definieren? Welche Vorgaben gelten hier? Und gilt das für Wohnung/Keller oder nur für draußen (Zusatzversicherung)?
4) Gibt es Höchstgrenzen, z.B. pro Versicherungsfall, bei Fahrrad-Einbruchsdiebstahl (ohne Zusatzversicherung)?
Vielen Dank!