Berufsunfähigkeitsversicherung - Unsicherheit

  • Hallo zusammen. Im Januar 2023 wurde mir von einem Finanzberater eine BU verkauft. Die Gesundheitsfragen hat er mir in eigener Kurzfassung gestellt und ich habe den Vertrag abgeschlossen, ohne die Fragen selbst gelesen zu haben.


    Nun fällt mir auf, dass ich vor weniger als 5 Jahren bei einem Psychologen war. Im Versicherungsvertrag steht jedoch "... keine Behandlung, Beratung oder Untersuchung durch einen Psychologen in den letzten 5 Jahren."). Ich habe Sorge die entsprechende Gesundheitsfrage falsch beantwortet zu haben und das ich im Versicherungsfall keine Berufsunfähigkeitsrente von der Versicherung bekomme.

    Die Angelegenheit war Anfang 2018 (also fast 5 Jahre her vor Vertragsabschluss) und ich habe mich bei Vertragsabschluss wirklich nicht mehr daran erinnert.


    Der Psychologe meinte heute auf telefonische Rückfrage zu mir: "Sie waren nur 1-2x anwesend und ich habe Sie nicht einmal im Programm gehabt oder noch Unterlagen davon. Das war lediglich eine Abklärung ob eine Therapie sinnvoll ist und das war sie nicht."

    Mit dieser Aussage fühle ich mich jedoch nicht ausreichend sicher und ich frage mich, ob ich nun umsonst Versicherungsbeiträge an die BU zahle.


    Mich verunsichert der Gedanke die Versicherung zu kontaktieren, und zu fragen was sie davon hält. Ggf. kündigt mir die Versicherung aber was nützt sie mir, wenn ich weiter Beiträge zahle, mich aber nicht auf den Versicherungsschutz verlassen kann?


    Wozu ratet ihr mir um hier Sicherheit zu bekommen?



    Über eure Unterstützung würde ich mich sehr freuen.



    Viele Grüße

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  • Der Psychologe meinte heute auf telefonische Rückfrage zu mir: "Sie waren nur 1-2x anwesend und ich habe Sie nicht einmal im Programm gehabt oder noch Unterlagen davon. Das war lediglich eine Abklärung ob eine Therapie sinnvoll ist und das war sie nicht."

    Wer hat das bezahlt?

    • Hilfreichste Antwort

    Hallo Nallephu , Ihre Unsicherheit ist sehr berechtigt. Spätestens im Leistungsfall wenn Sie berufsunfähig sind wird Ihre Versicherung genau überprüfen, ob bei Antragstellung alle Angaben korrekt erfolgt sind. Ca. 1/3 aller Berufsunfähigkeitsfälle werden durch psychische Ursachen ausgelöst. Deshalb schauen Leistungsprüfer hier besonders genau hin. "Fast 5 Jahre her" oder "nur 1-2x anwesend" macht die Antwort leider immer noch nicht richtig.


    Auch wenn der Therapeut die Sitzungen nicht dokumentiert hat, sind diese vermutlich bei der Krankenkasse gespeichert, die dafür bezahlt hat (darauf weist oben Micho hin). Oder Sie haben davon vielleicht bei anderen Ärzten gesprochen, die das in Ihrer Krankenakte festgehalten haben?


    Sie haben drei Möglichkeiten:

    1. Augen zu und durch = auf "Verjährung" 5 Jahre nach Antragstellung wg. Fahrlässigkeithoffen. Wäre mir zu heikel, zumal eine Vorsatzvermutung gilt.
    2. Nachmelden - erst mal mit anonymer Risikovoranfrage.
    3. Woanders einen neuen Antrag stellen. Wenn die 5 Jahre jetzt vorbei sind brauchen Sie dazu bei einer Reihe von Gesellschaften keine Angaben mehr zu machen.

    Das für Sie beste Vorgehen würde ich an Ihrer Stelle mit einem Experten besprechen, der alle Details kennt. Finanztip hat dazu Empfehlungen. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Wozu ratet ihr mir um hier Sicherheit zu bekommen?

    Zu einem Berater gehn z.b. Dr. Schlemann oder hoesch&Partner und eine andere BU abschliesen.

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    Wenn sich sonst keine anderen vorerkrankungen sich in den letzten beiden Jahren entwickelt haben, ist das durchaus eine valide Option, und sollte vom beitragspreis her sich kaum verändert haben

  • Hallo,

    Bin kein Rechtsanwalt, aber prinzipiell könnte das unter vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung fallen.

    In einem Leistungsfall kommt sowas heraus, wenn die Leistungen beim Psychologen damals deine gesetzliche oder private Krankenversicherung übernommen hat.

    Allgemein befindest du dich in einer rechtlich unsicheren Situation, wenn ein Leistungsfall eintretenden sollte.


    Mal aus rein praktischer Sicht: du könntest bei einem Versicherungsmakler eine neue BU unverbindlich anfragen. Aber, da darf bei der Frage nach "Psyche" nur die letzten 5 Jahre abgefragt werden.

    Manche Versicherungen fragen die letzten 10 Jahre nach.

    Das musst du dem Versicherungsmaköer im Vertrauen erzählen und er fragt für dich dann nur bei den passenden Versicherungen an.

    Denn: man gibt nur darauf eine Antwort, was man gefragt wird. Nicht mehr und nicht weniger.


    Wenn dann die Prämie nur geringfügig teurer ist als die BU, die du Anfang 2023 abgeschlossen hast, dann würde ich überlegen die alte zu kündigen und die neue mit "weißer Weste" zu starten.


    Bei BU-Fällen prüfen die Versicherer sehr ausgiebig. Schließlich geht es bei einem Schadensfall um viel Geld.

    1. Augen zu und durch = auf "Verjährung" 5 Jahre nach Antragstellung wg. Fahrlässigkeithoffen. Wäre mir zu heikel, zumal eine Vorsatzvermutung gilt.

    Gibt es nicht eine Verjährungsfrist von 10 Jahren nach Antragstellung, die nur dann nicht gilt bzw. auf 30 Jahre verlängert wird, wenn man arglistige Täuschung nachweisen kann?


    (Reines Interesse. Das soll jetzt nicht zum ,,Wie betrüge ich am besten Thread" werden und keine Aufforderung darstellen.)

  • Sie haben drei Möglichkeiten:

    1. Augen zu und durch = auf "Verjährung" 5 Jahre nach Antragstellung wg. Fahrlässigkeit hoffen. Wäre mir zu heikel, zumal eine Vorsatzvermutung gilt.

    Gibt es nicht eine Verjährungsfrist von 10 Jahren nach Antragstellung, die nur dann nicht gilt bzw. auf 30 Jahre verlängert wird, wenn man arglistige Täuschung nachweisen kann?


    (Reines Interesse. Das soll jetzt nicht zum ,,Wie betrüge ich am besten Thread" werden und keine Aufforderung darstellen.)


    Dazu mal ein Blogbeitrag vom "Benzinfass", ist analog auf die BU übertragbar:

    Fehler PKV-Gesundheitsfragen – 10 Jahre VVA-Verjährung?


    Es gibt praktisch keine Verjährung im Versicherungswesen !

    Entweder ist/war ein Umstand versicherbar - ggf. mit Leistungszuschlag/Ausschluss - oder nicht versicherbar.

    Und nur bei einfacher Fahrlässigkeit muss der VR trotz Nicht-Versicherbarkeit leisten.


    Allerdings sind einfache und grobe Fahrlässigkeit in keinem Gesetz genau definiert, sondern ein Gerichtsbeschluss hat den Unterschied grob umschrieben:

    "Leicht (Anm.: einfach) fahrlässig ist ein Verhalten, bei dem der verständige Beobachter denkt: Das kann jedem mal passieren. Grob fahrlässig ist ein Verhalten, bei dem der verständige Durchschnittsbeobachter denkt: Das darf eigentlich nicht passieren."

    Wann etwas als leicht oder grob fahrlässig eingestuft wird muss in jedem Einzelfall juristisch geklärt werden. Tendenzen kann man aber aus vorausgegangenen Urteilen herauslesen.


    Nun dürft ihr mal selber nachdenken und für euch entscheiden, ob eine <5Jahre zurückliegende Session beim Psychologen vergessen werden kann oder darf.


    Ich erlaube mir als Laie hier keine abschließende Beurteilung.

    Unser "Foren-Volljurist" hat es ja allgemeinverständlich schon aufgezeigt, wohin die Reise im Leistungsfall vermutlich gehen würde. ;)


    Die Gesundheitsfragen hat er mir in eigener Kurzfassung gestellt und ich habe den Vertrag abgeschlossen, ohne die Fragen selbst gelesen zu haben.

    Hier liegt übrigens der erste größte Fehler, den man bei Versicherungen machen kann. Das kann und darf kein anderer für einen machen, sondern muss selber die Bedingungen durchlesen UND verstehen ! Vorher sollte man keine Versicherung abschließen.

    Klar, jedem Otto-Normal-Verbraucher - wie wir es hier überwiegend sind, fällt es schwer die Tragweite jeder kleingedruckten Versicherungsklausel zu verstehen (selbst das Lesen von diesen Schwurbeltexten kann schon herausfordernd sein..). Das wird hier auch nicht verlangt.

    Aber hey, wir haben ein heutzutage sehr starkes Werkzeug allzeit verfügbar - das Internet. Da kann man vieles nachschlagen, KIs nutzen oder professionelle Hilfe finden. Man muss es nur Nutzen zu wissen.

    Neben der finanztip-Auflistung gibt es viele weitere, professionelle Versicherungsmakler die mit ihren Blogbeiträgen solch kompliziertes Wissen allgemeinverständlich aufbereiten. Übliche verdächtige: Torsten Breitag, Guido Lehberg, Sven Hennig, Finanzberatung Bierl, Walter Benda, Matthias Helberg, und und und (Auflistung ohne Rangfolge!).

  • Unser "Foren-Volljurist" hat es ja allgemeinverständlich schon aufgezeigt, wohin die Reise im Leistungsfall vermutlich gehen würde. ;)

    Danke - netter Spitzname. ^^

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  • Zunächst möchte ich mich hiermit für alle Ihre/eure bisherigen Beiträge bedanken!


    Nun möchte ich neue Informationen ins Spiel bringen:

    Ich habe mir meine Patienakte im betreffenden Zeitrau von meinem damaligen Hausarzt besorgt. 2 Monate bevor der 5 Jahreszeitraum für meine BU interessant wird steht drin, dass ich seit mehreren Monaten eine psychologische Beratung mache.

    Im weiteren Verlauf steht nichts weiter darüber, auch nicht, wann die psychologische Beratung beendet wurde - was für meine BU ja eigentlich hochinteressant wäre.

    Der Psychoanalytiker sagte ja er habe keine Unterlagen über mich, da ich nur ein paar mal da gewesen wäre und und diesen Terminen festgestellt wurde, das es keiner Therapie bedürfe.


    Außerdem teilte mir meine damalige Krankenkrasse telefonisch mit, "dass eine psychologische Untersuchung genehmigt wurde, aber dass kein Geld bezahlt wurde" - das wollen sie mir nochmal schriftlich bestätigen.


    Bis hierhin liegen mir also von Krankenkasse, Hausarzt und Pychologe keine Hinweise darauf vor, dass ich die eingangs genannte Gesundheitsfrage meiner BU falsch beantwortet habe.


    Da ich derzeit eine Paartherapie mache, kommt der Abschluss einer neuen BU für mich nicht in Betracht.


    Habt Ihr weiterhin Bedenken, sollte es zum Leistungsfall kommen?

    Ich würde mich wieder sehr über eure Einschätzung und Empfehlungen zu möglichen weiteren Vorgehensweisen freuen.



    Viele Grüße

  • Nallephu

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Hmm, schwer zu sagen - das klingt alles ein wenig widersprüchlich.


    Wie war es denn wirklich? Bei wem warst Du in Behandlung und wann genau wurde diese Behandlung abgeschlossen (und ggf. mit welchem Ergebnis)?


    Was genau hast Du denn damals bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt bekommen? Ist das derselbe Psychologe, bei dem Du vorher monatelang behandelt wurdest? Oder ist der Psychologe, den Du erst später aufgesucht hast und der angeblich keine Unterlagen mehr hat, ein anderer? Wurde für die Genehmigung z.B. ein ärztliches oder psychologisches Gutachten angefordert und abgegeben oder wie wurden der Antrag und die Genehmigung genau begründet? Über die Genehmigung müsste es ja einen Bescheid gegeben haben.


    Die Versicherung wird sich im Zweifel bei allen Ärzten, Krankenkassen und Psychologen durchfragen, die sie finden kann, und Dich zuzätzlich um aktive Mitwirkung bei der Aufklärung möglicher Widersprüche, Nennung der Behandler etc. bitten.