Haus der Schwiegermutter erben....

  • Guten Abend zusammen,

    meine Frau und ich machen uns gerade intensiv Gedanken über Testament, Vorsorgevollmachten und was man sonst noch alles braucht, wenn man langsam auf die 70 zugeht.

    Meine Schwiegermutter besitzt ein Haus, dass dann bei ihrem Ableben eventuell verkauft werden soll.

    Unsere Frage wäre jetzt, falls meine Frau vor mir sterben sollte, würde dann die Hälfte des Verkaufserlös des Hauses komplett an ihren Bruder gehen?

    ...oder an meine 2 Kinder?...oder ein Teil an mich?

    Wir hatten eh vor das der Verkaufserlös an unsere Kinder geht.


    Liebe Grüße

  • Meine Schwiegermutter besitzt ein Haus, dass dann bei ihrem Ableben eventuell verkauft werden soll.

    Unsere Frage wäre jetzt, falls meine Frau vor mir sterben sollte, würde dann die Hälfte des Verkaufserlös des Hauses komplett an ihren Bruder gehen?

    ...oder an meine 2 Kinder?...oder ein Teil an mich?

    Wir hatten eh vor das der Verkaufserlös an unsere Kinder geht.

    Lieber Ulli,


    in der Juristerei ist Präzision gefragt.

    Wer stirbt bitte wann ?

    Wir haben dann einen Erbfall und sogenannte Erblasser.

    Letztere sind nicht blass sondern hinterlassen ein Erbe. Nach gesetzlicher Erbfolge gilt:


    Variante A


    Schwiegermutter verstirbt. Es gibt zwei Erben. Deine Frau und den Bruder deiner Frau.


    Die beiden Erben verkaufen das Haus.

    Deine Frau erhält die Hälfte des Verkaufserlöses.


    Später verstirbt dann deine Frau vor dir.

    Ohne Testament bist du nun bei einer Zugewinngemeinschaft zu 50 Prozent Erbe, deine Kinder jeweil zu 25 Prozent.


    Variante B


    Deine Frau verstirbt vor dir. Dann etwas später deine Schwiegermutter.


    Erbe sind nun der Sohn der Schwiegermutter zu 50 Prozent und deine Kinder zu jeweils 25 Prozent.


    Welchen Fall meinst du ?

  • Vielen Dank...das bringt schon mal ein wenig Licht ins Dunkle...da ja im Moment alles nur fiktiv ist, wäre dann die Variante B die uns in dem Fall beschäftigt hat.

    Wir werden uns natürlich auch noch notariell beraten lassen.

  • Meine Frau und ich machen uns gerade intensiv Gedanken über Testament, Vorsorgevollmachten und was man sonst noch alles braucht, wenn man langsam auf die 70 zugeht.

    Wenn man auf die 70 zugeht, ist man jünger, als wenn man von den 70 weggeht. Ich nehme an, daß Deine Kinder auch auf die 70 zugehen. Oder gehen sie etwa davon weg?

    Meine Schwiegermutter besitzt ein Haus, das dann bei ihrem Ableben eventuell verkauft werden soll.

    Unsere Frage wäre jetzt, falls meine Frau vor mir sterben sollte, würde dann die Hälfte des Verkaufserlös des Hauses komplett an ihren Bruder gehen?


    ...oder an meine 2 Kinder?...oder ein Teil an mich?

    Wir hatten eh vor das der Verkaufserlös an unsere Kinder geht.

    Für einen guten Rat braucht man immer vollständige Informationen.

    Ich schaue mal tief in meine Kristallkugel:


    Deine Schwiegereltern hatten ein Eigenheim. Der Schwiegervater ist schon gestorben, seine Witwe hat ihn beerbt. Das Haus gehört nun also der Schwiegermutter. Das Ehepaar hatte zwei Kinder, nämlich Deine Frau und ihren Bruder.


    Ihr beide wiederum habt zwei gemeinsame Kinder, das heißt: Deine Frau ist die Mutter derselben.


    Stimmt das so?


    Wenn das so ist und Deine Frau vor der Schwiegermutter sterben sollte, dann treten die Kinder Deiner Frau als Erben an ihre Stelle. Die gesetzliche Erbfolge wäre: Kinder erben zur Hälfte, also der Bruder Deiner Frau und Deine Frau. Wenn Deine Frau dann selbst schon tot ist, erben ihre Kinder auch jeweils zur Hälfte, also je ein Viertel dieses Hauses. Erben geht regelmäßig in der geraden Blutslinie (wobei Adoptionen der Blutsverwandtschaft gleichgestellt sind). Du bist in diesem Fall draußen.


    Würde der Bruder vor der Schwiegermutter sterben, erbten dessen Kinder (nicht! seine Ehefrau). Wenn er keine Nachkommen hat, bleibt nur 1 Erbe, nämlich Deine Frau.


    Du bekämest höchstens indirekt von diesem Haus etwas ab, nämlich dann, wenn Deine Schwiegermutter stirbt und Deine Frau erbt. Jetzt gehört das halbe Haus Deiner Frau. Wenn diese dann stirbt, beerbst nach der gesetzlichen Erbfolge Du Deine verstorbene Ehefrau zur Hälfte, die leiblichen Kinder auch zur Hälfte.


    Gesetzt den Fall, Deine Ehe wäre die zweite und die beiden Kinder wären Deine leiblichen von einer anderen Frau, sähe die Sache wieder anders aus.


    Das grob im Überblick. Es hat etwas für sich, wenn man in Erbsachen einen Fachmann fragt und keinen Laien in einem Finanzforum. :)

  • Hallo Uli65,


    Randbemerkung: Was Tomarcy und Achim Weiss aufgedröselt haben, ist die gesetzliche Erbfolge. Ihre Schwiegermutter könnte ihr Haus aber z.B. auch per Testament an eine gemeinnützige Organisation oder den neuen Lebensgefährten vererben. Dann wäre für Ihre Frau und deren Bruder ein Pflichtteil in Geld zu diskutieren. Es könnte aber auch sein, dass Ihre Schwiegermutter durch ein gemeinsames sog. Berliner Testament mit ihrem vorverstorbenen Ehemann schon gebunden ist, oder…


    Das Erbrecht hat jede Menge Varianten und ohne Fakten stochert man im Nebel.


    Ps: Nichts gegen die Befragung von Fachleuten, aber für allgemeine Auskünfte zum Erbrecht gibt es preiswertere Rechtsauskunftsportale. Ein Notar ist empfehlenswert, wenn Sie und/oder Ihre Ehefrau ein Testament aufsetzen wollen, dass etwas kompliziertere Erbrechtszüge beinhaltet.


    Gruß Pumphut