Besteuerung von Abfindung wenn sich das versteuernde Einkommen noch ändert

  • Hallo zusammen


    mich hätte folgendes zu der Versteuerung von Abfindungen interessiert.


    Eine Abfindung wurde wegen Betriebsschließung mit der Septemberabrechnung ausgezahlt.

    Der Arbeitgeber hat hierbei das Bruttogehalt von Januar bis September zu Grunde gelegt,

    die Fünftelregelung angewendet und Lohnsteuer sowie Soli abgeführt.


    Für die letzten 3 Monate in dem Jahr ist der Arbeitnehmer in eine Transfergesellschaft gewechselt und durch die Lohnaufstockung auf 80% ist Brutto noch etwas hinzu gekommen.

    Hierdurch erhöht sich das "zu versteuernde Jahreseinkommen", dass im Abfindungsrechner zur Berechnung der Steuer auf Abfindungen als Grundlage dient.

    Umgekehrt verringert sich das "zu versteuernde Jahreseinkommen" beim Einreichen der Einkommensteuererklärung durch Werbungskosten etc.


    Meine Frage:

    Wird mit Abgabe der Einkommensteuererklärung die Lohnsteuer und der Soli auf die Abfindung nach dem dann festgesetztem "zu versteuerndem Jahreseinkommen" neu berechnet oder bleibt das unangetastet?


    Vielen Dank schon mal.


    Beste Grüße

    Andi

  • Matthias P

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Grundsätzlich werden alle Einnahmen und steuerrelevanten Ausgaben eines Steuerjahres über die Steuererklärung dem Finanzamt gegenüber erklärt, vom Finanzamt ein zu versteuerndes Einkommen berechnet und dieses gemäß bestimmter Tabellen besteuert.

    Dann gibt es Sonderfälle, wie zum Beispiel Abschreibungen, bei denen es die sogenannte Fünftelregelung gibt. Dabei wird geprüft, welche Form der Besteuerung (für den Steuerpflichtigen) günstiger ist und nur diese angewendet.


    Grundsätzlich ist die Ermittlung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber übrigens immer der "worst case" für den Mitarbeiter, da unterstellt wird, dass das Einkommen des aktuellen Monats für jeden Monat gleich ist (nur Einmalzahlungen werden etwas anders betrachtet, aber auch da ist es immer die maximal mögliche Steuerlast). Daher würde ich, ohne Zahlen zu kennen, davon ausgehen, dass die Steuerlast nicht übermäßig höher ausfallen wird (wobei ich jetzt nicht genau weiß, wie sich die Zahlungen der Transfergesellschaften auswirken - sprich ist das eine Lohnersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt, oder normaler Arbeitslohn, von dem Lohnsteuer abgezogen wird).


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonst mit der Branche verbunden. Daher handelt es sich um meine laienhafte Meinung.

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Zur Info:

    Bei der Transfergesellschaft gibt es Transferkurzarbeitergeld (60% vom letzten Netto) und der ehemalige Arbeitgeber stockt auf 80% auf.