Steuerliche Absetzung von energetischen Maßnahmen und Handwerkerleistungen - welchen Betrag eintragen?

  • Hallo,

    bei meiner kommenden Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 gibt es bei mir

    1) energetische Maßnahmen

    2) Handwerkerleistungen

    zum Absetzen.

    Entsprechende Eintragungen würde ich daher in die Anlage Energetische Maßnahmen in Zeile 15: "Aufwendungen für den Ersatz und / oder den erstmaligen Einbau von sommerlichem Wärmeschutz" und im Hauptvordruck unter "Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen" vornehmen.

    Bei den energetischen Sanierungsmaßnahmen erfolgt die steuerliche Absetzung gestaffelt über 3 Jahre (1. Jahr: 7% / 2. und 3. Jahr; jeweils 6%), bei den Handwerkerleistungen sind 20% des Rechnungsbetrags der Arbeitskosten im Jahr, in dem diese angefallen sind, absetzbar.

    Nun habe ich folgende Frage:

    Welche Beträge trage ich nun genau in die entsprechenden Felder ein? Jeweils den entsprechenden Rechnungsbetrag in voller Höhe und das Finanzamt rechnet dann den absetzbaren Anteil aus? Oder rechne ich bei den energetischen Sanierungsmaßnahmen 7% (da 1. Jahr) der Rechnung aus und bei den Handwerkerleistungen 20% der Rechnung (Arbeitskosten) und trage diese dann ein?

  • Nun bin ich verwirrt. Was gilt denn nun? Eigentlich hätte ich auch gedacht, ich trage einfach die vollen Beträge ein, aber wie ist das beim Abschreiben über drei Jahre hinweg. Ich kann doch nicht jedes Mal den vollen Betrag eintragen, oder?

    langerhans: WISO Steuer werde ich mir als Hilfsmittel für die Steuererklärung noch kaufen.

  • Nun bin ich verwirrt. Was gilt denn nun? Eigentlich hätte ich auch gedacht, ich trage einfach die vollen Beträge ein, aber wie ist das beim Abschreiben über drei Jahre hinweg. Ich kann doch nicht jedes Mal den vollen Betrag eintragen, oder?

    langerhans: WISO Steuer werde ich mir als Hilfsmittel für die Steuererklärung noch kaufen.

    Dann mach dir keinen Kopf und mach es einfach mit WISO. :)

  • Und WISO Steuer fragt dann einfach die vollen Rechnungsbeträge bei mir ab, führt im Hintergrund Berechungen durch und trägt dann die korrekten anteiligen Werte in die entsprechenden Felder der elektronischen Steuererklärung ein - kann ich mir das so vorstellen?

  • Und WISO Steuer fragt dann einfach die vollen Rechnungsbeträge bei mir ab, führt im Hintergrund Berechungen durch und trägt dann die korrekten anteiligen Werte in die entsprechenden Felder der elektronischen Steuererklärung ein - kann ich mir das so vorstellen?

    Genau. Das Programm fragt alles ab, was es benötigt und trägt dann die richtigen Werte ein. Ich habe es nicht mehr genau im Kopf, ggf. musst du trotzdem selber noch was berechnen, aber das Programm wird dir genau sagen, was wie wo du berechnen und eintragen musst. Ich habe das letztes Jahr selber für eine energetische Sanierung gemacht und es als relativ einfach in Erinnerung.

  • Für die energetischen Maßnahmen nach 35 c gibt es eine gesonderte Anlage. Diese wird für die Steuererklärung einmalig für die aktuelle/n Maßnahme/n ausgefüllt. Das Finanzamt teilt die Aufteilung der Beträge in dem dann aktuellen Steuerbescheid und die kommenden zwei Jahre mit und das evtl. zur Verfügung stehende Restvolumen. In der nächsten Steuererklärung muss die Maßnahme nur noch bestätigt und der bisher in Anspruch genommene Steuerermäßigungsbetrag eingetragen werden.

    Wenn der Antrag digital per Elster z.B. gefertigt wird, wird es automatisch fortgetragen.

    Für die Anlage energetische Maßnahmen muss die Musterbescheinigung mit Rechnungen eingereicht/hochgeladen werden. Auf dieser Bescheinigung bestätigen die Fachfirmen die jeweiligen Leistungen.

    Die Musterbescheinigung gibt’s auf der Seite des Bundesfinanzministeriums (ganz unten rechts):

    Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG); Amtliches Muster der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigten Person;…
    Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die mit der…
    www.bundesfinanzministerium.de
  • Danke für die Infos.

    Dass das für die Folgejahre bereits automatisch in die abgerufenen Steuerdaten eingetragen wird, ist sehr praktisch.

    Diese Musterbescheinigung habe ich mir bereits von dem betreffenden Fachunternehmen ausfüllen lassen, als die energetische Sanierungsmaßnahme abgeschlossen war, und diese werde ich zusammen mit den Rechnungen (Vorzahlung/Endrechnung) bei der Steuererklärung einreichen.

  • Danke für die Infos.

    Dass das für die Folgejahre bereits automatisch in die abgerufenen Steuerdaten eingetragen wird, ist sehr praktisch.

    Diese Musterbescheinigung habe ich mir bereits von dem betreffenden Fachunternehmen ausfüllen lassen, als die energetische Sanierungsmaßnahme abgeschlossen war, und diese werde ich zusammen mit den Rechnungen (Vorzahlung/Endrechnung) bei der Steuererklärung einreichen.

    Ja, prima. Mit der Anlage „energetische Maßnahmen“ einreichen. Da müssen noch ein paar Daten zu Eigentümern, Eigentumsanteilen und zum Objekt ua. eingetragen werden.