Hallo,
bei meiner kommenden Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 gibt es bei mir
1) energetische Maßnahmen
2) Handwerkerleistungen
zum Absetzen.
Entsprechende Eintragungen würde ich daher in die Anlage Energetische Maßnahmen in Zeile 15: "Aufwendungen für den Ersatz und / oder den erstmaligen Einbau von sommerlichem Wärmeschutz" und im Hauptvordruck unter "Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen" vornehmen.
Bei den energetischen Sanierungsmaßnahmen erfolgt die steuerliche Absetzung gestaffelt über 3 Jahre (1. Jahr: 7% / 2. und 3. Jahr; jeweils 6%), bei den Handwerkerleistungen sind 20% des Rechnungsbetrags der Arbeitskosten im Jahr, in dem diese angefallen sind, absetzbar.
Nun habe ich folgende Frage:
Welche Beträge trage ich nun genau in die entsprechenden Felder ein? Jeweils den entsprechenden Rechnungsbetrag in voller Höhe und das Finanzamt rechnet dann den absetzbaren Anteil aus? Oder rechne ich bei den energetischen Sanierungsmaßnahmen 7% (da 1. Jahr) der Rechnung aus und bei den Handwerkerleistungen 20% der Rechnung (Arbeitskosten) und trage diese dann ein?