Nachteil durch selbstfinanzierte Kinderbetreuung nach Aufhebungsvertrag?

  • Ich habe während meiner Elternzeit einen Aufhebungsvertrag (mit Abfindung)

    unterschrieben. Die nächsten zwei Monate habe ich von der Abfindung gelebt. Dann

    folgten zwei Monate mit Elterngeld. Meine Frau arbeitet. Wir haben zwei Kinder:

    Eins im Kindergarten und ein Baby.


    Mein Plan A: Ich betreue unser zweites Kind bis Ende des Jahres (und lebe von Abfindung

    + Erspartem). Dann bekommen wir hoffentlich einen zweiten Kitaplatz und ich

    suche mir einen neuen Job oder versuche mich selbständig zu machen, evtl. mit

    Gründungszuschuss.


    Würde mein potentielles ALG 1 (bzw. ein Gründungszuschuss) dadurch auf ein

    Minimum schrumpfen, weil ich in diesem Jahr fast kein Einkommen habe?


    Plan B: Ich melde mich nächsten Monat arbeitslos (wenn das Elterngeld ausläuft)

    und versuche mich in Teilzeit mit Gründungszuschuss selbständig zu machen.


    Wie würde sich dann mein ALG 1/Gründungszuschuss berechnen?


    Einkommensübersicht (vereinfacht):


    2024

    Januar: 6000 € Brutto-Gehalt

    Februar: 1800 € Elterngeld

    März: 6000 € Brutto-Gehalt

    April: 6000 € Brutto-Gehalt

    Mai: 6000 € Brutto-Gehalt

    Juni: 6000 € Brutto-Gehalt

    Juli: 6000 € Brutto-Gehalt

    August: 1800 € Elterngeld

    September: 6000 € Brutto-Gehalt (+ Abfindung)

    Oktober: Kein Einkommen

    November: Kein Einkommen

    Dezember: 1800 € Elterngeld


    2025

    Januar: 1800 € Elterngeld

    Februar: Kein Einkommen

    März: Kein Einkommen

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Für zukünftige Leser mit der gleichen Frage:


    Ich hab jemanden vom Arbeitsamt ans Telefon bekommen. Mir wurde gesagt, dass das Arbeitslosengeld auf Grundlage des Einkommens während meines letzten Jobs berechnet wird. Ich nehme an, das wäre dann von Oktober 2023 bis September 2024. Die Monate mit Elterngeld werden nicht mit einbezogen. Ob dann vorne noch zwei Monate drangehängt werden oder ob dann durch 10 Monate geteilt wird, war leider nicht bekannt.


    Es ist jedenfalls gut zu wissen, dass ich in einem Jahr noch den gleichen Anspruch wie jetzt habe.