Hallo zusammen
mich hätte folgendes zu der Versteuerung von Abfindungen interessiert.
Eine Abfindung wurde wegen Betriebsschließung mit der Septemberabrechnung ausgezahlt.
Der Arbeitgeber hat hierbei das Bruttogehalt von Januar bis September zu Grunde gelegt,
die Fünftelregelung angewendet und Lohnsteuer sowie Soli abgeführt.
Für die letzten 3 Monate in dem Jahr ist der Arbeitnehmer in eine Transfergesellschaft gewechselt und durch die Lohnaufstockung auf 80% ist Brutto noch etwas hinzu gekommen.
Hierdurch erhöht sich das "zu versteuernde Jahreseinkommen", dass im Abfindungsrechner zur Berechnung der Steuer auf Abfindungen als Grundlage dient.
Umgekehrt verringert sich das "zu versteuernde Jahreseinkommen" beim Einreichen der Einkommensteuererklärung durch Werbungskosten etc.
Meine Frage:
Wird mit Abgabe der Einkommensteuererklärung die Lohnsteuer und der Soli auf die Abfindung nach dem dann festgesetztem "zu versteuerndem Jahreseinkommen" neu berechnet oder bleibt das unangetastet?
Vielen Dank schon mal.
Beste Grüße
Andi