Medizinstudent über 25 Jahre - kein Kindergeld ...

  • Hallo,

    mein Sohn studiert Medizin, wird jedoch wohl erst nach seinem 25 Lebensalter damit fertig, u. a. da er Bundesfreiwillenjahr etc. gemacht hat. Wir unterstützen ihn finanziell und zudem arbeitet er neben dem Studium.


    Jetzt habe ich gelesen, dass das Kindergeld mit seinem 25 Lebensjahr wegfällt; außergewöhnliche Belastungen werden wir leider nicht geltend machen können, da er nebenbei arbeitet, versichert ist etc. was wir wirklich toll finden, unsere finanzielle Unterstützung wird steuerlich dann jedoch nicht mehr positiv für uns angerechnet.


    Außerdem ist es kein Zweitstudium im Sinne eines Zweitstudium, so dass er keine Werbungskosten für die Zukunft anrechnen kann.


    Habe ich das alles richtig erfasst? Hat jemand vielleicht Tipps für uns, wie man steuerlich am besten damit umgeht?


    Viele Grüße

    B.

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  • ich habe im Kopf, dass sich der Kindergeldberechtugungszeitraum verlängert, wenn das Kind ein Bundi war. Check das doch nochmal bei deiner Kasse.

    Stimmt leider nicht. Das galt nur für Wehrpflicht und Zivildienstzeit, weil es in dieser Zeit kein Kindergeld gab.


    Ein Urteil des Bundesfinanzhof. Hierzu gibt es auch. III B147 13

  • Grundsätzlich ist der Unterhalt als außergewöhnliche Belastung anzusetzen.

    Um den Unterhalt nachzuweisen am besten per Überweisung!

    Krankenversicherungsbeiträge des Kindes nicht vergessen!


    Gegengerechnet wird bis auf einen kleinen Freibetrag das Einkommen des Kindes.

    Das Kind darf nicht über nennenswertes Vermögen verfügen (gab vor ein paar Jahren ein Urteil: da war von gut 15.000 die Rede.


    Um nah an das Maximum zu kommen, alle Zuwendungen per Überweisung (meine Tochter hat das auch zu Weihnachten nicht gestört. Generation Kartenzahler ;)


    Wenn Dein Sohn über 1.000 Euro pro Monat verdient wird es irgendwann eng.

  • BeJo

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  • BeJo

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