Steuerklasse bei Arbeitslosigkeit

  • Mein Mann arbeitet, verdient entschieden weniger. Aufgrund vom Umzug aus dem Ausland sind wir in die Steuerklasse 4 gepackt worden. Ich bin seit 1.1. arbeitslos. Welche Steuerklasse ist die sinnvollste Kombination für uns?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mein Mann arbeitet, verdient entschieden weniger. Aufgrund vom Umzug aus dem Ausland sind wir in die Steuerklasse 4 gepackt worden. Ich bin seit 1.1. arbeitslos. Welche Steuerklasse ist die sinnvollste Kombination für uns?

    Wollt Ihr viel laufendes Netto und seid damit fein, dass Ihr nachzahlen müsst oder eher das Gegenteil?

  • Wollt Ihr viel laufendes Netto und seid damit fein, dass Ihr nachzahlen müsst oder eher das Gegenteil?

    Der komische Ausdruck von Markus Thomas Theodor Söder passt hier überhaupt nicht.

    Die Agentur für Arbeit berechnet das Arbeitslosengeld 1 (also die Versicherungsleistung) nachdem am 1. Januar vorliegenden Merkmalen in der elStam-Datenbank.

    Änderungen führen zu einem geänderten Zahlbetrag für das Arbeitslosengeld.

    Steuerklasse IV mit Faktor ist bei Arbeitslosigkeit des einen Partners nicht möglich.

  • Mein Mann arbeitet, verdient entschieden weniger.

    ... als Du vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit verdient hast?

    Aufgrund vom Umzug aus dem Ausland sind wir in die Steuerklasse 4 gepackt worden. Ich bin seit 1.1. arbeitslos. Welche Steuerklasse ist die sinnvollste Kombination für uns?

    Grundsätzlich ist es günstig für eine Ehepaar, wenn der besserverdienende Partner Steuerklasse III nimmt, der weniger verdienende Steuerklasse V. Im Einzelfall muß man das aber durchrechnen. Die Steuerklassen wirken sich aus auf die unterjährige Steuerzahlung, auf die Steuererklärung aber nicht. Man zahlt mit anderen Steuerklassen im Endeffekt prinzipell die gleiche Steuer, mit der Steuererklärung gleicht sich das an.

    Die Steuerklasse hat aber auch Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Es wäre vermutlich eine gute Idee gewesen, die Steuerklasse zu wechseln, als der Verlust des Arbeitsplatzes bekannt wurde. Mit Steuerklasse III bekommst Du mehr Arbeitslosengeld als mit Steuerklasse IV. Du kannst versuchen, die Steuerklasse nun dennoch zu ändern, es kann aber sein, daß das Arbeitsamt nicht mitmacht.

  • Im Grunde ist also Steuerklasse 3/5 sinnvoller für mehr Geld jetzt in der Tasche. Wenn man eine Steuererklärung macht, kommt es aber aufs Gleiche mit der Nachzahlung raus?

  • Im Grunde ist also Steuerklasse 3/5 sinnvoller für mehr Geld jetzt in der Tasche. Wenn man eine Steuererklärung macht, kommt es aber aufs Gleiche mit der Nachzahlung raus?

    1. Das kommt drauf an.

    2. Steuerklassen sind für die Steuererklärung cum grano salis überflüssig. Sie machen keinen Unterschied.


    Lange Kurzerklärung eines in Wirklichkeit noch viel komplizierteren Systems:


    Unser Einkommensteuersystem ist primär konzipiert für Lohnempfänger im weitesten Sinne. Diesen Leuten zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer von ihrem Lohn gleich ab. Am Ende des Jahres wird Bilanz gezogen und die Einkommensteuer berechnet. Der Staat möchte mit den laufenden Lohnsteuerabzügen möglichst nah an die letztlich zu bezahlende Einkommensteuer herankommen.


    Das klappt gut bei einem Ledigen mit einem Einkommen, das übers Jahr im Idealfall überhaupt nicht schwankt. Der hat die Steuerklasse I und bekommt vom Arbeitgeber recht genau soviel Lohnsteuer abgezogen, wie er Einkommensteuer zahlen muß.


    Für Ehepaare gilt das Splittingprinzip: Man rechnet beide Einkommen zusammen, halbiert die Summe und versteuert das dann so, als ob jeder gleich viel verdient hätte. Weil unser Steuersystem progressiv ist, das heißt: Der Steuersatz immer höher wird, je mehr man verdient, deswegen zahlen Ehepaare auf diese Weise oftmals weniger Steuer, als wenn sie nicht verheiratet wären, also als Ledige besteuert würden. Das nennt man den Splittingvorteil. Der Splittingvorteil ist umso größer, je unterschiedlicher die Gehälter sind. Verdienen beide gleich, gibt es keinen Splittingvorteil.


    Ehepaare können zusammen die Steuerklasse wählen: Standardmäßig hat jeder die Steuerklasse IV, die der Steuerklasse I entspricht. Die Ehepartner zahlen unterjährig Lohnsteuer wie Ledige und bekommen den Splittingvorteil im Zuge der Steuererklärung.


    Wenn aber schon klar ist, daß die beiden sehr unterschiedlich verdienen, wäre es ja praktisch, wenn der Splittingvorteil schon unterjährig gewährt werden würde, sprich: Mehr Netto, dafür weniger Erstattung mit der Steuererklärung. Dazu dienen die Steuerklassen III und V. Hierbei wandert der Grundfreibetrag (etwa 12 T€) vom einen Partner (Steuerklasse V) zum anderen (Steuerklasse III). Sinnvollerweise nimmt der Besserverdiener die Steuerklasse III (doppelter Grundfreibetrag) und der mit dem geringeren Einkommen die Steuerklasse V (kein Grundfreibetrag). Zählt man beider Nettoeinkommen zusammen, kommt dabei mehr heraus als mit Steuerklassen IV/IV. Aber: Der Partner mit dem geringeren Einkommen (meistens die Frau) zahlt auf diese Weise erheblich mehr von der gemeinsamen Steuer als der besserverdiende Partner (meist der Ehemann). Deswegen laufen Feministinnen seit Jahren Sturm gegen das Ehegattensplitting.


    Von der Sache her ist das falsch und unsinnig, denn es ist geradezu Verfassungsgebot, daß Ehepaare weniger Steuer zahlen als unverheiratete Paare. Dagegen kann noch nicht einmal eine Feministin etwas haben. In Wirklichkeit richtet sich der Protest gegen die Steuerklassen: Die schlechter verdienende Ehefrau zahlt sich halbtot und der Ehemann lacht sich ins Fäustchen. Wer sich mit der Steuer auskennt, kann das locker ausgleichen (etwa indem der Ehemann dann mehr in die Gemeinschaftskasse zahlt oder indem er direkt seiner Frau einen Ausgleich zahlt und dann beide 50/50 mit den Gemeinschaftsausgaben machen). Erfahrungsgemäß kennen sich aber viele Leute nicht mit der Steuer aus, somit sorgen die Steuerklassen vielfach für Stunk in der Ehe.


    Bei der Steuererklärung spielen Steuerklassen dann keine Rolle mehr.


    Mit der oben genannten Einschränkung ist es bei Ehepaaren oftmals günstiger, daß der Besserverdienende Steuerklasse III nimmt und der weniger Verdienende Steuerklasse V. Verdienen beide (etwa) gleich viel, behalten beide die Steuerklasse IV. Sonderfälle sind drohende Arbeitslosigkeit und geplante Elternschaft, weil sich Arbeitslosen- und Elterngeld am Nettoeinkommen orientieren, und man dieses mittels Steuerklasse in Grenzen manipulieren kann. Bei dem genialen Trick, bei laufender Arbeitslosigkeit von Steuerklasse IV auf III zu machen, damit man so mehr Arbeitslosengeld bekommt, macht das Arbeitsamt meines Wissens aber nicht mit.

  • Bei dem genialen Trick, bei laufender Arbeitslosigkeit von Steuerklasse IV auf III zu machen, damit man so mehr Arbeitslosengeld bekommt, macht das Arbeitsamt meines Wissens aber nicht mit.

    Die „Agentur für Arbeit“ akzeptiert einen Wechsel der Steuerklasse nach Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes nur, wenn er „zweckmäßig“ ist.

    Die Verwaltungsvorschriften verhindern so diesen Versuch.


    Es gilt immer der Zustand vom 1. Januar des Jahres, genauer gesagt, der 2. Januar.


    Wer den „Trick“ anwenden möchte, muss im Dezember beim Finanzamt den Lohnsteuerklassenwechsel durchführen lassen.